Hallo zusammen,
verstehe ich §6 Abs. 6 Nr. 3 der Bauordnung NRW dahingehend richtig, dass auch Dachgauben, die über 50% der Gebäudebreite (§6 Abs. 4 Nr 2b) gehen, keine seitlichen Abstandsflächen auslösen?
Vielen Dank vorab,
Markus
NRW - Abstandsflächen bei Dachgauben
1. Juni 2020
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Frage vom 1. Juni 2020 | 01:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
NRW - Abstandsflächen bei Dachgauben
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#1
Antwort vom 1. Juni 2020 | 11:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht...bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten,
Dachgauben sind Dachaufbauten. Sie bleiben außer Betracht.
Dachgauben lösen nichts aus. Sie werden einfach nicht berücksichtigt, wenn es um Abstandsflächen geht.
§ 6(6, Nr.3) BauO NRW
#2
Antwort vom 1. Juni 2020 | 13:08
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 114x hilfreich)
Zitat§6 Abs. 6 Nr. 3 :
bezieht sich auf Gebäude an der Grundstücksgenze, also in der geschlossenen Bauweise.
Bei einer Gaube >50% der Gebäudebreite wird in der Regel nicht mehr von einem unselbständigen Dachaufbau ausgegangen, so dass diese in der offenen Bauweise Abstandsflächen auslöst.
Handlungsempfehlung des MHKB:
Ob ein Bauteil im Einzelfall Bestandteil des Daches ist, hängt davon ab, ob er bei wertender Betrachtung (noch) als
Bestandteil des Daches anzusehen ist oder ob er als weitgehend selbstständiger Bauteil in Erscheinung tritt.
...
Erweist sich ein Dachaufbau dagegen als ein vom Dach losgelöster selbstständiger Bauteil, sind seine äußeren Begrenzungen regelmäßig als Außenwände oder als Teil von Außenwänden des Gebäudes anzusehen, die eigene Abstandflächen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 auslösen.
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