Hallo Ich habe mir,auf dem Bauamt(Niedersachsen),eine Nachbarbeteiligung beim Bauantrag meines Nachbarn eintragen lassen.Ist schon ein viertel Jahr her. Sollte ich da nicht eine Einsichtnahme bekommen,oder zumindest bescheidt,ob der Antrag erteilt oder abgelehnt ist.
Für mich sieht es so aus, als wenn der Nachbar jetzt Vorbereitungen für den Bau trifft. Grenzen abstecken,Bäume fällen etc. Wer weiß etwas?
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Nachbarbeteiligung
Verbaut?
Verbaut?
Entweder ist das Vorhaben im Rahmen des Erlaubten (Genehmigungsfreistellungsverfahren) und der Nachbar darf anfangen/fängt an, weil er gar keine Genehmigung abwarten muss und keine Nachbarbeteiligung erforderlich ist - oder er fängt einfach mal unerlaubterweise an - oder ...
http://www.wilhelmshaven.de/bauen_wohnen/5914.htm
Dich bringt es doch gar nicht weiter, wenn hier in's Blaue herumspekuliert wird.
Nur eine Nachfrage bei Deinem Bauamt kann Dir da Aufschluss bringen.
Ansonsten bleibt Dir nur, aufzupassen, ob er auch tatsächlich im Rahmen des Erlaubten baut. Gegebenenfalls musst Du Dich eben über die einzuhaltenden Vorschriften schlaumachen - das wären: Bauordnung (BauO = Deutschland) - Landesbauordnung (LBO = Bundesland) - Bebauungsplan (BPL = Gemeinde/Stadt)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnung
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
Natürlich ist es klar,das ich hier nicht herrumspekulieren wollte,aber die Anfrage beim Bauamt war auch schon einen Monat her. Man trifft dort nur auf eine Mauer des Schweigens.
Der Bauantrag ist inzwischen wohl genehmigt und jetzt will man mir eine Einsichtnahme gewähren.
Ist das immer so, das nach Erteilung man erst die Einsichtnahme bekommt?
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Wenn laut Bauantrag nur Dinge gebaut werden sollen, für die keine Nachbarbeiteiligung erforderlich ist, dann gibt es für das Bauamt keinen Grund, Auskünfte an Dritte zu geben.
siehe auch: http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5070&article_id=14017&_psmand=17
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