Nebenanlage ohne Haus bzw. Erhalt nach Aufteilung

7. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Panasonic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenanlage ohne Haus bzw. Erhalt nach Aufteilung

Hallo, noch neu hier hoffe aber um Rat.
Ehemals 3 Grundstücke in Alleinbesitz(verstorben). Auf A steht ein Haus, auf B ein Gerätehaus, auf C ebenfalls ein Gerätehaus.

Nun nach Erbaufteilung wurde Grundstück C einzeln vererbt. Gerätehaus ist zerfallen und muss erneuert werden um den Rasenmäher zur Pflege des Grundstücks C zu beherbergen. Bauamt sagt generell das Neubau eines Gerätehauses ohne Hauptgebäude nicht sein darf.
Aus voriger Zeit bestand ja die Verbindung zum Haus samt Zugang,die nun nicht mehr gegeben ist. Ohne Gerätehaus würde eine Grundpflege nicht möglich sein(teurer Gartendienst mit eigenem Gerät höchstens).

Darf ich ein Gartenhaus(f.Rasenmäher und Gerätschaften) erneuern/bauen um den Garten weiterhin pflegen zu können obwohl kein Haus darauf steht ? Es ist Bebaubarer Grund mit eigenem Zugang.

Wäre dankbar für Info bzw. Tips um solche Fälle zu lösen.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Frage das Bauamt, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist.

Frage: wenn das Gerätehaus zerfallen ist, wo wurde denn bisher der Rasenmäher untergebracht? Warum reicht es nicht, einfach das vorhandene Gebäude zu reparieren?

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#2
 Von 
Panasonic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

...zur Frage wo bisher der Rasenmäher stand..:auf Grund B dort ist er quasi mit hinvererbt worden und ist auch nicht mehr zugänglich.

...zur Frage reicht eine Reparatur nicht..: Gartenhaus steht an Linie C minimal grenzübertretend auf A mit und ist schon schief/regendurchlässig/schadstoffhaltig/mit aufgequollenem Holz und es nicht mehr wert zu reparieren.

Ein Abriss wäre überfällig und sollte nun grenzfrei auf C neu errichtet werden.
Vorher war der Besitzer von A-C sich ja selbst einig und hatte alles errichtet wie es nützte, heute sind sich die Erben eher uneins und da denke ich wäre solch Trennung nur hilfreich.
Hoffe das hilft zu beschreiben.

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn laut Bauamt auch der Neubau eines kleinen Gartenhäuschens nicht zulässig ist, dann mach aus dem Abriss mit anschließendem Neubau eine schrittweise Erneuerung des vorhandenen Gebäudes.

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