Hallo zusammen,
drei Eigentümer in unserer Wohnanlage (acht Wohnungen, vier Läden) möchten nachträglich Rolläden an den Fenstern anbringen, mehrere Eigentümer sind aus ästhetischen Gründen dagegen.
In der Vergangenheit bot die eigenmächtige Veränderung der äußeren Gestaltung der Wohnanlage durch einzelne Eigentümer bereits mehrfach Anlass für Auseinandersetzungen.
Fragen:
1. Kann ein früher bereits einstimmig gefasster Beschluss der Eigentümergemeinschaft GEGEN den Einbau von Rollläden auch nur einstimmig wieder aufgehoben werden? Welche Mehrheit ist gegebenenfalls erforderlich?
2. Muss ein Beschluss FÜR den Einbau einstimmig gefasst werden, oder reicht eine Gegenstimme aus, ihn zu verhindern?
Ich bin dankbar für konstruktive Anworten und freue mich auch über Hinweise auf entsprechende Urteile bzw. Literatur.
Gruß
Helmut
Nachträglicher Einbau von Rolläden
2. Juni 2005
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Frage vom 2. Juni 2005 | 09:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglicher Einbau von Rolläden
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#1
Antwort vom 2. Juni 2005 | 09:35
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 12x hilfreich)
1. Ein einstimmig gefaßter Mehrheitsbeschuß kann mit einfacher Mehrheit wieder aufgehoben werden.
2. Der Anbringung von Rolladen müssen alle Eigentümer zustimmen.
#2
Antwort vom 2. Juni 2005 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
Eine Entscheidung FÜR Rolläden muss einstimmig gefasst werden. Es reicht, dass ein Eigentümer dagegen ist, um als Ergebnis einen Beschluss GEGEN Rolläden zu haben. Wenn sowieso alle Eigentümer gegen Rolläden waren, hätte man sich den Beschluss auch sparen können.
Auch ohne so einen Beschluss hätte niemand eigenmächtig Rollläden anbringen dürfen.
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#3
Antwort vom 2. Juni 2005 | 12:33
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 12x hilfreich)
Ein einstimmiger Beschluß ist nicht ausreichend. Es müssen alle grundbuchlich eingetragenen Eigentümer zustimmen (allstimmig).
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