unser Reihenhaus steht seit sechs Jahren, nun wird (schließlich) neben uns endlich ein Reihenhaus angebaut. Wer muss in einem solchen Fall die Materialkosten und die Kosten für den Arbeitsaufwand für das Anbringen der Schallschutzisolierung zwischen den Häusern bezahlen?
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Nachträglicher Anbau Reihenhaus
Verbaut?
Verbaut?



Beide.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
Nein. Derjenige der anbaut muß die Lücke zwischen den
Mauern schließen.
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"Nein. Derjenige der anbaut muß die Lücke zwischen den
Mauern schließen."
Da wir in einem Rechtsforum sind, können Sie ja sicher die Rechtsgrundlage für diese kühne Behauptung nennen?
Sie tun dem TE keinen Gefallen, wenn Sie ihm eine unfundierte Auskunft nach Hörensagen geben.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
S. Nachbarrechtsgesetz, hier für das Land NRW
III Abschnitt §§ 7 - 12 ff
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"S. Nachbarrechtsgesetz, hier für das Land NRW
III Abschnitt §§ 7 - 12 ff "
In dem ganzen Gesetz ist nichts über Isolierung zwischen Gebäuden zu finden.
Da spielt es auch keine Rolle, daß der TE nicht geschrieben hat, daß er in NRW wohnt.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
Hallo,
danke schon mal für die Hinweise. Ich hätte sagen sollen dass ich in Baden Württemberg wohne.
Es scheint so üblich zu sein, dass der, der anbaut, den Anschluss bezahlt, aber man findet keine schriftliche Grundlage dafür, dass das so sein muss.
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Die Frage ist erstmal, ob es eine Anbauwand ist oder eine Grenzwand.
Aus dem "zwischen den Häusern" hatte ich geschlossen, daß es sich um zwei Häuser handelt, die dicht aneinanderstehen, und nicht um einen richtigen Anbau (bei dem eine gemeinsame Wand auf der Grenze steht).
"Es scheint so üblich zu sein, dass der, der anbaut, den Anschluss bezahlt..."
Möglicherweise, wenn es sich um den Anbau an einer gemeinsamen Wand handelt. Dann ist es in einigen Bundesländern so geregelt.
"...aber man findet keine schriftliche Grundlage dafür, dass das so sein muss."
In dem Fall, daß es sich um zwei Häuser mit einem Spalt dazwischen handelt, gibt es auch keine solche Regelung. Es ist verständlich, daß der neue Nachbar vielleicht nicht aufgrund "es scheint so üblich zu sein" alleine für eine Dämmung zwischen den Häusern sorgen möchte.
Also empfehle ich, sich mit dem neuen Nachbarn zu einigen. Für die Nachbarschaft ist es nicht gut, wenn einer von beiden gleich mit Forderungen kommt, vor allem wenn sie rechtlich nicht begründet sind.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
Wenn beide Häuser gleichzeitig gebaut würden, dann gäbe es wohl keine Diskussion über die Zuständigkeit...
Da beide von einer guten Dämmung profitieren, ist es eigentlich nur vernünftig, sich im Vorfeld über das Material und die Kosten zu einigen.
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Vermutlich wird das neue Haus als eigenständiges Gebäude direkt neben das alte gebaut, mit wenigen Zentimetern Abstand, ohne Verbindung zum bestehenden Haus. Eine Dämmung dazwischen ist dann nicht nötig.
Man kann sich einigen, wie man das oben am Dach löst, damit es nicht reinregnet in den Spalt. Möglicherweise kann der neue Nachbar, falls er massiv baut mit anschließender Wärmedämmung von außen, mit dieser den Spalt auch an den Seiten schließen, indem die Dämmung bis zur Ecke des bestehenden Gebäudes übersteht. Somit wär der Spalt überall geschlossen ohne Mehrkosten. Dämmmaterial im Spalt braucht es nicht unbedingt.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
dieser "Spalt" zwischen den Häusern nennt sich Dehnfuge/Bewegungsfuge, 1.5 - 2.0 cm breit. Diese verhindert Spannungsrisse zwischen den Gebäuden und besteht aus den billigsten Material was die Bauindustrie hergibt und zwar Luft.
Es gibt zwar verschiedene Schallschutzlösungen, die aber zwischen 2 17,5 - 24 dicken Tragenden Wänden Blödsinn sind.
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