Nachbar will gegen Baugenehmigung klagen

31. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
TJ75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar will gegen Baugenehmigung klagen

Hallo und guten Abend zusammen!
Freunde von mir wollen demnächst bauen. Eine Baugenehmigung haben sie bereits erhalten. Gestern gingen sie zum Nachbar, an dessen Hauswand sie unmittelbar anbauen werden und übergaben ihm eine Kopie der Baugenehmigung. An der Wand des Nachbars wird deshalb angebaut, weil dieser Nachbar vor Jahren über die Anbauunsgrenze bzw. Grundstücksabstandsgrenze sein Haus gebaut hatte. Dieser Nachbar sagte darauf hin, dass er alles mögliche versuchern wird, damit so nicht gebaut werden kann und fall das Haus stehen sollte, werde er keinen auf sein Grundstück lassen, damit das neue Haus von seinem Grundstück aus verputzt bzw. gestrichen werden könnte.
Nun meine Frage: Ich weiß, dass ein Widerspruchsverfahren im Baurecht in NRW abgeschafft worden ist. D.h. der Nachbar müsste sofort klagen, vorallem seine Klage müsste begründet sein. Ich gehe davon aus, wenn die Baubehörde mit der Erteilung der Baugenehmigung so lange gebraucht hat, da alle möglichen Variationen geprüft und durchdacht waren, wird die Baugenehmigung ordnungsgemäß erteilt worden sein und die Nachbars Klage würde im besten Fall als unbegründet vom Richter abgewiesen werden.
Und nun die eigentliche Frage:
Falls dieser Nachbar tatsächlich die Verputzer bzw. Anstreicher auf sein Grundstück nicht lassen würde, was dann?
Kommt man da etwa mit einer einstweiligen Verfügung durch?
Oder wie ist dann zu verfahren?
Für alle Ratschläge, Meinungen etc. bin ich sehr dankbar!
Freundliche Grüße
Inga




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Ist das wahr - der Nachbar baut auf/über der Grenze und wurde nicht zum Rückbau verpflichtet?
Unabhängig davon - du hast die Baugenehmigung und kannst dann loslegen. Falls Arbeiten an deinem Haus nur durchgeführt werden mit Betreten des Nachbargrundstückes, gilt das sogenannte Hammerschlagsrecht - für Laien = das Grundstück darf betreten werden.

Aber ehrlich - vielleicht solltest du lieber das Baugrundstück verkaufen und woanders bauen, mit dem Nachbarn werdet ihr dann ja viel Freude haben, du Arme.

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 846x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hör mal, wenn der Nachbar die Abstandsgrenze überbaut hat, muss da rüber eine Baulast eingetragen sein, wenn nicht darf er gar nicht!
Wissen denn deine Freunde von einer Baulast?
nachfragen Bauamt/Amtsgericht
:fight:

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 846x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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