Liebes Forum,
mein Nachbar hat eine Firma zum Abriss seine Scheune beauftrag. Diese ist nur über einen gemeinsamen Zufahrt zu erreichen. Nun sind die arbeiten beendet und unsere gemeinsame Weg völlig zerstört, die Räder hinterließen tiefe Fahrspuren, der Belag ist zerplatzt. Auch auf unseren Grundstück wurden Randsteine und Pflastersteine beschädigt, sämtliche Grenzpunkte versunken in Nirwana. Es ist nichts mehr zu finden. Wen muss ich in die Verantwortung ziehen? mein Nachbar ist leider nicht ansprechbar (äußerst schwierige Fall)
Über konstruktive Ratschläge bedanke ich mich im voraus.
Nach Abrissarbeiten viele Schäden
13. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2017 | 15:31
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Abrissarbeiten viele Schäden
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 15:49
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Auch wenn es Dir nicht gefällt, der Nachbar ist der Ansprechpartner.
Wobei das "gemeinsamer Weg" hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse noch zu beleuchten wäre.
Ist der Weg in seinem Eigentum sieht ein Beseitigungsanspruch u.U. anders aus, als wenn der Weg euch gehört und der Nachbar ihn nur nutzen darf.
Berry
#2
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 08:42
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Weg gehört zu Hälfte uns, aber es wurde mir schon geholfen zu wissen, dass der Auftraggeber und nicht die Firma angesprochen sein muss. Lieben dank
Und jetzt?
Schon
266.736
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten