Neubau an Brandschutzwand möglich?

30. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tamur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubau an Brandschutzwand möglich?

Hallo,
wir haben ein Grundstück in Brandenburg erworben, welches relativ schmal ist. Um die Fläche für einen Neubau bestmöglich auszunutzen, wollten wir an die Brandschutzwand des Nachbarn unseren Neubau planen.
Die Brandschutzwand steht auf dem Grundstück des Nachbarn, 6-9cm von der Grundstücksgrenze entfernt.
Der Nachbar möchte natürlich keinen Anbau, würde diesen auch nicht genehmigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten oder Anspruch haben wir, einen Neubau als Anbau durchzusetzen?
Unser Grundstück ist unbebaut. Bei dem Gebäude des Nachbarn handelt es sich um einen Altbestand (um 1910).
Wir sind verpflichtet in der Bauflucht zu bauen, dass heißt wir können auf dem Grundstück nicht nach hinten.
Baulasten gibt es auf unserem Grundstück keine.
Vielen Dank für die Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 114x hilfreich)

Bauen im Bestand oder neben Altbestand ist nicht einfach, da viele Lösungen von den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig sind.
- Gibt es einen Bebauungsplan?
- Gibt es sonstige örtliche Satzungen?
- Wie sieht die Bebauung in der näheren Umgebung aus?
- Gibt es Grunddienstbarkeiten?

Allgemein gilt, dass bei vorhandener Grenzbebauung - und bei 6-9cm Grenzabstand (ist dieses Maß gesichert festgestellt?) handelt es sich IMHO um Grenzbebauung - auch der andere Angrenzer auf die Grenze bauen darf (§6, Absatz 1, Satz 3, BbgBO).

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#2
 Von 
Tamur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Escroda):

- Gibt es einen Bebauungsplan?

Gibt es nicht. Es ist zu bebauen wie die Nachbarschaft
Zitat (von Escroda):

- Gibt es sonstige örtliche Satzungen?

Nein
Zitat (von Escroda):

- Wie sieht die Bebauung in der näheren Umgebung aus?


Bungalows, Stadtvillen, wenige MFH, aber nur 2 geschossig, wenig Grenzbebauung, aber hier keine DHH

Zitat (von Escroda):

- Gibt es Grunddienstbarkeiten?

Nicht in unserem Grundbuch. Auch das Baulastenverzeichnis ist leer


Zitat (von Escroda):
Allgemein gilt, dass bei vorhandener Grenzbebauung - und bei 6-9cm Grenzabstand (ist dieses Maß gesichert festgestellt?)

Ich habe vom öb Vermesser einen neuen Lageplan fertigen lassen. 6cm am vorderen Ende, 9cm am hinteren Ende Abstand zur Grundstücksgrenze.

Wer kann mir denn Auskunft geben? Das Katasteramt? Die untere Bauaufsicht?


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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Auskunft gibt das zuständige Bauordnungsamt. Dort solltest Du mit deinen genauen Vorstellungen hingehen, was Du auf dem Grundstück und an der Grenze errichten möchtest. Gerne auch einen Architekten oder Bauvorlageberechtigten mitnehmen. Den benötigst Du sowieso, um den Bauantrag anzufertigen.

Zitat:
Der Nachbar möchte natürlich keinen Anbau, würde diesen auch nicht genehmigen.

Seine Wünsche erst einmal ignorieren.

-- Editiert von hausfrau66 am 31.03.2020 12:32

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Willst du direkt an die Wand des Nachbarn anbauen (und damit den Streifen des Nachbarn für dich nutzen), oder soll dein Neubau an der Grenze stehen, so das ein Spalt von 6 bis 9 cm frei bleibt?

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#5
 Von 
Tamur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Willst du direkt an die Wand des Nachbarn anbauen (und damit den Streifen des Nachbarn für dich nutzen), oder soll dein Neubau an der Grenze stehen, so das ein Spalt von 6 bis 9 cm frei bleibt?


Ich möchte direkt an die Grenze bauen und den "Spalt" lassen. Dieser dient ja der Entkoppelung der Gebäude und wird wasserdicht verschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

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