Nachbar möchte Mauer >200cm Höhe bauen umd seinen Garten einzuebenen

21. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fendrill
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar möchte Mauer >200cm Höhe bauen umd seinen Garten einzuebenen

Hallo zusammen,

wir haben von unseren Nachbarn erfahren, dass diese zeitnah ihr Grundstück einebnen wollen (Bagger steht bereits im Garten und erste Arbeiten sind getätigt!).

Jetzt planen diese aber nicht die Einebnung ihres Gartens durch Abtragen von Erde zu erreichen, sondern planen zu uns hin den Bau einer weiteren Mauer um dann das Grundstück mit zusätzlicher Erde aufzuschütten.

Die neue Mauer wird unserer Meinung nach eine ungefähre Höhe von 200-250 cm erreichen. Darauf aufsetzend plant der Nachbar noch einen Sichtschutz oben drauf. D.h. die neue Wand wird eine Gesamthöhe von >400cm haben. Dazu kommen bereits vorhandenen Stützwände von 120cm und 40 cm, so dass wir, wenn wir auf unserer Terrasse sitzen, eine Mauer von mehr als 550cm in unserem Sichtbereich hätten. Da wir eh schon in einer Senke sitzen, würden wir komplett in einem dunklen Loch enden.

Jetzt würde ich gerne wissen, bevor der Nachbar anfängt die Mauer zu ziehen, wie hier die rechtliche Lage ist. Darf der Nachbar sein Erdniveau so einfach erhöhen? Bei ebenerdigen Grundstückgrenzen ist mir der Fall klar (150cm Zaun/Hecke auf der Grenze, für jeden Zentimeter darüber auch einen Zentimeter weiter zurück von der Grundstückgrenze).

Wie aber ist hier der Fall, wenn ein starkes Gefälle an der Grundstückgrenze herrscht?

Ich kann gerne ein Bild mit Bemaßung verschicken, falls sich jemand das anschauen möchte. :-)

Wäre super, wenn hier jemand mit so einer Sachlage Erfahrung hätte. Im Internet ist einfach nichts zu finden.

Danke und Gruß
Markus

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Fendrill):
Bei ebenerdigen Grundstückgrenzen ist mir der Fall klar (150cm Zaun/Hecke auf der Grenze, für jeden Zentimeter darüber auch einen Zentimeter weiter zurück von der Grundstückgrenze).

Es kommt auf das Bundesland an, und auf den Bebauungsplan.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Es gelten die örtlichen Baubestimmungen (Bauordnung, Nachbarschaftsrecht, Bebauungsplan, ...).


Eine Mauer von mehr als 550cm Höhe ohne dürfte zu 99% nicht ohne Genehnigung / Zustimmung des Nachabarn möglich sein.
Üblich sind eher so 200cm Höhe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich kann gerne ein Bild mit Bemaßung verschicken, falls sich jemand das anschauen möchte. :-)


Du kannst das vorhandene Bild gerne bei einem kostenfreien Bilderdienst hochladen und direkt hierher verlinken.

Bei der Wandhöhe hat auch ein Statiker oder ein Baugrundsachverständiger ein Wörtchen mitzureden.

0x Hilfreiche Antwort

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