Hallo,
bei uns tritt folgendes Problem auf:
Unser Grundstück liegt ca. 70 cm höher als das Grundstück unseres Nachbarn (hintere Gartenende). Wir würden gerne einen 1,60 m Zaun hinsichtlich des Sichtschutzes bauen. Jetzt haben wir zwei unterschiedliche Meinungen
- es zählt die Grundstückshöhe des Nachbarn und von dort wären 1,63 in der Höhe Baugenehmigungsfrei (von unserem Grundstück aus dann also nur 1 Meter Zaun)
- es zählt die Höhe unseres, also des höher gelegenen Grundstückes, und von dort dürfte man 1,80 Meter hoch ohne Baugenehmigung
Die Stadt hat einen frühesten Termin zur Bauberatung Ende September und will telefonisch keine Auskunft geben.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen und die gültige Rechtslage darstellen, sprich welche Grundstückshöhe gilt. Die Baugenehmigung
zu beantragen wäre natürlich kein Problem, wobei dann hier noch die Frage besteht wie dieser Antrag zu erfolgen hat. Formlos mit einem Anschreiben oder mit irgendwelchen offiziellen Vordrucken?
Standort ist Oberhausen in NRW.
Vielen Dank.
Lg
NRW Zaun Grenzbebauung unterschiedliche Grundstückshöhen
Verbaut?
Verbaut?
Eher wohl Nachbarrecht...weil Zäune/Einfriedung...
Hallo, ok. Da es mir darum ging ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht hatte ich es hier gepostet.
Danke
LG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
sollte es keine anderslautenden örtlichen Regelungen geben, ist die Zaunhöhe auf 1,20 M. begrenzt (§ 35 Nachbarschaftsrecht NRW). Gemessen wird von dem normalen, nicht aufgeschütteten Grundstück.
Da Du die Entstehung der Hanglage nicht erklärst, ist zunächst von Höhe Grundstücksgrenze auszugehen.
Dazu beachten, dass dies für Zäune und nicht für den Sichtschutz gilt.
Alles nachzulesen im Nachbarschftsgesetz NRW.
Berry
Vielen Dank für die Antwort.
Die Hanglage entsteht aus der Grundstückslage. Unser Flurstück liegt aufgrund der Kanalisation ca 70 cm höher als das Haus hinter uns.
LG
Hast Du an der Grenze aufgeschüttet oder hat der Nachbar abgegraben?
Das Grundstück haben wir so gekauft, bzw übergeben bekommen vom Bauträger.
Zitat- es zählt die Grundstückshöhe des Nachbarn und von dort wären 1,63 in der Höhe Baugenehmigungsfrei :
Wer erzählt sowas und wie kommt er auf ein so krummes Maß?
Zitat- es zählt die Höhe unseres, also des höher gelegenen Grundstückes, und von dort dürfte man 1,80 Meter hoch ohne Baugenehmigung :
BauO NRW 2018, §62, Absatz 1, Nr. 7: a) Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich,
Wer erzählt sowas und wie kommt er auf 1,80m?
ZitatVielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen und die gültige Rechtslage darstellen :
Öffentliches Recht:
Gibt es einen Bebauungsplan, der Festsetzungen zu den Einfriedungen enthält?
Gibt es eine Gemeindesatzung, die Regelungen zu den Einfriedungen enthält?
Ansonsten gilt die Landesbauordnung (BauO NRW 2018).
Privates Recht:
Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW), X. Abschnitt
ZitatDie Hanglage entsteht aus der Grundstückslage. :
Die Frage ist, wie dieser Höhenunterschied gestaltet ist und wie er historisch entstanden ist. Da eine natürliche senkrechte Abbruchkante genau auf der Grenze sehr unwahrscheinlich ist, muss die Entstehung des Höhenunterschiedes in Erfahrung gebracht werden. Befindet sich auf der Grenze eine Böschung, Stützmauer, Hangflorsteine, o.ä?
ZitatDas Grundstück haben wir so gekauft, bzw übergeben bekommen vom Bauträger. :
Wenn die Entstehung nicht mehr nachvollziehbar ist, gilt das Geländeniveau des Baugrundstücks.
Da in NRW aber beide Nachbarn an der Einfriedung mitwirken müssen, solltest Du einfach mit den Nachbarn über dein Vorhaben sprechen. Vielleicht wissen sie, wie der Höhenunterschied in seiner jetzigen Ausgestaltung entstanden ist. Wenn Dein Grundstück nicht mehr als 40cm aufgeschüttet wurde, der Nachbar keine Einwände hat und Ortsrecht nichts regelt, kannst Du Deinen Sichtschutz genehmigungsfrei bauen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten