Nachbar fordern Umbau unserer frisch gekauften Haushälfte.

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb537057-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar fordern Umbau unserer frisch gekauften Haushälfte.

Hallo, ich hoffe man kann uns helfen.
Wir sind seit ein paar Monaten neue Besitzer einer Doppelhaushälfte und stehen nun vor einer Situation wo wir nicht wissen was richtig ist.

Zur Erklärung Haushälfte links:
1. Eigentümer (alte Damen)
Seit 2011 neue Eigentümer
Haushälfte Rechts
1. Eigentümer 2007
2. Seit 2010-2011 neue Eigentümer
3. Seit ende 2019 nun wir.

Unsere Haushälfte wurde 2010-2012 komplett durch den 1. Bzw. 2. Eigentümer modernisiert (das Haus ist über 100 Jahre alt). Damals gab es eine mündliche Absprache zwischen den 1. Eigentümern links und rechts das im Obergeschoss die angrenzende Brandschutzwand zwischen den Häusern grade von vorne nach hinten durchgezogen wird. (Es wurde nichts schriftlich festgehalten) Eigentlich ist nämlich die hintere Hälfte um 60 cm mehr auf unsere Seite. Daher ist es aktuell so dass im Obergeschoss der angrenzende Raum zum Nachbarn im hinteren Bereich 60 cm über dem Haus des Nachbarn ist. Im Zuge der Absprache wurde auch das gesamte Dach (Balkenlage, Dachziegel etc.) an die Brandschutzwand angepasst, um das Vordere und Hintere Dach einheitlich zu haben.
Über die ganzen Jahre wurde das Thema zwischen den Links und Rechts zwar ein paar Mal angesprochen, jedoch gab es nie eine Einigung und auch nichts Schriftliches.
Nun nachdem wir das Objekt rechts gekauft haben kommt der Nachbar zu uns und möchte das wir als neue Eigentümer uns dieses Thema vornehmen, da er auf einmal anfangen möchte seine Bad Rohre von unten nach oben zu legen und diese ja scheinbar in unserem Raum landen würden.
Wir sind uns aktuell absolut unschlüssig was wir machen können, welche Rechte wir als neue Eigentümer haben. Ich sehe aktuell nur ein paar Möglichkeiten und hoffe hier auf Hilfe.
1. Nachbar hat den Umbau zu akzeptieren da es 1. nichts Schriftliches gibt und 2. er seit Jahren diesen Umbau nicht offiziell bemängelt und eine Klärung gefordert hat.
2. Rückbau des gesamten hinteren Daches inkl. Balkenlage, abriss der Hinteren Brandschutzwand inkl. entfernen des Innenausbaus (Gipskartonwäden, Dachschrägen, Fußboden). Anschließend versetzen der Brandschutzwand und komplett neu machen der Wände, Dach und Innenausbau
Kosten geschätzt 15tsd – 20tsd Euro

Ich hoffe jemand von Ihnen kann uns mal einen Tipp geben was hier Richtig ist.
Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Da es nichts Schriftliches gibt, auch möglichst nicht selbst mit Schreibkram anfangen.
Der Nachbar sollte seine Wünsche gem. dem Nachbarrechtsgesetz schriftlich anbringen ...

Zitat (von fb537057-1):
und möchte das wir als neue Eigentümer uns dieses Thema vornehmen,
Was verlangt er genau?
Zitat (von fb537057-1):
Eigentlich ist nämlich die hintere Hälfte um 60 cm mehr auf unsere Seite.
Sein Eigentum ist in/auf eurem?

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#2
 Von 
fb537057-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

er hat mit den letzten Eigentümern gesprochen und dort wohl immer gesagt das er die Wand weg haben möchte. Aber das wurde alle paar Jahre einmal angesprochen und danach war das Thema wieder Jahre vom Tisch.
Er will daher auch von uns das die Wand weg soll da er ja angeblich seine Rohre nicht nach oben legen könnte.

Ich habe mal versucht das Darzustellen, auf dem Bild sieht man unten rechts seine Haushälfte und links unsere. Oben halt die Brandschutzwand die durgängig von vorne nach hinten durchgezogen wurde.

https://s19.directupload.net/images/200125/quziaqwm.jpg

Dementsprechend ist unser Obergeschoss mit einer Fläche von 60cmx250cm auf seiner Haushälfte.

Ich hoffe das ist verständlich.



-- Editiert von fb537057-1 am 25.01.2020 19:47

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb537057-1):
Aber das wurde alle paar Jahre einmal angesprochen und danach war das Thema wieder Jahre vom Tisch.
Jetzt hat er einen anderen Nachbarn und versucht das auch wieder.
ER will was, also müsste er was *anleiern*. Du kannst dann irgendwann nur darauf reagieren.

Ihr habt doch keine anderen Rechte als die Voreigentümer.
Erst, wenn der Nachbar von euch etwas konkretes und vor allem schriftlich fordert, könnt ihr nach euren Rechten greifen.
Was auch immer das dann ist...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Erst, wenn der Nachbar von euch etwas konkretes und vor allem schriftlich fordert, könnt ihr nach euren Rechten greifen.

Ob es Rechte sind oder eher Pflichten ...?



Zitat (von fb537057-1):
Dementsprechend ist unser Obergeschoss mit einer Fläche von 60cmx250cm auf seiner Haushälfte.

Auch auf seinem Grundstück?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Wurde für den damaligen Umbau / Überbau eigentlich beim Bauamt ein Bauantrag eingereicht?

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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