Neubau Haus bauen auf abgerissenen Garage

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Huelya6761
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubau Haus bauen auf abgerissenen Garage

Hallo zusammen,

Ich bin recht neu hier und Suche gerade nach ein paar Infos bzw. Erfahrungen diesbezüglich.

Folgendes Szenario:
Wir haben aktuell ein Reihenhaus mit doppel garage und recht großem Garten.

Unsere Idee war es auf dem Grundstück, wo die doppelgarage steht ein Einfamilienhaus (6x10-12m) zu bauen. Allerdings noch nichts hand- und stichfest.

Ubrigens wohnen wir in NRW.

Ist es prinzipiell möglich? Klar, eine Genehmigung vom Nachbarn müssen wir einholen (mehrere Eigentümer), aber nur die Genehmigung vom Eigentümer, an dem das Bauvorhaben am Gartengrundstück angrenzt oder auch an den anderen Eigentümern, die allerdings den Garten nicht nutzen?
Was würde generell noch auf uns zukommen?

Wie ihr seht, sind wir hier ziemlich unerfahren und brauchen erstmal nur input an jeder Menge Informationen .

Über jegliche Info würde ich mich sehr freuen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Huelya6761):
oder auch an den anderen Eigentümern, die allerdings den Garten nicht nutzen?

Warum sollten die denn euren Garten nutzen wollen / dürfen?



Zitat (von Huelya6761):
Unsere Idee war es auf dem Grundstück, wo die doppelgarage steht ein Einfamilienhaus (6x10-12m) zu bauen.

Und das gehört wem?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Huelya6761
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Huelya6761):
oder auch an den anderen Eigentümern, die allerdings den Garten nicht nutzen?

Warum sollten die denn euren Garten nutzen wollen / dürfen?

Ich hab das ziemlich unglücklich formuliert. Hier ist der angrenzende Garten vom Nachbarn gemeint.

Zitat (von Huelya6761):
Unsere Idee war es auf dem Grundstück, wo die doppelgarage steht ein Einfamilienhaus (6x10-12m) zu bauen.

Und das gehört wem?


Das Haus mit Grundstück gehört uns. Die Idee ist, das bereits bestehende Haus den Eltern zu übertragen und wir würden dann gerne ein Neubau "anbauen", da wo dei Garagen sind.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Huelya6761):
und wir würden dann gerne ein Neubau "anbauen", da wo dei Garagen sind.

Das ist grundsätzlich möglich.

Was hier möglich ist, da müsste am mal schauen welche Regeln bzw. Einschränkungen für das Grundstück gelten. In der Regel ist ja Abstand zum Nachbarn einzuhalten, aber auch da gibt es ja Ausnahmen...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Huelya6761
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Zeitnahe Rückmeldung.

Also bedeutet es, dass nur eine Genehmigung seitens Nachbarn benötigt wird, der den angrenzenden Garten nutzt, sprich nur der Nachbar der im EG wohnt. Denn nur deren Garten grenzt an unserer Garage.

Was für Genehmigungen seitens Stadt bräuchte man denn noch?

Wir bräuchten tatsächlich einen Leitfaden, was als erstes gemacht werden muss bzw. wie man da rangeht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat:
Also bedeutet es, dass nur eine Genehmigung seitens Nachbarn benötigt wird, der den angrenzenden Garten nutzt


So lange hier niemand eine Lageskizze Deiner Planungen kennt und auch niemand die örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan, können wir nur raten.

Während man eine Garage im Regelfall auf die Grenze bauen kann, muss beim einem Haus in fast allen Fällen ein Abstand von 3m zur Grenze eingehalten werden. Diese 3m-Regelung kann auch nicht durch Zustimmung des Nachbarn aufgehoben werden.

Außerdem ist mir nicht so ganz klar, wo sich denn nach dem Ersatz der Garagen durch den Neubau die KfZ-Stellplätze befinden sollen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Huelya6761):
Also bedeutet es, dass nur eine Genehmigung seitens Nachbarn benötigt wird, der den angrenzenden Garten nutzt, sprich nur der Nachbar der im EG wohnt. Denn nur deren Garten grenzt an unserer Garage.

Natürlich muss man im Falle des Falles nicht nur die Bewohner des Erdgeschoß fragen, sondern auch alle anderen - und auch die Eigentümer.

Man müsste prüfen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffenden Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.
Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes, ...
Eventuell überlässt man das aber besser einem Fachmann der das entsprechend vorab prüft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Wo möchte man denn seine Fahrzeuge parken bzw. kann man einer eventuellen "Stellplatzsatzung" nachkommen u. genügend Parkplätze auf dem eigenen Grundstück vorweisen?

Ps.: In meiner Heimatgemeinde muss man (je nach Gebäudetyp, Wohnfläche...) zw. 1 u. 2 Parkplätze (+10% für Besucher) u. 1-2 Abstellflächen für Fahrräder je Wohneinheit vorweisen...

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Huelya6761):
Wir bräuchten tatsächlich einen Leitfaden, was als erstes gemacht werden muss bzw. wie man da rangeht.
Dazu ist ein Forum, dessen User weit verstreut sitzen, nicht passend.
Es gibt auch für deinen Wohnort in NRW noch etliche Vorschriften fürs Bauen ...außer den Landesgesetzen.

Meine Empfehlung:
Sucht euch einen örtlich erfahrenen Architekt. Mit diesem besprecht ihr eure Pläne. Der kann euch beraten, kann bautechnisch und behördentechnisch für euch tätig werden.
Falls das dort so möglich sein sollte, wie ihr das träumt... braucht ihr einen Bauantrag und eine Baugenehmigung.
Den Bauantrag könnte euch der erfahrene und vorlageberechtigte Architekt erstellen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Die erste Frage die ich mir hier gestellt habe ist, ob das Reihenhaus (ich gehe mal davon aus, dass es sich um das Reihenendhaus handelt? Sonst würde ich mich zunächst fragen, woher das Auto zur Garage fährt) auf einem real geteilten Grundstück steht oder ob die einzelnen Reihenhäuser auf einem Gesamtgrundstück stehen, welche ideell nach WEG geteilt ist.

Bei letzterem ist es wichtig zunächst einmal die Teilungserklärung zu lesen, was hier geschrieben steht. Ggf. müssen hier einem An- oder Neubau alle Eigentümer der WEG zustimmen.

Dann sollte geprüft werden, ob es einen Bebauungsplan gibt und ob dieser eine Bebauung in zweiter Reihe erlaubt. Zudem ist die Frage, ob die GRZ (Grundflächenzahl = maximal bebaubare Grundstücksfläche) und GFZ (Geschossflächenzahl = maximale Wohnfläche) eine Bebauung überhaupt noch zulässt.

Dann ist die Frage, ob Abstandsflächen beachtet und eingehalten werden. Hier ist häufig ein Abstand von 3 Meter von der Grundstücksgrenze einzuhalten.

Dies sind nur die grundsätzlich zu prüfenden Punkte. Grundsätzlich ist ein solchen Vorhaben nicht ganz einfach und sollte tatsächlich einem erfahrenen Architekten überlassen werden. Spätestens wenn es an die Planungen und Bauanträge geht ist dieser notwendig.

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