Nachbar baut Garage an Grundstücksgrenze ohne L Steine

22. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lola1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar baut Garage an Grundstücksgrenze ohne L Steine

Wir haben folgendes Problem:

Wir bauen gerade in einem Neubaugebiet in Bayern. Unser Nachbar baut gerade seine Garage an unsere Grundstücksgrenze. Direkt an die Grenze und benutzt dazu keine L Steine. Da sein Grundstück 2 m höher liegt als das unsere droht seine Garage abzustürzen, sobald wir die Erde auf unserer Terrasse abtragen werden.

Wir würden gerne wissen, wer ist für die Kosten der L Steine verantwortlich und darf er überhaupt seine Garage direkt an die Grenze ohne Stützen bauen?

Das nächste Problem ist, da er 2 m höher steht als wir, schauen wir jetzt von unserer Terrasse direkt auf seinen Klotz (Garage). Das ist wenn ihr euch das mal vorstellt echt ein totaler Mist. Da freut man sich auf die schöne Südseite und bekommt seinen Betonklotz vor die Nase. Da eine Garage wohl nur 3 m hoch sein darf ist sie samt der Erhöhung von 2m Grundstück eh schon 5 m hoch.

- Darf er das überhaupt oder muss er uns erstmal um Erlaubnis fragen?

Schließlich können wir ja nichts dafür das wir 2 meter tiefer liegen :(

Danke für eure Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Da sein Grundstück 2 m höher liegt als das unsere


Und wie hat er dann die Garage auf die Grenze gebaut?

Oder plant Ihr, an der Grenze 2m abzutragen? Dann seid Ihr für die L-Steine verantwortlich.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Lola1988):
Darf er das überhaupt oder muss er uns erstmal um Erlaubnis fragen?

Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).



Zitat (von Lola1988):
Wir würden gerne wissen, wer ist für die Kosten der L Steine verantwortlich

Generell gilt: Wer das vorgegebenen Gelände verändert, der ist für Sicherungmaßnahmen (Durchführung & Kosten) verantwortlich.

Wenn ihr also das Gelände abgrabt, werdet ihr sichern müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Lola1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja wir sind 2 doppelhaushälften, die gerade durch den gleichen Bauträger gebaut werden. Bloß was wir nicht wussten ist, das unsere Doppelhaushälfte 2m tiefer liegt als die der anderen beiden Nachbarn. Sie bauen ihre Garage gebau auf die Grenze. Diese wird von Erde gestützt. Natürlich müssen wir unsere Erde abtragen bis zu seiner Garage sonst hätten wir ja keinen Garten. Wenn wir die Erde gerade abtragen ohne Schräglage, wäre da eine Mauer von Erde und Garage (5m).

Ich frag mich einfach ob er durch die Erhöhung die Garage einfach da bauen darf und das auch noch ohne diese zu stützen? Wir müssen daher stützen wenn wir unseren Garten machen möchten und bis zur Garage hin graben und müssen einen Abstand zu seiner Garage halten von 1m damit uns die Garage nicht einstürzt. Dann L Steine legen und dann verlieren wir 1m Garten auf unsere Kosten weil er da seine Garage baut und nicht gleich stützt.

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#4
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Lola1988):
Naja wir sind 2 doppelhaushälften, die gerade durch den gleichen Bauträger gebaut werden. Bloß was wir nicht wussten ist, das unsere Doppelhaushälfte 2m tiefer liegt als die der anderen beiden Nachbarn.


Das ging aus den Plänen nicht hervor ... oder hat man selbige nicht genau angeschaut? Kann mir kaum vorstellen, dass der Umstand spontan beschlossen wurde.

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#5
 Von 
Lola1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Ging aus den Plänen nicht hervor, alle waren total überrascht das die eine doppelhaushälfte tiefer liegt als die andere.. weder der Bauleiter noch die Architektin hat mich oder Nachbarn darüber informiert.

Der Nachbar der seine Garage dort baut, wurde sogar gefragt ob er die Garage gleich stützen wolle, da wenn sein Nachbar "wir" später den Garten ausbauen 1m Garten verlieren würden da wir Abstand halten müssen. Ein Bauarbeiter der Baustelle hat uns dann verraten das er einfach "nein gesagt hat". Wir haben schon von allen den kleinsten Garten, ich kann mir einfach nicht vorstellen das die Rechtslage so ungerecht ist.

