Neubau -Sanierung selber machen Baurecht

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marie324
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubau -Sanierung selber machen Baurecht

Hallo Ihr lieben,
Ich habe da mal ne Frage:
(Ich weiß im Netz gibt es schon ähnliche Fragen, aber richtig beantworte wurde es nicht )

Wenn ich einen Haus Renovieren / Neubauen möchte darf ich dann alle arbeiten
(Ich meine damit auch wirklich alle arbeiten vom Mauer, über Elektrik , wasserleitungen und Dachdecker arbeiten ) selbst durchführen ?
Also arbeiten die , wenn man sie gewerblich macht einen Meitertitel voraussetzen.
es geht ums Prinzip uns die Rechtliche Lage.

Wir müssen ja hier zwischen Haus sanieren / Renovieren
und Haus Neubau unterscheiden.
Denn (bei einer Renovierung , brauche ich ja z.B keine Zähler installieren und deswegen abnehmen lassen , und deswegen auch kein meister titel . oder ?

Also folgender 1. fall :
Haus kaufen und Renovieren,
Dach wird neu gemacht (sparen , Dämmung .etc )
Elektrik wird neu verlegt.
Wasser Leitungen werden neu verlegt .
Ist dies Rechtlich erlaubt ohne einen Meister hierfür zu beauftragen ?
Wenn man selbstständige einfache helfer (Ohne Meister titel) hat die man bezahlt .
Der Unterschied zu Fall 2 (Neubau) ist, dass hierbei die alten Zähler für Gas / Strom ja bestehen bleiben und nichts neu beantrag werden muss.

nun 2. Fall
Haus wird neugebaut
Mauerarbeiten selber machen mit Helfer.
Elektroarbeiten selber machen mit Helfer .
Dacharbeiten selber machen mit Helfern.
Gas und Wasser leitungen selber machen mit helfern.
Also alles Tätigkeiten mit Meistetitel, aber es geht ja darum dass man sein eigenes Haus macht .
Hierbei müssen die Zähler für Gas und Strom ja beantrag werden, und dafür brauche ich ja dann jemanden mit Meister oder ?
und wie sieht es mit Mauer und dacharbeiten aus? muss man dafür auch irgendwas beantragen ?


Vielen Dank

Verbaut?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Grundsätzlich darfst Du die Arbeiten selbst erledigen, solange du dabei nicht Rechte Dritter verletzt (Verplomter Stromzählerkasten). Aber Du bist dann auch für die Einhaltung aller Vorschriften selbst verantwortlich und musst u.a. für Gewerke, die durch einen Fachmann abgenommen werden müssen, einen finden der die Abnahme macht. Ich denke da bspw. an die neuen Vorschriften zum Messprotokoll bei Stromleitungen oder die erforderliche Dichttigkeitsprüfung bei Gas.
Versicherungen achten im Schadensfall auf sowas.

Berry

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

grundsätzlich: :forum:

Für ganz viele Arbeiten wird gar kein Meistertitel mehr verlangt.

Man darf also sowohl beim Sanieren eines bestehenden Hauses als auch beim Komplett-Neubau eines Hauses alles selbst verpfuschen oder alles selbst fach-und sachgerecht herstellen.
Das hängt also nicht von einem Meister ab, sondern von der Planung und Ausführung. Also von den jeweiligen *Helfern*. Gewisse Leistungen müssen von Fachleuten *abgenommen* werden. Diese müssen nicht unbedingt einen Meistertitel haben.

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#3
 Von 
Marie324
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für eure antworten.
In welchem Forum passt es denn besser ?
könntest du "Anami " auf die abnahme näher eingehen ?

Also z.B Fall 2 Neubau,
Elektrik alles selber aufgebaut, Zähler muss installiert werde.
Hierfür brauche ich ja die Abnahme von einem Elektromeister, damit die Stadt es akzeptiert.
Was meinst du mit FAchleuten statt Meister ?

Für Mauerer und Dachdecker arbeiten brauche ich ja keinen Meister haben, da diese ja auch nicht irgendwie durch die "Unterschieft eines Meisters" abgenommen werden müssen für die behörde, oder ?
oder gibt es ein dokument wo man das neu gedeckte Dach oder die Mauern des Hauses der Baubehörde "vorstellen" muss ?
wie es ja bei Elektroarbeiten der Fall ist für den Zähler.


und ist ein Beuleiter pflicht ?
Nach dem der Architekt die Baugenehmigung beantrag hat, kann ich ja ohne Bauleiter selber bauen oder ?

LG

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Soll das in Deutschland stattfinden?

