Muss ich abreißen wenn das Geld fehlt?

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dori1987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich abreißen wenn das Geld fehlt?

Hallo zusammen,
wir leben aktuell in einem sehr alten Haus, bei dem sich eine Renovierung nicht mehr lohnt, und bauen auf dem selben Grundstück ein neues Haus (es ist ein langes Grundstück, vorne wohnen wir jetzt und dahinter wird mit ein paar Meter Abstand neu gebaut). Nun müssen wir vom Bauamt aus nach Fertigstellung des neuen Hauses das alte Haus abreißen, da es sonst keine zwei Stellplätze gibt und nur ein Haus pro Grundstück erlaubt ist. Leider sind nun die Herstellungskosten so stark erhöht worden, dass unser Puffer komplett aufgebraucht ist und das Geld nicht mehr für den Abriss ausreicht (Haus mit Eternit verkleidet, Abrisskosten ca 30.000). Wir bekommen auch keine Nachfinanzierung für den Abriss.

Nun ist die Frage, ob wir direkt abreißen müssen oder uns das Geld zusammensparen können bzw. immer mal wieder selbst etwas entsorgen. Da das alte Ding auf der Grenze gebaut ist (Versicherungsproblem wenn wir selbst abreißen) und jede Menge Eternit hat können wir leider nicht so viel selbst machen...

Wollten nicht direkt beim Bauamt nachfragen und sie noch drauf stoßen...

Wir sind über jeden Rat dankbar :)

-- Editiert von Dori1987 am 15.05.2020 12:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Dori1987):
Nun ist die Frage, ob wir direkt abreißen müssen oder uns das Geld zusammensparen können

Das dürfte sich aus dem Inhalt dieser
Zitat (von Dori1987):
Nun müssen wir vom Bauamt aus nach Fertigstellung des neuen Hauses das alte Haus abreißen,

Mitteilung ergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Dori1987):
Nun müssen wir vom Bauamt aus nach Fertigstellung des neuen Hauses das alte Haus abreißen, da es sonst keine zwei Stellplätze gibt und nur ein Haus pro Grundstück erlaubt ist.

Bei fehlenden Stellplätzen sind ja noch Ausnahmen möglich, falls die Gemeinde mitspielt => Stellplatzablöse.
Bei uns sind dafür 15.000 Euro je Stellplatz fällig.
Was wäre euch denn lieber?

Ansonsten ist es halt so, dass der Neubau nur genehmigsfähig war, weil in diesem Zusammenhang das alte Haus abgerissen wird. Ihr müsst also schon eure gesamte Baumaßnahme vollständig zu Ende bringen, sonst ist eben eines der beiden Häuser baurechtswidrig => Nutzungsuntersagung bis hin zur Abrissverfügung sind die Folge ... und wenn die amtliche Verfügung kommt, dann wird es i.d.R. noch teurer.

Da gibt es keinen guten Rat und auch irgendwelche Erleichterungen werdet ihr auch nicht hoffen können.
Dass "das Geld fehlt" beruht ja allein auf eurer Fehlkalkulation bzw. eurem Mißmanagement mit eurem verfügbarem Geld.

Aber es klingt so, als wärt ihr noch mitten im Bauen.
Dann gilt es jetzt die Reißleine zu ziehen und den Rotstift anzusetzen, sodass eben noch genug Geld für den Abriss und die Herstellung der 2 Stellplätze bleibt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wenn nur der Abriss gefordert ist, sollte man sich dieser Forderung nicht entgegenstellen.

Die Entsorgung des alten Materials - wohl von den Kosten her der größere Posten - kann ja dann im Nachhinein erfolgen.

Berry

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