Nachfrage zur Zaun durch Grundstück

24. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Waage
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)
Nachfrage zur Zaun durch Grundstück

Nachtrag zu dem Beitrag: "Nachbar zieht Zaun durch mein Grundstück":

In einer der seltenen Lebensäußerungen dieses Nachbarn hat dieser mal gesagt, dass ich als Grundstücksbesitzer verpflichtet sei einen Zaun (oder andere Begrenzung) um mein Grundstück zu ziehen. Das müsste für ihn ja dann auch gelten.

Gibt es solche Pflichten?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Im Nachbarrecht der Bundeländer sind solche Dinge geregelt: wer für welche Seite seines Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet ist. (manchmal sind das auch beide Nachbarn gemeinsam)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Ja, es gibt solche Pflichten, jedenfalls dann, wenn der Nachbar das verlangt. Die sind aber unterschiedlich je nach Bundesland.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Waage
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Wo kann ich mich diesbezüglich erkundigen?
Welche Gesetzeswerke?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Das ist normalerweise im Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes geregelt. Einfach mal googeln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

Wer will und bestellt, hat
auch zu zahlen.

Wenn Nachbar A einen Zaun
benötigt, weil er z.B. Kleinkind oder Hund hat, Nachbar B aber braucht keinen Zaun; so kann Nachbar A seinen Zaun an seiner Grundstücksgrenze
errichten, den Nachbar B kann er aber nicht verpflichten.

Im günstigsten Falle sind beide Nachbarn mit Errichtung eines gemeinsamen Zaunes einig, und tragen die Kosten je 1/2.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Sorry, icecycle, aber das stimmt so nicht, denn es gibt im Nachbarrecht durchaus Regelungen, nach denen ein Eigentümer zur Einfriedung verpflichtet sein kann, auch wenn er selbst gar keinen Zaun möchte/braucht. In so einem Fall kann der Nachbar die Einfriedung verlangen. Aber dazu muss man eben das Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes zu Rate ziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Waage
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Cobold64 hat wohl recht. Ich habe inzwischen das entsprechende Nachbarschaftsgesetz gefunden und da stehen auch die Regelungen dafür, dass ein Nachbar die sogen. Einfriedung (was für ein Wort!) verlangen kann.

1x Hilfreiche Antwort

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