Hallo,
wie ich in meinem anderen Thread erläutert habe, habe ich mir ein Grundstück gekauft, auf dem schöne alte Ziegelgebäude stehen. Diese Gebäude möchte ich zum Teil in einen Neubau integrieren. Meine Gebäude stehen auf der Grundstückgrenze zum Nachbarn, dessen Haus steht einige Meter versetzt ebenfalls auf der Grundstückgrenze.
Nun schien dem Nachbarn die seinem Garten zugewanndte Ziegelwand meines Gebäudes (welches nach dem Umbau ja zu meinem Haus gehören wird) nicht gefallen zu haben und er hat sie einfach weiß überstrichen . Das ist wohl passiert, bevor ich das Grundstück samt Gebäuden kaufte, aber ich finde es trotzdem unverschämt. Zwar sieht er diese Wand täglich, da sie seinen Garten begrenzt, aber sie gehört nunmal mir, und wenn ich mich von der Gartenseite meinem Grundstück nähere, finde ich es extrem hässlich, dass dieses schöne, wahrscheinlich 100 Jahre Backsteingebäude, von hinten nun weiß angetüncht ist. Ich empfinde das als Sachbeschädigung. Vom Vorbesitzer meines Grundstücks weiß ich übrigens, dass für den Anstrich keine Erlaubnis erfragt bzw. erteilt wurde.
Ich möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, jedoch auch nicht ohne Wissen/Argumente in ein Gespräch mit dem Nachbarn gehen. Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage hier aussieht?
P.S.: Eine fremde Backsteinwand zu streichen ist wirklich extrem dämlich... Wie will der die im Zweifel bloß wieder in den Ursprungszustand bekommen ?
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-- Editiert Carl32 am 10.09.2012 10:15
Nachbar streicht MEINE Hauswand an
Verbaut?
Verbaut?
quote:
von florian3011 am 10.09.2012 11:26
Du kannst das ganze nun irgendwie rückgängig machen, die Wand gehört ja dir, aber vermutlich wirst du auf den Kosten dafür sitzen lassen.
Sehe ich auch so, schließlich hat TE eine weiße Wand gekauft.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
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Ein einfaches Beispiel.
Mein Nachbar verkratzt meinen Wagen. Mir ist es egal und ich verkaufe dann den Wagen an Hr. Müller.
Kann Hr. Müller jetzt verlangen, dass mein Nachbar für die Beseitigung der Kratzer aufkommen muss?
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Danke für die bisherigen Antworten, aber nun hat sich eine Wendung ergeben, die die ganze Sache vielleicht anders zu bewerten macht und die auch erklärt, warum ich den Anstrich beim kauf nicht gesehen habe...
Der Anstrich fand in diesem Frühjahr statt, wie der Nachbar dem Ex-besitzer nun erzählte (er sieht halt älter aus, weil die Farbe auf den Backsteinen nicht so gut deckt), ich kaufte das Grundstück aber ein Jahr vorher. Da mein aktueller Wohnort in der Nachbarstadt ist, war ich halt nicht so oft da und wenn, dann meist abends nach der Arbeit, so dass ich es nicht bemerkt habe.
Es ist zwar "nur" eine Wand, aber sie gehört zu einem schönen alten Gebäude, welches durch diese maßnahme den Charakter verliert. Ich empfinde es als Frechheit. Sein Haus begrenzt an anderer Stelle ja auch meinen Garten, aber mein Anstand verbietet es mir auch nur daran zu denken, dort einfach zu streichen.
Ich werde das Gespräch mit ihm suchen und freue mich, wenn Ihr zu den neuen Aspekten Eure Meinung sagt, das fließt dann sicher ins Gespräch als Argument ein (für einen Anwalt ist es ja wohl zu früh und ich selbst habe leider keine Ahnung, wie das zu beurteilen ist).
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Bei dem neuen Sachverhalt, schaut es jetzt natürlich für dich deutlich besser aus.
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Bevor du mit dem Nachbarn wegen dem in deinen Augen unschönen Anblick Streit beginnst, solltest du daran denken, das der Nachbar diesen Anblick jederzeit mittels eines Sichtschutzes (Zaun oder Pflanzen) verhindern kann.
Außerdem kann es ja durchaus sein, das dein Plan, Teile des alten Geäudes stehen zu lassen, aus statischen Gründen nicht möglich ist (z.B. wegen zu schwachem Fundament). Da wäre es ja ziemlich ärgerlich, wenn wegen einer Mauer, die im nächsten Jahr abgerissen werden muß, in diesem Jahr ein Nachbarschaftsstreit entsteht...
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