-- Editiert von Lola1988 am 23.09.2018 07:12

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lola1988):
Wir haben schon von allen den kleinsten Garten, ich kann mir einfach nicht vorstellen das die Rechtslage so ungerecht ist.
Moin, die Rechtslage richtet sich nicht nach Gerechtigkeit oder Grundstücksgrößen.
Warum habt ihr das kleinste Grundstück gekauft? Wurdet ihr gezwungen? Habt ihr euch das nicht vor dem Kauf vor Ort angeschaut?
Da ihr einen verantwortlichen Bauträger beauftragt habt, ist dieser nun auch für deine Fragen da.
Insofern bringt es nichts, hier nach der Rechtslage zu fragen. Hier kennt man die Festsetzungen und Auflagen des B-Planes und euren Vertrag wirklich nicht.
Zitat (von Lola1988):
sobald wir die Erde auf unserer Terrasse abtragen werden.
Warum wollt ihr das machen? Ist es evtl. der zwischengelagerte Erdaushub des Kellers?
Wo die Garage gebaut werden muss, legt der B-Plan fest. Sehr oft ist das in Neubaugebieten die Grenze, und gerade bei Reihenhaus-und DHH -Bebauung steht im B-Plan fest, wo die Garagen stehen dürfen.
Ob ihr überhaupt euer Gartengrundstück *abtragen* dürft, weiß auch der Bauträger.
Doch wieso hättet ihr sonst keinen Garten?
Und wo steht, dass ihr Abstand halten müsst?
Dass das Baugelände Hanglage hat, ist nicht nur dem Bauträger schon vor der Planung bekannt gewesen.
Zitat (von Lola1988):
alle waren total überrascht
Wer ist alle? Aus welchen Plänen ging das nicht hervor?Der Nachbar mit der Garage hat das gewusst, denn der baut seine Garage doch gerade. Der hat garantiert die Höhen/Tiefen des Geländes gesehen und beachtet. Und was Bauarbeiter euch flüstern---- am besten vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Sie bauen ihre Garage gebau auf die Grenze. Diese wird von Erde gestützt.


Wie ist das gemeint? Hat der Nachbar aufgeschüttet? Auch auf Eurem Grundstück?

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#8
 Von 
Lola1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Sie bauen ihre Garage gebau auf die Grenze. Diese wird von Erde gestützt.


Wie ist das gemeint? Hat der Nachbar aufgeschüttet? Auch auf Eurem Grundstück?


Nein, die Erde lag schon da von Anfang an. Vielleicht habe ich mich anfangs schlecht ausgedrückt. Wir haben beide ein Haus gekauft ohne Außenanlagen, diese müssen wir später selber herrichten. Demnach hat der Bsuträger eben nur Erde abgetragen wo unsere Häuser hinsollten. Sprich, wenn ich aus meiner terrassenfür rausgehe kann ich 2 Schritte machen und habe dann erstmal 2 m Höhe Erde vor mir liegen (die ich nach schlüsselpbergabe) selber abbaggern muss. Diese 2 m Hohe Erde geht über meine 6m Garten bis zur grenze. Genau an die Grenze hat mein Nachbar (der ja 2m höher liegt mit seinem Grundstück) seine Garage hingebaut.

Diese Garage wird momentan gestützt von meiner Erde. Wenn ich dann meine Erde Antrage im Frühjahr muss ich zur Garage 1 m Abstand halten um L Steine zu legen damit die Garage nicht abstürzt. Hätte mein Nachbar diese gleich gesetzt auf die Grenze müsste ich im nachgang keinen Meter meinte Gartens verschenken.

Irgendwie ist es schlecht es zu beschreiben alles, habe heute einen Termin mit dem Bauträger hoffe der klärt mich auf. Lg und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Lola1988):
Hätte mein Nachbar diese gleich gesetzt

Da er offenbar auf den gewachsenen Boden baut, muss er gar keine Steine setzen.



Zitat (von Lola1988):
habe heute einen Termin mit dem Bauträger hoffe der klärt mich auf.

Da bin ich mal gespannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lola1988):
Irgendwie ist es schlecht es zu beschreiben alles
Moin, nö, ist schon richtig erklärt.
Ich weiß auch schon, was der Bauträger sagen wird. Er guckt heute in den Vertrag.
Ihr habt bei diesem nun mal 1 Stück Haus gekauft. Das weitere ist euer Bier, das interessiert den Bauträger sicher nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da er offenbar auf den gewachsenen Boden baut, muss er gar keine Steine setzen.


Woraus ergibt sich, dass der Nachbar auf gewachsenem Boden gebaut hat. Der Fragesteller drückt sich nach meiner Auffassung ungeschickt aus und meint wohl, dass der Nachbar auf Bodenaushub gebaut hat. Der Bodenaushub stammt aber wohl aus der Anfangszeit der Bauphase, bevor der Kauf erfolgt ist.

Relevant ist die natürliche Geländeoberfläche. Wer aufschüttet oder abgräbt muss so abstützen, dass er dabei das Nachbargrundstück nicht in Anspruch nimmt.

Dabei muss sich der Nachbar auch die Aufschüttungen zurechnen lassen, die zuvor der Bauträger vorgenommen hat, jedenfalls dann wenn es sich gar nicht um dauerhafte Aufschüttungen handelt, sondern erkennbar nur um die Zwischenlagerung von Bodenaushub.

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