Nachbar will nicht, dass wir bauen!

7. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
TJ75
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar will nicht, dass wir bauen!

Hallo an alle Wissenden!
Nun war mein Mann gestern zum wiederholten Male bei dem Grundstücksnachbar. Der Nachbar hat uns vorgeschlagen, unser Grundstück abzukaufen. Er sieht nicht ein, dass unser Haus seine Dachterasse von der Sonne verdecken würde. Baugenehmigung haben wir längst erhalten. Eine 1-Monats-Frist zum Widerspruch für den Nachbar ist abgelaufen. Mein Mann ist kurz davor, das Grdunstück zu verkaufen! Ich möchte das aber nicht, da das Grundstück sehr schön ist und hat bereits mehrere große Bäume, und die Lage ist sehr gut. Was kann uns passieren, wenn wir anfangen zu bauen? Wir müssten auch am Anfang und zum Schluss des Baus kurz auf das Grundstück des Nachbars, um die Wand zu verputzen und wegen dem Dach. Mir ist das Hammerschlags- und Leiterrecht bekannt. Wir müssen es dem Nachbar einen Monat vor Beginn anzeigen. Was kann der Nachbar machen? Wie kann er uns den Zutritt verweigern bzw. was können wir in diesem Falle - also er verweigert uns den Zutritt - machen? Gibt es da einstweiligen Rechtsschutz? Oder muss man klagen? Bitte, helft uns mit Euren Erfahrungen und Tipps!
Vielen lieben Dank!
PS: wir sind aus NRW

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Nachbar kann Euch den Hausbau gar nicht
blockieren, allenfalls mit Schikanen verzögern.

Das hätte er mit Widerspruch tun können. Aber
das hat er nicht getan, obwohl dazu er Widerspruchgrund hat. Wieso ?

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#2
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Die Gelegenheit!

Alles verkaufen mit nem saftigen Aufschlag.


Wenn Baugenehmigung vorliegt, kann der gar nichts machen.
Nicht in die Irre führen lassen, und Geradeaus weiter marschieren!
Viel Glück, klappt schon.

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#3
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Woanders wird es auch nicht besser.
Bei unseren Bauantrag kam sogar Widerspruch, weil das Garagendach! (nur reines ganz normales Dach) beschattet wird und somit Moos auf dem Dach besser wachsen kann. Und der Nachbar (Frührentner) dann damit arbeit hat.
Widerspruch wurde abgelehnt - wir konnten bauen.
Freunde sind wir nicht geworden - aber Krieg gab es auch nicht.

LG
Ellis

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also eins müsst ihr wissen - ihr dürft und könnt bauen, da kann der Nachbar im Dreieck springen.
Wenn ihr aber zukünftige bessere Nachbarschaft hofft - da sehe ich schwarz.
Ich würde aber wohl trotzdem bauen, wenn das Grundstück genau das ist, was ihr gesucht habt, denn Nachbarn werdet ihr überall haben.
Am besten sucht ihr euch einen guten Anwalt, der dem Mann dann mal schreibt - das hilft oft.
Habe das Gefühl, dass der Mann so eine Art "Blockwart"-Mentalität hat. Macht den Rücken grade und immer schön knapp aber freundlich mit dem Nachbarn umgehen.

Die Maßnahme, wo ihr sein Grundstück betreten müsst, würde ich auch mit Anwaltsschreiben ankündigen. Und natürlich wird betont, dass ihr den vorherigen Zustand auf eigenen Kosten wiederherstellen werdet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Insbesondere kann man ja ggf. bei besonders großem Ärger mit dem Nachbarn überlegen, ob man nicht eine ganz alternative Gartengestaltung für einen begrenzten Zeitraum bevorzugt, so mit sich schnell verbreitenden Disteln in der Nähe der Grundstücksgrenze. Außerdem ist ein großer, angenehm kühlen Schatten spendender Baum in der Nähe seiner Terrasse genau der richtige Blickfang für einen wohlgestalteten Garten.

Damit der Nachbar nicht zuviel von euch sieht, kann man eine Grenzmauer ziehen, die auch abweichend vom B-Plan auf einer begrenzten Länge höher sein darf!

Auch würde ich doch in Erwägung ziehen, ob man dem Nachbarn nicht mitteilt (später kann man ja zugeben, dass es sich um einen nicht ganz so gelungenen Scherz handelte), dass man das Grundstück an einen guten Freund und Bauunternehmer verkauft habe, der einen guten Draht zum Bauamtsleiter hat und mit diesem schon seine Ausnahmegenehmigung für ein weiteres Stockwerk besprochen hat.

Vor allem aber würde ich mich auf keinen Fall von einem künftigen Nachbarn beirren lassen, der genau hätte wissen müssen, dass sein Nachbargrundstück auch mal bebaut werden wird! Wir haben auch ein nicht bebautes Nachbargrundstück und hoffen natürlich, dass es nie bebaut wird, damit wir immer die Hasen dort beobachten können, die jetzt noch dort wohnen. Aber wenn es bebaut werden wird, ist es eben so.

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