Nachbarbeteiligung

30. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ariadne1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)
Nachbarbeteiligung

Hallo Ich habe mir,auf dem Bauamt(Niedersachsen),eine Nachbarbeteiligung beim Bauantrag meines Nachbarn eintragen lassen.Ist schon ein viertel Jahr her. Sollte ich da nicht eine Einsichtnahme bekommen,oder zumindest bescheidt,ob der Antrag erteilt oder abgelehnt ist.
Für mich sieht es so aus, als wenn der Nachbar jetzt Vorbereitungen für den Bau trifft. Grenzen abstecken,Bäume fällen etc. Wer weiß etwas?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Entweder ist das Vorhaben im Rahmen des Erlaubten (Genehmigungsfreistellungsverfahren) und der Nachbar darf anfangen/fängt an, weil er gar keine Genehmigung abwarten muss und keine Nachbarbeteiligung erforderlich ist - oder er fängt einfach mal unerlaubterweise an - oder ...
http://www.wilhelmshaven.de/bauen_wohnen/5914.htm

Dich bringt es doch gar nicht weiter, wenn hier in's Blaue herumspekuliert wird.
Nur eine Nachfrage bei Deinem Bauamt kann Dir da Aufschluss bringen.

Ansonsten bleibt Dir nur, aufzupassen, ob er auch tatsächlich im Rahmen des Erlaubten baut. Gegebenenfalls musst Du Dich eben über die einzuhaltenden Vorschriften schlaumachen - das wären: Bauordnung (BauO = Deutschland) - Landesbauordnung (LBO = Bundesland) - Bebauungsplan (BPL = Gemeinde/Stadt)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnung

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ariadne1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Natürlich ist es klar,das ich hier nicht herrumspekulieren wollte,aber die Anfrage beim Bauamt war auch schon einen Monat her. Man trifft dort nur auf eine Mauer des Schweigens.
Der Bauantrag ist inzwischen wohl genehmigt und jetzt will man mir eine Einsichtnahme gewähren.
Ist das immer so, das nach Erteilung man erst die Einsichtnahme bekommt?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn laut Bauantrag nur Dinge gebaut werden sollen, für die keine Nachbarbeiteiligung erforderlich ist, dann gibt es für das Bauamt keinen Grund, Auskünfte an Dritte zu geben.
siehe auch: http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5070&article_id=14017&_psmand=17

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