Nach Wasserschaden, Dachdecker Mitschuld?

5. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
go300804-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Wasserschaden, Dachdecker Mitschuld?

Guten Tag,

Vor ein paar Tagen wurde das Dach unseres Hauses neu gedeckt. Die Montage der Dachrinne wurde wegen der noch durchzuführenden Dämmung der Hauswand auf mehrere Wochen verschoben und sollte nach dieser dann montiert werden.
Eine provisorische Rinne wurde nicht montiert. Nach dem heutigen starken Gewitter lief der Regen in Sturzbächen über das Baugerüst und an der Hauswand entlang durch die nordseitigen Kellerwände (Traufen sind nord- und südseitig) bis in den Keller, wo ein erheblicher Wasserschaden entstand an Böden und Wänden entstand.
Ich frage mich nun, ob der Dachdecker nicht evtl. dazu verpflichtet ist eine provisorische Dachrinne anzubringen, damit das Wasser eben nicht an der Hauswand hinab laufen kann. Trägt der Dachdecker also eine Mitschuld?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ich sehe keine Mitschuld des Dachdeckers, denn der Schaden ist ja wohl hauptsächlich dadurch entstanden, das Wasser von außen in den Keller eindringen konnte. Außerdem war es ja vermutlich nicht die Entscheidung des Dachdeckers, die Dachrinne noch nicht zu montieren.

Waren die Kellerfenster geöffnet oder wie sonst konnte das Wasser in den Keller laufen?

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