Nachträgliche Änderung der Teilungserklärung / Höhe der Kosten

6. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tschippie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Änderung der Teilungserklärung / Höhe der Kosten

Hallo,

ich habe zwei ETW gekauft, die zu einer ETW vor meinem Kauf zusammengelegt wurden. Leider sind in der Teilungserklärung und im Grundbuch beide Wohnungen aber jeweils noch einzeln aufgeführt. Da der Verwalter für beide Wohnungen zweimal die gleiche Verwaltergebühr kassiert (defacto wohne ich in einer Wohnung muss aber für beide zahlen), möchte ich eine nachträgliche Änderung der Teilungserklärung bewirken. Weiß jemand wie teuer das ist und ob es sich lohnt? An Gebühren würde ich jeden Monat ca. 100 Euro sparen.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Ich würde es bei 2 Wohnungen belassen, da es viele Vorteile bringt.
Ist die Verwaltergebühr je Wohnung tatsächlich € 100,- je Monat? Ist sehr teuer!
Eine Änderung der Teilungserklärung ist nach meiner Kenntnis nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich, über die Kosten kann ich nichts sagen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Das kannst du dir eigentlich schon abschminken mit der Teilungserklärung, denn jeder Eigentümer müßte zum Notar und der Änderung die Zustimmung erteilen und das werden die nicht machen.
Theoretisch können die Eigentümer sogar verlangen, dass du die Wohnungen wieder trennst, wenn es keinen einstimmigen Beschluss gab, dass der Eigentümer vor dir die Verbindung herstellen durfte, denn die Wand zwischen Wohnungen ist Gemeinschaftseigentum.

3x Hilfreiche Antwort

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