Nachbar möchte breitere Zufahrt

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
SCHNEEFLOCKE305
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar möchte breitere Zufahrt

Hallo zusammen!
Bei uns ist folgende Situation. Hinter unserem Grundstück mit unserem Haus liegen noch zwei Bauplätze, die einem Ehepaar gehören. Die Straße verengt sich an der Grundstücksgrenze auf 3m und endet schließlich beim Nachbarn in einem Fußweg. Also eine Art Sackgasse. Die Nachbarn möchten jetzt das hintere Grundstück bebauen und gleichzeitig von der Gemeinde die Zusicherung, dass der Schneepflug bis zu ihrer Einfahrt räumt. Für große Baufahrzeuge und den Schneepflug sind die 3m ziemlich eng, v.a. weil eine Seite noch und Hecken und Bäumen begrenzt wird. Jetzt möchte unser Nachbar, dass uns die Gemeinde einen Streifen unseres Grundstücks abkauft, um die Zufahrt zu verbreitern. Wir möchten im Gegenzug als Entschädigung drei Meter entlang unserer Grenze noch vom Nachbarn kaufen. Das verweigert er uns aber. Jetzt die Frage: können wir zum Verkauf gezwungen werden bzw. Müssen wir dulden, dass Baufahrzeuge und Schneepflug über unseren Grund fahren?
Hintergrund: wir haben das Stück schön gepflastert und mit einem teuren Wasserabfluss ausgestattet.

Danke für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
Müssen wir dulden, dass Baufahrzeuge und Schneepflug über unseren Grund fahren?

Wenn es keine Wege- / Fahrrechte gibt wird man das nicht dulden müssen.



Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
Jetzt die Frage: können wir zum Verkauf gezwungen werden

In der Regel nicht.
Man kann den Teil des Grundstücks wegnehmen, Enteignung nennt sich das. Das Verfahren dauert aber meist ein paar Jahre bis es durchgefochten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstanden habe geht es um eine private Zufahrt zu des Nachbars Haus. Die Zufahrt ist eine Sackgasse.
Soweit ich weiß, hat man keinen Anspruch private Zufahrten vom Schneepflug räumen zu lassen. Und zudem kann ein Schneepflug in einer Sackgasse nicht wenden.
Wenn der Nachbar es für erforderlich hält, muss er eben durch einen Schneeräumdienst, die mit kleineren Schaufeln arbeiten, beauftragen.
Eine Enteignung halte ich deshalb für nicht durchsetzbar.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
Die Nachbarn möchten jetzt das hintere Grundstück bebauen und gleichzeitig von der Gemeinde die Zusicherung, dass der Schneepflug bis zu ihrer Einfahrt räumt.
Vielleicht dürfen die Nachbarn dort bauen, aber eine Zusicherung, dass der Schneepflug bis dorthin räumt, wird die Gemeinde nicht geben.
Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
Jetzt möchte unser Nachbar, dass uns die Gemeinde einen Streifen unseres Grundstücks abkauft, um die Zufahrt zu verbreitern.
Warum sollte die Gemeinde das tun? Damit ein privater Bauherr mit Baufahrzeugen und evtl. ein Schneepflug zu ihm auf sein Hinterlieger-Grundstück kommt?
Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
können wir zum Verkauf gezwungen werden
NÖ.

Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
Müssen wir dulden, dass Baufahrzeuge und Schneepflug über unseren Grund fahren?
NÖ. Wo sollte der Schnee hingeschoben werden? Vor das neue Haus des Nachbarn?
Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
wir haben das Stück schön gepflastert
Welches Stück ist gemeint? Ist diese *Straße* mit 3m Breite---eure Privatstraße? Wie räumt ihr den Schnee von eurem Grund?

Was häufig vereinbart wird: Wegerecht, Fahrrecht und Leitungsrecht über Privatgrund ...

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#4
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)


Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
wir haben das Stück schön gepflastert
Spektakulär, das wird die Leute beim Bauamt bestimmt interessieren.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Spektakulär, das wird die Leute beim Bauamt bestimmt interessieren.


Warum? Wenn sie das Stück auf dem eigenen Grundstück gepflastert haben wird das kein Bauamt interessieren

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SCHNEEFLOCKE305
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euren Antworten!

Wir haben einen schmalen Streifen zwischen unserer Hauseinfahrt und der Straße gepflastert. Der Grund gehört der Gemeinde. Der Bauausschuss der Gemeinde war da, hat sich das angeschaut und in der nächsten GemeinderatsSitzung wurde beschlossen, dass wir den Streifen pflastern dürfen. Der Beschluss dazu liegt vor. Der WasserAbfluss liegt zu 80% auf unserem Grund. Der Rest ist die Strecke zum Kanal.

Die Zufahrt zum NachbarGrundstück ist eine GemeindeStraße, die in einen Fußweg übergeht. Für Autos also Sackgasse. Die Nachbarn bieten der Gemeinde an, den Schnee auf ihrem Grundstück zu lagern. Außerdem kann der Schneepflug dann in ihrer Einfahrt wenden. Bis jetzt kann der Schneepflug die Straße vor unserer Einfahrt räumen, weil bei unserem Haus die Straße noch breiter ist und erst an der Grundstücksgrenze schmaler wird. Wir lagern den Schnee von unserer Einfahrt am Rand unserer Einfahrt. Also auf unserem Grund.

Bürgermeister war vor Ort (von den Nachbarn eingeladen), "um eine Lösung zu finden". O-Ton: ihr könnt euch jetzt entscheiden, ob ihr an die Gemeinde was verkauft oder ob der Randstein an der Grenze abgeschliffen wird, damit die Straße breiter wird. Es liegt an euch, welche Zufahrt die Nachbarn kriegen. Wenn ihr verkauft, erspart ihr euch viel Ärger, weil die ja trotzdem drüber fahren.
Bei solchen einseitigen Aussagen eines Bürgermeister kommen einem dann schon Zweifel, welche Rechte man eigentlich auf seinem eigenen Grund und Boden hat.

Wir sind froh zu hören, dass wir nicht verkaufen müssen. Den Nachbarn war ja bekannt, dass die Straße nur 3m breit ist, als sie das Grundstück vor einem Jahr gekauft haben. Jetzt möchten sie mit bauen beginnen und plötzlich fällt ihnen die schmale Zufahrt auf. Das hätte man unserer Meinung nach schon vor dem Kauf mit der Gemeinde und uns klären müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von SCHNEEFLOCKE305):
Wenn ihr verkauft, erspart ihr euch viel Ärger, weil die ja trotzdem drüber fahren.

Spätestens ab da würde ich mich nach entsprechenden (mechanischen) Möglichkeiten das zu verhindern umsehen.

3m zum durchfahren auf gerader Strecke ist für Lkw passend - 2,60 m maxilmal Breite der Aufbauten von speziellen klimatisierten Fahrzeugen, ansonsten 2,25 m.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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