Hallo,
Firma A hat einen unterirdischen, industriellen Ölabscheider und betonierte Zufahrtswege hinter deren Werkhalle gebaut. Die bebaute Fläche beträgt ca. 200 m², gehört aber Herrn B.
Wer haftet für eventuelle Schäden, welche von dem Ölabscheider ausgehen.
MfG
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Nachbargrundstück bebaut
26. August 2011
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Frage vom 26. August 2011 | 13:51
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
Nachbargrundstück bebaut
Verbaut?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 26. August 2011 | 23:35
Von
Status: Unbeschreiblich (124069 Beiträge, 40318x hilfreich)
quote:
Wer haftet für eventuelle Schäden, welche von dem Ölabscheider ausgehen.
Existieren irgendwelche Vertragliche Vereinbarungen bezüglich Nutzung/Betrieb?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#3
Antwort vom 27. August 2011 | 19:41
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
es gibt weder Vereinbarungen noch Verträge, die Bebauung wurde von Herrn B zufällig bemerkt.
"Für Schäden haftet gewöhnlich der Verursacher, hier also der Betreiber."
Wenn die GmbH aber plötzlich in Insolvenz ist und nicht mehr existiert ?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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