Nachbar schikaniert

13. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mantaulli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar schikaniert

Hallo und guten Abend

seit 2 Wochen schikaniert mich mein Nachbar. Wir haben jeder eine Einfahrt von 3m in unser Grundstück, also 6m breite, nur getrennt durch verschiedene Bepflasterung. Da es Streit gab legt der Nachbar nun oben am Anfang der Einfahrt an seinem Grunstück einen Stahlträger hin der bis zum letzten cm an die Strasse reicht. Nun habe ich Schwierigkeiten rein und raus zu fahren da es noch bergab geht. Den Stahlträger sieht man da nicht. Ich weiß ja das jeder auf seinem Grundstück machen kann was er will, aber sowas ist doch einfach nur Schikane. Nun ist natürlich noch zu befürchten das in Zukunft eine Wand erstellt wird, kann er das einfach so. Falls das Thema im Baurecht falsch ist bitte zum nachbarschaftrecht verschieben.

Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn es keine Regelung gibt (Grundbuch), dann ist das so.

Bau dir einen eigenen Pfeiler an die Ausfahrt, den du siehst, und gut ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Mantaulli):
Nun ist natürlich noch zu befürchten das in Zukunft eine Wand erstellt wird, kann er das einfach so.

Ob er das kann, kommt auf seine Fähigkeiten an.

Viel relevanter ist, ob er es darf.
Ein Zaun oder eine Mauer als Begrenzung auf der Grenze dürfte in der Regel zulässig sein, je nach dem was örtlich zulässig ist. Und hinter der Grenze ist die Freiheit nochmal höher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

Bei uns in Hessen ist das so, daß die Höhe eines Zaunes (Einfriedung) max. 1,2m hoch sein darf. Ich habe ebenfalls eine benachbarte Einfahrt, allerdings mit Höhenversatz und Mauerscheiben, die mein Grndstück stützen, da wir am Hang wohnen. Ich habe einen 1,8m hohen Doppelstabzaun in einer Länge von 7 Metern verbaut, der bis an den Carport geht und den ich auch selbst finanziert habe. Somit muss mein NB nichts tun. Diesen DSZ habe ich schön mit Sichtschutz verkleidet (nicht komplett, man will ja nicht unverschämt sein...), sodaß das alles für beide Seiten ansprechend aussieht. Nun muss jeder im 90° Winkel in seine Einfahrt reinfahren. Niemand hat einen Vorteil/Nachteil. Somit ist gleich Ruhe. Er ist mit der Höhe einverstanden, da ich auch nicht mehr auf seine Haustür blicken kann. Wenn er 5 Jahre lang nicht dagegen klagt, greift das Gewohnheitsrecht und der Zaun muss nie wieder weg.
Wäre das eine Option für Dich ? So teuer sind diese Zäune nicht.
VG aus dem Odenwald

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32144 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Mantaulli):
Den Stahlträger sieht man da nicht
Woher weißt du nun, dass er dort liegt? Wann siehst du ihn nicht? So bequem wie bisher kannst du jetzt nicht mehr ein-bzw. ausfahren.
Vermutlich ergab der Streit keinen Frieden und der Nachbar reagiert nun so.

Zitat (von Mantaulli):
Nun ist natürlich noch zu befürchten
Deine Befürchtungen sind weder baurechtlich noch nachbarrechtlich *behandelbar*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann siehst du ihn nicht?
Von der Fahrerposition aus anzunehmen.

Kannst du aber ausschließen dass du bisher über sein Grundstück fahren musstest bzw. regelmäßig gefahren bist? Und das toleriert der Nachbar nach dem Streit jetzt nicht mehr?

Falls es sich so verhalten hat:
Dann hättest du Glück dass wir in Deutschland sind, denn in Österreich gibts in solchen Fällen pro Fall gleich eine Klage wegen Besitzstörung:

https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Besitzstoerung-in-Oesterreich-__f600789.html

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