Zitat (von Marie324):
Hierfür brauche ich ja die Abnahme von einem Elektromeister, damit die Stadt es akzeptiert.
Wieso die Stadt? Grundsätzlich ist es ein Energieversorger/Stromversorger. Mit dem machst du einen Versorgungs-und Liefervertrag. Der liefert dir dann Strom ins Haus, wenn alles ok ist. Der Versorger/ein befähigter Mitarbeiter dieses Unternehmens prüft, ob alles ok ist. Das ist dann *Abnahme*.
Zitat (von Marie324):
wie es ja bei Elektroarbeiten der Fall ist für den Zähler.
Ja, wegen der Versorgung mit Strom...

Ein Dach oder die gemauerten Wände eines Hauses werden nicht versorgt von irgendjemandem. Die werden erstellt. Dann sollen sie möglichst viele Jahre ihren Zweck erfüllen.
Zitat (von Marie324):
Nach dem der Architekt die Baugenehmigung beantrag hat, kann ich ja ohne Bauleiter selber bauen oder ?
Nein. Erst prüft die Behörde den Bauantrag. Wenn die Behörde die Baugenehmigung erteilt hat, kann der Bau beginnen. Der Bauherr/Du musst der Behörde anzeigen, dass du dort am Ort nun mit dem Bau beginnst. Bekommst ein Bauschild mit dem roten Punkt .
Die Fertigstellung musst du der Behörde auch anzeigen. Dann kommt die Behörde und wird eine Bauabnahme machen. Viele Kommunen lassen Baustellen auch zwischendurch mal *inspizieren*.

Als absoluter Selbstbauer sollte man auch die jeweiligen behördlichen Vorschriften des Bundeslandes und der Kommune beachten. Die gibts schier endlos...
Ebenso sollte man beachten, was bezüglich der *Helfer* nötig ist.
Auch ist immer die Schnittstelle privat öffentlich und privat privat zu beachten.

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#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Nur zur Info, da wir eine Anfrage diesbezüglich gerade erst vor ein paar Tagen schon mal hatten:
eine Erneuerung der Dachkonstruktion (also Sparren etc.) ist ein (u.a. statischer) Eingriff in die wesentliche Bausubstanz und somit nicht bloß eine reine Instandsetzungsarbeit, sondern eine genehmigungspflichtige Änderung einer baulichen Anlage!

wölfin

-- Editiert von die wölfin am 09.06.2020 16:52

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Fertigstellung musst du der Behörde auch anzeigen. Dann kommt die Behörde und wird eine Bauabnahme machen. Viele Kommunen lassen Baustellen auch zwischendurch mal *inspizieren*.
Das scheint auch je nach Bundesland und/oder Verfahren bzw. ob Standard-EFH bis Sonderbau total unterschiedlich.

Bei uns kommt niemand bzw. es kommt nur dann jemand von der Bauaufsicht, wenn die denken, dass etwas "faul" ist oder auf Anfrage. Das kostet dann natürlich extra Gebühren. I.d.R. nimmt die Bauaufsicht aber nur die bautechnischen Nachweise entgegen.

Einzig zur Rohbauabnahme kann jemand kommen - muss aber nicht.
Ansonsten müssen eben alle erforderlichen bautechnischen Nachweise erbracht werden.

Das ohne Bauleiter/Architekt hinzubekommen dürfte ein Kunststück werden.
Da dürfte kaum jemand freiwillig seinen Kopf auf's Schafott legen, der sich nicht während der Bauausführung davon überzeugt hat, dass das, was er unterschreiben soll auch tatsächlich zutrifft.

@Marie324
siehe z.B. für Hessen - Merkblatt Stadt Frankfurt

1. WELCHE BAUTECHNISCHEN NACHWEISE KÖNNEN ERFORDERLICH SEIN?
Zu den bautechnischen Nachweisen zählen die Nachweise für die Standsicherheit (Statische Berechnung, einschließlich des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile sowie die Konstruktionspläne), den Wärme- und Schallschutz, den vorbeugenden Brandschutz sowie Nachweise für die Energieerzeugungsanlagen und Entwässerungsunterlagen.Die Berechtigung zur Erstellung bzw. Prüfung dieser Nachweise und spätere Überwachung wird in § 59 HBO geregelt


und Verfahren Abläufe Unterlagen
Du musst halt in der für dein Bundesland gültigen Bauordnung nachschauen und den dortigen Beschreibungen zu Verfahren/Abläufen/Unterlagen der Bauaufsicht.

Daneben dann aber auch was der jeweilige örtliche Netzbetreiber (Gas/Strom/Wasser) vorschreibt, damit er dein Gebäude versorgt/an sein Versorgungsnetz anschliesst.

