Hallo, ich hoffe man kann uns helfen.
Wir sind seit ein paar Monaten neue Besitzer einer Doppelhaushälfte und stehen nun vor einer Situation wo wir nicht wissen was richtig ist.
Zur Erklärung Haushälfte links:
1. Eigentümer (alte Damen)
Seit 2011 neue Eigentümer
Haushälfte Rechts
1. Eigentümer 2007
2. Seit 2010-2011 neue Eigentümer
3. Seit ende 2019 nun wir.
Unsere Haushälfte wurde 2010-2012 komplett durch den 1. Bzw. 2. Eigentümer modernisiert (das Haus ist über 100 Jahre alt). Damals gab es eine mündliche Absprache zwischen den 1. Eigentümern links und rechts das im Obergeschoss die angrenzende Brandschutzwand zwischen den Häusern grade von vorne nach hinten durchgezogen wird. (Es wurde nichts schriftlich festgehalten) Eigentlich ist nämlich die hintere Hälfte um 60 cm mehr auf unsere Seite. Daher ist es aktuell so dass im Obergeschoss der angrenzende Raum zum Nachbarn im hinteren Bereich 60 cm über dem Haus des Nachbarn ist. Im Zuge der Absprache wurde auch das gesamte Dach (Balkenlage, Dachziegel etc.) an die Brandschutzwand angepasst, um das Vordere und Hintere Dach einheitlich zu haben.
Über die ganzen Jahre wurde das Thema zwischen den Links und Rechts zwar ein paar Mal angesprochen, jedoch gab es nie eine Einigung und auch nichts Schriftliches.
Nun nachdem wir das Objekt rechts gekauft haben kommt der Nachbar zu uns und möchte das wir als neue Eigentümer uns dieses Thema vornehmen, da er auf einmal anfangen möchte seine Bad Rohre von unten nach oben zu legen und diese ja scheinbar in unserem Raum landen würden.
Wir sind uns aktuell absolut unschlüssig was wir machen können, welche Rechte wir als neue Eigentümer haben. Ich sehe aktuell nur ein paar Möglichkeiten und hoffe hier auf Hilfe.
1. Nachbar hat den Umbau zu akzeptieren da es 1. nichts Schriftliches gibt und 2. er seit Jahren diesen Umbau nicht offiziell bemängelt und eine Klärung gefordert hat.
2. Rückbau des gesamten hinteren Daches inkl. Balkenlage, abriss der Hinteren Brandschutzwand inkl. entfernen des Innenausbaus (Gipskartonwäden, Dachschrägen, Fußboden). Anschließend versetzen der Brandschutzwand und komplett neu machen der Wände, Dach und Innenausbau
Kosten geschätzt 15tsd – 20tsd Euro
Ich hoffe jemand von Ihnen kann uns mal einen Tipp geben was hier Richtig ist.
Danke
Nachbar fordern Umbau unserer frisch gekauften Haushälfte.
Verbaut?
Verbaut?
Da es nichts Schriftliches gibt, auch möglichst nicht selbst mit Schreibkram anfangen.
Der Nachbar sollte seine Wünsche gem. dem Nachbarrechtsgesetz schriftlich anbringen ...
Was verlangt er genau?Zitatund möchte das wir als neue Eigentümer uns dieses Thema vornehmen, :
Sein Eigentum ist in/auf eurem?ZitatEigentlich ist nämlich die hintere Hälfte um 60 cm mehr auf unsere Seite. :
Hallo Anami,
er hat mit den letzten Eigentümern gesprochen und dort wohl immer gesagt das er die Wand weg haben möchte. Aber das wurde alle paar Jahre einmal angesprochen und danach war das Thema wieder Jahre vom Tisch.
Er will daher auch von uns das die Wand weg soll da er ja angeblich seine Rohre nicht nach oben legen könnte.
Ich habe mal versucht das Darzustellen, auf dem Bild sieht man unten rechts seine Haushälfte und links unsere. Oben halt die Brandschutzwand die durgängig von vorne nach hinten durchgezogen wurde.
https://s19.directupload.net/images/200125/quziaqwm.jpg
Dementsprechend ist unser Obergeschoss mit einer Fläche von 60cmx250cm auf seiner Haushälfte.
Ich hoffe das ist verständlich.
-- Editiert von fb537057-1 am 25.01.2020 19:47
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Jetzt hat er einen anderen Nachbarn und versucht das auch wieder.ZitatAber das wurde alle paar Jahre einmal angesprochen und danach war das Thema wieder Jahre vom Tisch. :
ER will was, also müsste er was *anleiern*. Du kannst dann irgendwann nur darauf reagieren.
Ihr habt doch keine anderen Rechte als die Voreigentümer.
Erst, wenn der Nachbar von euch etwas konkretes und vor allem schriftlich fordert, könnt ihr nach euren Rechten greifen.
Was auch immer das dann ist...
ZitatErst, wenn der Nachbar von euch etwas konkretes und vor allem schriftlich fordert, könnt ihr nach euren Rechten greifen. :
Ob es Rechte sind oder eher Pflichten ...?
ZitatDementsprechend ist unser Obergeschoss mit einer Fläche von 60cmx250cm auf seiner Haushälfte. :
Auch auf seinem Grundstück?
Moin!
Wurde für den damaligen Umbau / Überbau eigentlich beim Bauamt ein Bauantrag eingereicht?
wölfin
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