Nachtrag zu dem Beitrag: "Nachbar zieht Zaun durch mein Grundstück":
In einer der seltenen Lebensäußerungen dieses Nachbarn hat dieser mal gesagt, dass ich als Grundstücksbesitzer verpflichtet sei einen Zaun (oder andere Begrenzung) um mein Grundstück zu ziehen. Das müsste für ihn ja dann auch gelten.
Gibt es solche Pflichten?
Nachfrage zur Zaun durch Grundstück
Im Nachbarrecht der Bundeländer sind solche Dinge geregelt: wer für welche Seite seines Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet ist. (manchmal sind das auch beide Nachbarn gemeinsam)
Ja, es gibt solche Pflichten, jedenfalls dann, wenn der Nachbar das verlangt. Die sind aber unterschiedlich je nach Bundesland.
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Wo kann ich mich diesbezüglich erkundigen?
Welche Gesetzeswerke?
Das ist normalerweise im Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes geregelt. Einfach mal googeln.
Wer will und bestellt, hat
auch zu zahlen.
Wenn Nachbar A einen Zaun
benötigt, weil er z.B. Kleinkind oder Hund hat, Nachbar B aber braucht keinen Zaun; so kann Nachbar A seinen Zaun an seiner Grundstücksgrenze
errichten, den Nachbar B kann er aber nicht verpflichten.
Im günstigsten Falle sind beide Nachbarn mit Errichtung eines gemeinsamen Zaunes einig, und tragen die Kosten je 1/2.
Sorry, icecycle, aber das stimmt so nicht, denn es gibt im Nachbarrecht durchaus Regelungen, nach denen ein Eigentümer zur Einfriedung verpflichtet sein kann, auch wenn er selbst gar keinen Zaun möchte/braucht. In so einem Fall kann der Nachbar die Einfriedung verlangen. Aber dazu muss man eben das Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes zu Rate ziehen.
Cobold64 hat wohl recht. Ich habe inzwischen das entsprechende Nachbarschaftsgesetz gefunden und da stehen auch die Regelungen dafür, dass ein Nachbar die sogen. Einfriedung (was für ein Wort!) verlangen kann.
Und jetzt?
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