Nachbarbebauung auf eigenem grundstück

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Davino2712
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarbebauung auf eigenem grundstück

Guten Abend,
Folgende Thematik: wir sind Eigentümer eines EFH. Jetzt wird in der letzte verbliebenen baulücke unter uns ein 8 Familienhaus gebaut. Das Objekt macht es scheinbar notwendig, das der bauhher ca. 6m2 von unserem Grundstück abtragen muss. Dem haben wir im ersten Schritt schriftlich widersprochen. Heute kam der Verantwortlichen Bauleiter für den rohbau und bat uns nochmal darüber nachzudenken. Ansonsten müsste er den Auftrag bei dem Bauträger ablehnen, weil es für seine Mitarbeiter zu gefährlich wäre!
Kann der Bauträger die abtragung auf unserem Grundstück rechtlich durchsetzen? Können wir Geld für den Eingriff auf unserem Grundstück verlangen?
Da er nur ca. 2 Meter von unserer hauswand graben muss befürchte ich 1. Schäden am Objekt und 2. Ein eventuelles abrutschen unseres Grundstückes.kann ich dagegen etwas tun?
Besten Dank für eure Einschätzung

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Heute kam der Verantwortlichen Bauleiter für den rohbau und bat uns nochmal darüber nachzudenken. Ansonsten müsste er den Auftrag bei dem Bauträger ablehnen, weil es für seine Mitarbeiter zu gefährlich wäre!


Lass dich nicht durch solche Dinge unter Druck setzen. Dann muss er den Auftrag ablehnen. Das geht nicht zu Deinen Lasten.

Zitat:
Können wir Geld für den Eingriff auf unserem Grundstück verlangen?


Ja, natürlich. Alternativ könnt ihr die Wiederherstellung der Flächen in den ursprünglichen Zustand durch die Firma verlangen.

Zitat:
Da er nur ca. 2 Meter von unserer hauswand graben muss befürchte ich 1. Schäden am Objekt und 2. Ein eventuelles abrutschen unseres Grundstückes.kann ich dagegen etwas tun?


Was ist der Grund für das Abgraben ? Soll der Keller ausgehoben werden? Wenn man die Baugrube nicht böschen kann, sind die Baugrubenwände vor dem Aushub durch geeignete Maßnahmen zu sichern - z.B. durch einen Verbau, eine Spund- oder eine Bohrpfahlwand. Je tiefer sie ausheben müssen, um so größer der Einfluß aus der Nachbarbebaung. Das sollte aber der beteiltigte Statiker wissen, insofern es einen gibt, welcher für die Baugrube verantwortlich ist.

-- Editiert von hausfrau66 am 03.02.2017 08:26

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Da er nur ca. 2 Meter von unserer hauswand graben muss befürchte ich 1. Schäden am Objekt und 2. Ein eventuelles abrutschen unseres Grundstückes.kann ich dagegen etwas tun?


Ich würde zudem eine Beweissicherung an Euren Objekt erstellen oder z.B. durch einen Bauing. erstellen lassen. Fotos von sämtlichen Fassaden, vorhandenen Bauschäden, am Besten mit Datumsstempel und einem Zeugen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Davino2712):
Kann der Bauträger die abtragung auf unserem Grundstück rechtlich durchsetzen?

Ausgeschlossen ist es nicht.
Aber ur wenn es keine andere Möglichkeit der Absicherung gibt.
Das der bbeauftragte Bauunternehmer die notwendige Ausrüstung nicht hat oder sich die Kosten für den Bauheren durch die Absicherung erhöhen ist jedenfalls kein Grund.


Wenn da was abgegraben wird, dann hat man Anspruch auf wiederherstellung des vorherigen Zustandes auf Kosten des Bauherren.
Zuvor sollte man im eignen Interesse ein ordentliches Beweissicherungsverfahren durch einen selbst ausgewählten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen. Auch diese Kosten sollte man dann dem Bauherren auferlegen

Über diese Punkte sollte man vor Erteilung der Genehmigung eine schreiftliche Vereinbarung mit dem Bauherren treffen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Davino2712
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Folgender aktueller Stand:
Der Bauträger wird einen unabhängigen Gutachter vorbei schicken um unsere aktuelle Bausubstanz festzustellen.
Der Bauträger wird unseren Gartenzaun und den ausgehobenen Teil unseres Grundstückes inkl. Rasen wieder in seinen Ursprung herstellen.
Ein Abrutschsicherung sieht er als nicht notwendig an.
Zusätzlich hat er uns 3000€ als Entschädigung angeboten.

Da wir den Teil des Grundstückes unten gar nicht nutzen und wir auch grundsätzlich den Bau ja nicht stoppen wollen / können überlege ich dieses Angebot ein wenig nach oben zu schrauben und zuzustimmen. Natürlich erst nach schriftlicher Bestätigung der Instandsetzung und der Übernahme aller eventueller Schäden die durch das Abtragen entstehen könnten.
Was meint ihr. Würdet ihr das auch so machen?

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#5
 Von 
Davino2712
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist der Grund für das Abgraben ? Soll der Keller ausgehoben werden? Wenn man die Baugrube nicht böschen kann, sind die Baugrubenwände vor dem Aushub durch geeignete Maßnahmen zu sichern - z.B. durch einen Verbau, eine Spund- oder eine Bohrpfahlwand. Je tiefer sie ausheben müssen, um so größer der Einfluß aus der Nachbarbebaung. Das sollte aber der beteiltigte Statiker wissen, insofern es einen gibt, welcher für die Baugrube verantwortlich ist.

-- Editiert von hausfrau66 am 03.02.2017 08:26

-- Editiert von Davino2712 am 03.02.2017 12:41

Ja genau. Es soll der Keller ausgehoben werden. Und da benötigen Sie Arbeitsraum für z.B. Dämmarbeiten und Kellerwände setzen etc.)

-- Editiert von Davino2712 am 03.02.2017 12:43

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Davino2712):
Ein Abrutschsicherung sieht er als nicht notwendig an.

Das ist sehr Gefährlich, gerade im Bezug aus Spätfolgen.
Wenn er auf das verzichten will, dann sollte man vom Bauträger eine selbstschuldnerische Bürgschaft über Folgeschäden über den Zeitraum von 30 Jahren verlangen, welche dann auf die Eigentümer des Bauwerks übergeht, bzw im Grundbuch die Eintragung auf Rang 1 verlangen. Das macht man über einen Notar als Belastung für das Nachbargrundstück.
Grund dafür, ein Grundstück kann auch Jahre danach Senkungen verursachen, und der Nachweis dafür, und Geld vom Verursacher dafür zu erhalten sind schwierig, meist gehen Bauträger gerne mal nach einer Zeit in Insolvenz.

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