NRW Zaun Grenzbebauung unterschiedliche Grundstückshöhen

17. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Flo.Ka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
NRW Zaun Grenzbebauung unterschiedliche Grundstückshöhen

Hallo,

bei uns tritt folgendes Problem auf:

Unser Grundstück liegt ca. 70 cm höher als das Grundstück unseres Nachbarn (hintere Gartenende). Wir würden gerne einen 1,60 m Zaun hinsichtlich des Sichtschutzes bauen. Jetzt haben wir zwei unterschiedliche Meinungen

- es zählt die Grundstückshöhe des Nachbarn und von dort wären 1,63 in der Höhe Baugenehmigungsfrei (von unserem Grundstück aus dann also nur 1 Meter Zaun)

- es zählt die Höhe unseres, also des höher gelegenen Grundstückes, und von dort dürfte man 1,80 Meter hoch ohne Baugenehmigung

Die Stadt hat einen frühesten Termin zur Bauberatung Ende September und will telefonisch keine Auskunft geben.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen und die gültige Rechtslage darstellen, sprich welche Grundstückshöhe gilt. Die Baugenehmigung zu beantragen wäre natürlich kein Problem, wobei dann hier noch die Frage besteht wie dieser Antrag zu erfolgen hat. Formlos mit einem Anschreiben oder mit irgendwelchen offiziellen Vordrucken?

Standort ist Oberhausen in NRW.

Vielen Dank.

Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32144 Beiträge, 5653x hilfreich)

Eher wohl Nachbarrecht...weil Zäune/Einfriedung...
:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flo.Ka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ok. Da es mir darum ging ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht hatte ich es hier gepostet.

Danke

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

sollte es keine anderslautenden örtlichen Regelungen geben, ist die Zaunhöhe auf 1,20 M. begrenzt (§ 35 Nachbarschaftsrecht NRW). Gemessen wird von dem normalen, nicht aufgeschütteten Grundstück.
Da Du die Entstehung der Hanglage nicht erklärst, ist zunächst von Höhe Grundstücksgrenze auszugehen.

Dazu beachten, dass dies für Zäune und nicht für den Sichtschutz gilt.
Alles nachzulesen im Nachbarschftsgesetz NRW.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Flo.Ka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Die Hanglage entsteht aus der Grundstückslage. Unser Flurstück liegt aufgrund der Kanalisation ca 70 cm höher als das Haus hinter uns.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Hast Du an der Grenze aufgeschüttet oder hat der Nachbar abgegraben?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Flo.Ka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Grundstück haben wir so gekauft, bzw übergeben bekommen vom Bauträger.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Flo.Ka):
- es zählt die Grundstückshöhe des Nachbarn und von dort wären 1,63 in der Höhe Baugenehmigungsfrei

Wer erzählt sowas und wie kommt er auf ein so krummes Maß?
Zitat (von Flo.Ka):
- es zählt die Höhe unseres, also des höher gelegenen Grundstückes, und von dort dürfte man 1,80 Meter hoch ohne Baugenehmigung

BauO NRW 2018, §62, Absatz 1, Nr. 7: a) Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich,
Wer erzählt sowas und wie kommt er auf 1,80m?
Zitat (von Flo.Ka):
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen und die gültige Rechtslage darstellen

Öffentliches Recht:
Gibt es einen Bebauungsplan, der Festsetzungen zu den Einfriedungen enthält?
Gibt es eine Gemeindesatzung, die Regelungen zu den Einfriedungen enthält?
Ansonsten gilt die Landesbauordnung (BauO NRW 2018).
Privates Recht:
Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW), X. Abschnitt
Zitat (von Flo.Ka):
Die Hanglage entsteht aus der Grundstückslage.

Die Frage ist, wie dieser Höhenunterschied gestaltet ist und wie er historisch entstanden ist. Da eine natürliche senkrechte Abbruchkante genau auf der Grenze sehr unwahrscheinlich ist, muss die Entstehung des Höhenunterschiedes in Erfahrung gebracht werden. Befindet sich auf der Grenze eine Böschung, Stützmauer, Hangflorsteine, o.ä?
Zitat (von Flo.Ka):
Das Grundstück haben wir so gekauft, bzw übergeben bekommen vom Bauträger.

Wenn die Entstehung nicht mehr nachvollziehbar ist, gilt das Geländeniveau des Baugrundstücks.

Da in NRW aber beide Nachbarn an der Einfriedung mitwirken müssen, solltest Du einfach mit den Nachbarn über dein Vorhaben sprechen. Vielleicht wissen sie, wie der Höhenunterschied in seiner jetzigen Ausgestaltung entstanden ist. Wenn Dein Grundstück nicht mehr als 40cm aufgeschüttet wurde, der Nachbar keine Einwände hat und Ortsrecht nichts regelt, kannst Du Deinen Sichtschutz genehmigungsfrei bauen.

1x Hilfreiche Antwort

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