Zitat (von Sir Berry):
oder die erforderliche Dichttigkeitsprüfung bei Gas.
Das ist ja nicht nur die Dichtigkeitsprüfung. Die Grundbedingungen des Netzbetreibers besagen ja i.d.R. dass jegliche Arbeiten an der Gasanlage nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen.

Zitat (von Marie324):
oder gibt es ein dokument wo man das neu gedeckte Dach oder die Mauern des Hauses der Baubehörde "vorstellen" muss ?
Klingt witzig - aber doch, eigentlich gibt es solche "Dokumente" > Baubeginnsanzeige, Rohbaufertigstellungsanzeige, Fertigstellungsanzeige - und die dabei einzureichenden Bautechnischen Nachweise - z.B. zur Statik den Standsicherheitsnachweis und die Bestätigung über die Übereinstimmung der tatsächlichen Bauausführung mit der genehmigten Planung (und immer dran denken: Genehmigungspläne sind keine Ausführungspläne!)
Aber selbst wenn das Neubau- oder Umbau-Vorhaben baurechtlich völlig verfahrensfrei wäre:
es muss eben immer alles im Einklang mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein

Ich frage mich nur, was du mit diesen Informationen denn eigentlich anfangen willst.
Oder denkst du tatsächlich ernsthaft drüber nach direkt "auf dem Pulverfass" zu wohnen (selbstgebastelte Gas-/Strom-Installation, Hausstatik) ... wenn man dich nur lässt?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Das scheint auch je nach Bundesland und/oder Verfahren bzw. ob Standard-EFH bis Sonderbau total unterschiedlich.
Ja. Stimmt. Ich möchte hier bei diesem Fragesteller darauf hoffen, dass dort üppig und oft geprüft wird...
Zitat (von Lolle):
Ich frage mich nur
Ich mich auch.

Man darf auch noch darauf hinweisen, dass uU mal Baustopps verhängt werden...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Und noch eine kleine ergänzende Erinnerung, da ja immer wieder die Rede davon war, dass man das alles ausschließlich in Eigenleistung und bestenfalls mit Helfern durchführen möchte (was bei mir - eine, die seit Jahrzehnten in der Baubranche tätig ist - ehrlich gesagt nur ein fast schon schwindelerregendes, beängstigtes Kopfschütteln bewirkt):

Zitat (von vdi-nachrichten.com):
... Wer dauernd oder vorübergehend für Bauarbeiten beschäftigt wird, ist kraft Gesetzes unfallversichert. Das betrifft Freunde und Verwandte genauso wie Bekannte, Nachbarn oder Kollegen. Verantwortlich ist der Bauherr, der Helfer beschäftigt. Der Bauherr gilt im Sinne des Sozialgesetzbuches IIV dann als „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" – und hat alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) zu erfüllen.
...
Innerhalb einer Woche nach Baubeginn muss der Bauherr alle Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden (§ 192 SGB VII). Versäumt er das, droht ein Bußgeld von bis zu 2500 € (§ 209 SGB VII). Das Risiko, erwischt zu werden ist groß, da die Bauanmeldungen an die Bau-Berufsgenossenschaft weitergeleitet werden.
Auf Anforderung hat der Bauherr bei der Bau-Berufsgenossenschaft außerdem einen Nachweis einzureichen, der die Namen und Vornamen der bei den Eigenbauarbeiten tätig gewordenen Personen, die Zahl der von ihnen geleisteten Arbeitsstunden, die Art der Arbeiten sowie das evtl. gezahlte Arbeitsentgelt enthält. .
..


Diese und mehr lesenswerte Infos sind zu finden unter: https://www.vdi-nachrichten.com/finanzen/hausbau-private-helfer-muessen-gemeldet-werden-gelesen/

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marie324
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging mir darum :
Das internet ist ja voll mit Anleitungen wie man alle Möglichlichen Arbeiten (Rohbau, Dacharbeiten , Elektrik )
Selber machen kann.
Die Frage war dann ob man auch gleichen das ganze Haus selber bauen kann, wenn man die einzelnen arbeiten schon selber erledigt.
Damit hat sich das geklärt, vielen Dank euch :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119592 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Marie324):
Das internet ist ja voll mit Anleitungen wie man alle Möglichlichen Arbeiten (Rohbau, Dacharbeiten , Elektrik ) Selber machen kann.

Stimmt. Aber "können" =!= "dürfen".

Und über die Qualität der Anleitungen sollte man sich auch noch Gedanken machen - da gibt es ja sehr große Bandbreite ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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