Haus: http://bilderhost.com/ImageHosting/15646_haus122.PNG.html
Tag.
Würde das Haus gerne kaufen im Rahmen einer ZVG.
An der gegenüberliegenden Ecke des nachbarlich gelegenen CallCenters ist ne Klimaanlage verbaut, die so laut bläßt, daß das gesamt Grundstück im Prinzip wertlos ist. Darf der das ?? Kann man seine Anlage wegklagen?? Ist ja ne Wohnhaus mit entsprechender Zulassung, also muß es da doch auch Ruhe geben...
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Achso: Es handelt sich um eine Mischbaufläche...allerdings ist eindeutig das Wohnen in wesentlichem Umfang gestört bzw unmöglich.
Der Umbau bzw die Einhausung der Klimastation ist durchaus zumutbar, weil jede andere Ecke des CallCenters keine Nachbarn hat...
-- Editiert affho am 30.08.2012 21:00
Nervige Lüftung am Nachbarhaus
Verbaut?
Verbaut?
Zwangsersteigern und dann als erstes eine Klage gegen den Nachbarn? Willst du dir das wirklich antun.
Und selbst wenn du Recht bekommst, das kann sich hinziehen.
Ersteigert wie besehen.
Eventuell kannst du dich erkundigen, ob der Nachbar eine Genehmigung für die Außenklimaanlage hat und wie laut die sein darf. Mit Pech überschreitet der nicht die zulässige Lautstärke und dann wirst du nicht gewinnen.
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Hi.
Natürlich ist Ersteigern und dann Klagen nicht der Plan. Nur Ersteigern dagegen schon :-) Nu muß ich nur wissen, wo ich entlangkriechen kann und zB rausfinde, ob der Nachbar das darf...und was ich evtl noch schlaues tun könnte?? Ich will das Objekt unbedingt nach langer langer Suche...nur das Problemchen muß eben ne Lösung finden! Es ist ja nicht so, daß ich pingelig bin, aber das ist viel zu laut, was man da auf die Ohren bekommt und das am Tag und in der Nacht...
bin für jeden Vorschlag dankbar!! Schallschutzzaun??
Danke
PS: Die Klimastation des CallCenters ist evtl 2m zum Gartenzaun entfernt und bläßt genau in diese Richtung.
-- Editiert affho am 31.08.2012 18:31
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Erkundige dich doch einfach mal beim Bauamt, welche Vorschriften man für die Erstellung einer Klimaanlage beachten muß.
Außerdem wäre es wichtig zu wissen, wie weit die Anlage von der Grenze entfernt ist. Wenn sie nämlich ein fester Bestandteil des Gebäudes ist, dann müssen die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden.
Allerdings könnte es auch sein, das es diesbezüglich Eintragungen im Baulastverzeichnis gibt, dann hättest du schlechte Karten...
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