Nachbar baut Hot Tub mit Holzkamin auf Grundstücksgrenze

1. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Smoove123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar baut Hot Tub mit Holzkamin auf Grundstücksgrenze

Hallo zusammen,

Ich hoffe man kann mir hier eine kleine Einschätzung geben. Ich möchte in den nächsten Tagen das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, wir haben keinen Streit, sind uns völlig neutral gegenüber. Wenn es nichts bringt das Ordnungsamt einschalten, aber vorher wäre es mir auch wichtig wie die rechtliche Lage ist.

Vorab:

Wir bewohnen ein Eigenheim mit recht kleinem Grundstück in NRW. Von unserem Haus zur Grundstücksgrenze sind es etwa 5 Meter. Beim Nachbarn sind es etwa 4 .

Uns trennt ein etwa 1,80 Meter hoher Zaun, allerdings liegt das Nachbar Grundstück höher, was bedeutet dass es insgesamt 3 Meter sind.

Das Problem:

Nun hat der Nachbar schon letztes Jahr einen Badzuber gebaut, mit Holzbefeuerung. Den Kamin, welcher etwa 50 cm den Zaun überragt hat er etwa 20 cm vom Zaun weg platziert, keine 2 Meter(!!) neben dem Spielturm unserer Kinder guckt er hinterm Zaun hervor. Dass da einer steht ( seit etwa 7 Jahren) weiß er.

Alles ohne Nachfrage oder Absprache mit uns!

Nun lässt er diesen gerne mal 5-6 Stunden am Stück, vornehmlich am Wochenende, qualmen.
Ein Rauch mit starkem, beißenden Gestank.

Mit folgendem haben wir zu leben:

- Wäsche trocknen unmöglich
- Lüften in fast alle Räumen unmöglich
- unsere Terrasse ist nicht bewohnbar
- Kinder müssen den Garten räumen wenn der Nachbar wieder qualmt.

Um das Bild zu vervollständigen: Eine Stunde draußen und die Haare samt Kleidung riechen wie ein Abend am Osterfeuer.
Erschwerend kommt, dass meine Frau schwere Asthmatikerin ist, völlig unabhängig davon dass das auch für unsere Kinder und mich sicher nicht gesund ist. Unser Leben, gerade draußen, ist massiv eingeschränkt. Das kann doch nicht rechtens sein.


So viel Text, vielen Dank schonmal fürs Lesen. Kann jemand eine Einschätzung geben? Natürlich ist der rechtliche Weg der letzte Ausweg für mich, aber so lässt es sich nicht mehr aushalten.

VG!





4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2665 Beiträge, 630x hilfreich)

Eine sehr emotionale Frage. Emotionen also bitte erstmal herunterfahren.

Ich musste HotTube erstmal gockeln ;)

Eine schöne ALLGEMEINE Zusammenfassung ist unter
https://www.gartenhausfabrik.de/magazin/hot-tub-badefass-welche-genehmigungen-und-vorschriften-gelten/
zu finden.

Der Bezirksschornsteinfegermeister wäre mein erster Ansprechpartner.
Es wird aber vermutliche keine Verbote geben.



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

Also: da haben wir es doch schon:

Zitat (von Smoove123):
hat er etwa 20 cm vom Zaun weg platziert, keine 2 Meter(!!)


gut: 2 Meter müssen es nicht sein, aber
NRW: So gilt z.B. in Nordrein-Westphaen für aufgestellte Pools (§ 31 Abs. 1 NachbG NW) ein Mindestabstand von 50 Zentimetern, für in den Boden eingelassene Pools sind es drei Meter.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ein Mindestabstand von 50 Zentimetern in jedem Fall einzuhalten ist, Näheres erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde. Vielfach empfohlen werden ca. drei Meter, um die Nachbarn durch den Badebetrieb nicht über Gebühr zu stören. Wir raten, vor dem Kauf das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, wenn Sie Ihren Hot Tub weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufstellen wollen. Das ist allemal besser, als hinterher, womöglich vor Gericht, Streitigkeiten austragen zu müssen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von Smoove123):
Alles ohne Nachfrage oder Absprache mit uns!

Was auch überhaupt nicht nötig ist.



Zitat (von Smoove123):
- unsere Terrasse ist nicht bewohnbar

Das allerdings ist üblich für Terrassen, da diese schon von Natur aus nicht auf Bewohnbarkeit ausgerichtet sind. Ja nachdem was man da also für Bauten errichtet hat, könnte das auch nicht Probleme geben.



Zitat (von Smoove123):
Nun lässt er diesen gerne mal 5-6 Stunden am Stück, vornehmlich am Wochenende, qualmen.
Ein Rauch mit starkem, beißenden Gestank.

Ich hätte spontan die Feuerwehr gerufen ...

Ansonsten sehe ich als erstes mal den Bezirksschornsteinfeger und das Ordnungsamt involviert. Später - nach detaillierter Darlegung der Probleme gegenüber dem Nachbarn - auch die Staatsanwaltschaft (Umweltstraftaten, Sachbeschädigung und Körperverletzung) falls sich nichts ändert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50149 Beiträge, 17565x hilfreich)

Nach der Beschreibung kann ein Verstoß gegen § 906 BGB vorliegen.

Außerdem vermute ich einen Verstoß gegen den § 19 der 1. BImSchV.

Am Beispiel NRW kann auch ein Verstoß gegen den § 42 Abs. 4 BauO NRW vorliegen.

Gibt es für die Feuerstätte denn eine Baugenehmigung und eine Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger?

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