Nachbar baut Stellplätze

15. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Schwalbe123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar baut Stellplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben vor ca 2 Jahren ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg gebaut. Das Grundstück ist ein Hammergrundstück und schließt eine Zufahrt mit ein. An dieser Zufahrt gib es vier Anlieger mit einem Geh- und Fahrrecht.
Unser Nachbar hat uns nun mündlich mitgeteilt das er die Hecke auf seinem Grundstück entfernen möchte um dort zwei Stellplätze zu schaffen. Grundsätzlich ja in Ordnung. Aber die Zufahrt zu diesen Stellplätzen soll über unsere Hofeinfahrt sein.
Angefangen hat er aber noch nicht.

Damit haben wir aber doch auch ein Problem. Der Nachbar nimmt schon sehr viel Platz ein durch parkende Fahrzeuge. Das wird aktuell von uns noch geduldet. Diese möchte er auch nicht entfernen, da er meint er hätte ein Gewohnheitsrecht.

Zu seinem Grundstück gehören bereits drei Garagen (die werden aber nicht als solche benutzt, sondern als Abstellfläche für div. Material oder Sauna). Dazu kommt ein Carport für min zwei Autos und eine Hofeinfahrt (auch min für zwei Autos). Da der Nachbar ein Kleinunternehmen hat, hat er noch div Anhänger abzustellen und die möchte er dann auf die Stellplätze stellen. (in Summe sind es sechs Autos und zwei Anhänger. Für drei Personen.)

Jetzt meine Fragen dazu:
1. Darf er Stellplätze bauen ohne Genehmigung? (Würde bedeuten er überbaut Grünfläche/Gartenfläche)
2. Darf er einfach so entscheiden das er die Zufahrt zu den Stellplätzen über unseren Hof machen darf? (Laut Lageplan hat er ja eine eingetragene Zufahrt zur aktuellen Hofstelle. Damit endet doch sein Geh- und Fahrtrecht an dieser Stelle?)
3. Muss er diese Arbeiten ankündigen? Wenn er das nicht tut, wie können wir hier vorgehen?
4. Gibt es hier überhaupt ein Gewohnheitsrecht? Das Grundstück ist erst seit zwei Jahren in unserem Besitz, hier kann doch kein Gewohnheitsrecht entstanden sein.
5. Wir würden gerne an unsere direkten Hofeinfahrt ein Tor anbringen da der Nachbar seine Hunde frei streunen lässt und wir ein kleines Kind haben. Dürfen wir das ohne Absprache? Auch wenn er plant über diesen Hof auf seine Stellplätze zu kommen?

Vielen Dank.

Beste Grüße

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(399 Beiträge, 93x hilfreich)

- GaragenVO Baden Würtemberg:
Garagen sind zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen und nicht als Lager- oder Werkräume.
- Ist die gewerbliche Nutzung dort legal? Hat er die baurechtliche Genehmigung? Wenn nicht, würde sich das Stellplatzproblem lösen lassen.
- Ist es ein allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet?
- Steht im Nachbarschaftsgesetz des Landes etwas zu Einfriedungen und Hundehaltung? In anderen Bundesländern ist vorgeschrieben, dass die Hunde nicht auf Nachbars Grundstück laufen.
- Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Nachbar über euren Hof fährt.
- Es müsste nachzulesen sein, was das Geh- u. Fahrtrecht genau erfasst. Ist dort auch Stellplatzrecht?
- Gibt es einen Bebauungsplan, der die Nutzung festlegt?
- Ohne Lageplan nicht nachvollziehbar.

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2402 Beiträge, 369x hilfreich)

Ich würde da glaube ich mal anfangen an die Stelle, wo er über mein Grundstück fahren wollen würde, regelmäßig mein eigenes Auto abzustellen. Vielleicht reicht da dann der Wink mit dem Zaunpfahl bevor man eigene Zaunpfähle setzen muss.,

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 5946x hilfreich)

1. Kommt auf die Art der Stellplätze an
2. Er darf entscheiden was er möchte, das bedeutet aber noch lange nicht, dass er ein Recht darauf hat das auch umzusetzen. Ohne eure Einwilligung darf er natürlich eure Hoffläche nicht nutzen solange er nicht durch anderweitige Rechte dazu befugt sein sollte.
3. Nein
4. Nein, Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
5. Auf eurem Grundstück darfst du selbstverständlich ein Tor aufstellen solange es keine anderweitige Regelung gibt die das verbieten würde.

Signatur:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124252 Beiträge, 40344x hilfreich)

Zitat (von Schwalbe123):
er meint er hätte ein Gewohnheitsrecht.

Ja, diese nicht auszurottende Märchen vom "Gewohnheitsrecht" ...



Zitat (von Schwalbe123):
Zu seinem Grundstück gehören bereits drei Garagen

Sind es denn tatsächlich Garagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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