Hallo,
wir haben ein Grundstück in Brandenburg erworben, welches relativ schmal ist. Um die Fläche für einen Neubau bestmöglich auszunutzen, wollten wir an die Brandschutzwand des Nachbarn unseren Neubau planen.
Die Brandschutzwand steht auf dem Grundstück des Nachbarn, 6-9cm von der Grundstücksgrenze entfernt.
Der Nachbar möchte natürlich keinen Anbau, würde diesen auch nicht genehmigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten oder Anspruch haben wir, einen Neubau als Anbau durchzusetzen?
Unser Grundstück ist unbebaut. Bei dem Gebäude des Nachbarn handelt es sich um einen Altbestand (um 1910).
Wir sind verpflichtet in der Bauflucht zu bauen, dass heißt wir können auf dem Grundstück nicht nach hinten.
Baulasten gibt es auf unserem Grundstück keine.
Vielen Dank für die Hilfe!
Neubau an Brandschutzwand möglich?
Verbaut?
Verbaut?
Bauen im Bestand oder neben Altbestand ist nicht einfach, da viele Lösungen von den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig sind.
- Gibt es einen Bebauungsplan?
- Gibt es sonstige örtliche Satzungen?
- Wie sieht die Bebauung in der näheren Umgebung aus?
- Gibt es Grunddienstbarkeiten?
Allgemein gilt, dass bei vorhandener Grenzbebauung - und bei 6-9cm Grenzabstand (ist dieses Maß gesichert festgestellt?) handelt es sich IMHO um Grenzbebauung - auch der andere Angrenzer auf die Grenze bauen darf (§6, Absatz 1, Satz 3, BbgBO).
Zitat:
- Gibt es einen Bebauungsplan?
Gibt es nicht. Es ist zu bebauen wie die Nachbarschaft
Zitat:
- Gibt es sonstige örtliche Satzungen?
Nein
Zitat:
- Wie sieht die Bebauung in der näheren Umgebung aus?
Bungalows, Stadtvillen, wenige MFH, aber nur 2 geschossig, wenig Grenzbebauung, aber hier keine DHH
Zitat:
- Gibt es Grunddienstbarkeiten?
Nicht in unserem Grundbuch. Auch das Baulastenverzeichnis ist leer
ZitatAllgemein gilt, dass bei vorhandener Grenzbebauung - und bei 6-9cm Grenzabstand (ist dieses Maß gesichert festgestellt?) :
Ich habe vom öb Vermesser einen neuen Lageplan fertigen lassen. 6cm am vorderen Ende, 9cm am hinteren Ende Abstand zur Grundstücksgrenze.
Wer kann mir denn Auskunft geben? Das Katasteramt? Die untere Bauaufsicht?
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Auskunft gibt das zuständige Bauordnungsamt. Dort solltest Du mit deinen genauen Vorstellungen hingehen, was Du auf dem Grundstück und an der Grenze errichten möchtest. Gerne auch einen Architekten oder Bauvorlageberechtigten mitnehmen. Den benötigst Du sowieso, um den Bauantrag anzufertigen.
Zitat:Der Nachbar möchte natürlich keinen Anbau, würde diesen auch nicht genehmigen.
Seine Wünsche erst einmal ignorieren.
-- Editiert von hausfrau66 am 31.03.2020 12:32
Willst du direkt an die Wand des Nachbarn anbauen (und damit den Streifen des Nachbarn für dich nutzen), oder soll dein Neubau an der Grenze stehen, so das ein Spalt von 6 bis 9 cm frei bleibt?
ZitatWillst du direkt an die Wand des Nachbarn anbauen (und damit den Streifen des Nachbarn für dich nutzen), oder soll dein Neubau an der Grenze stehen, so das ein Spalt von 6 bis 9 cm frei bleibt? :
Ich möchte direkt an die Grenze bauen und den "Spalt" lassen. Dieser dient ja der Entkoppelung der Gebäude und wird wasserdicht verschlossen.
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