Neubaugebiet. Nachbar droht mit Anwalt

25. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Eicki
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubaugebiet. Nachbar droht mit Anwalt

Ich hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe in einer Stichstrasse die letzte DHH erworben, der Nachbar aus dem ersten Haus in der Reihe hat seine Garage bei uns hinten in der Ecke. Ihm gehört dort ein Grundstück von 12*3m.
Darauf hat er nun seine Garage errichtet, aber nicht den vollen Platz ausgeschöpft. Er hat hinter seiner Garage noch etwa 5m Platz, aber keine Tür in der Garage. Jetzt möchte ich einen Zaun setzen, doch er ist der Meinung ich muß Ihm zugang zu seinem Grundstück gewähren. Seh ich aber gar nicht ein. Er hätte einfach nur die Flurpläne richtig lesen sollen, oder sich ne andere Garage, eine mit Tür kaufen müssen.

Ich glaube die Angelegenheit landet vor Gericht! Schade das man durch sowas die Gerichte belasten muß.

Mit freundlichen Grüssen



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

kann mir die genaue Lage von Grundstück, Haus und Zugängen zwar nich nicht vorstellen, aber wenn er kein eigetragenes Wegerecht über Ihr Grundstück hat, hat er auch kein Recht darauf ihr Grundstück als Zugang zur Garage zu nutzen. Sie könnten also den Zaun bauen.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann füllt die Garage die gesamte Breite des Grundstücks aus (3m) aber nicht die gesamte Länge. Er muss also, um in den hinteren Bereich seines Grundstücks zu kommen, über Dein Grundstück gehen.

Das darf er ohne Deine Einwilligung selbst dann nicht, wenn dort gar kein Zaun vorhanden wäre.

Nur, wenn eigenen Möglichkeiten des Nachbar zum Betreten des Grundstücks unzumutbar wären, dann darf er auch Dein Grundstück betreten. Typisches Beispiel für so einen Fall ist eine aus die Grenze gebaute Garage. Die auf die Grenze gebaute Wand kan natürlich nur gestrichen werden, wenn man das Grundstück des Nachbarn dabei betritt. In so einem Fall muss der Nachbar das Betreten des eigenen Grundstücks erlauben.

Der Einbau einer Tür in der Rückwand der Garage ist aber aus meiner Sicht zumutbar.

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#3
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Schlage ihm vor er soll schnell nach Praktiker fahren.Dort kann er sich dann zwei Leitern kaufen für 20% weniger um auf der einen Seite der Garage raufzuklettern und dann auf der anderen Seite wieder runter zu seinem Grundstück
Ist ja echt dreist der Kerl. Baut sich einen M.I.S.T zusammen und droht dann mit dem Anwalt nur weil er seine Kram nicht mehr so nutzen kann wie er es gedacht hat. Pech gehabt

-- Editiert von Siemm am 26.03.2004 13:09:46

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#4
 Von 
Eicki
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke für die ausführungen. ich habe mir schon sowas gedacht! jetzt warte ich auf post!

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#5
 Von 
holland-art
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 13x hilfreich)

Und wenn Sie ihn richtig ärgern wollen dann
planen Sie sich doch einen Nachbarschftszaun.
Aber machen Sie sich da im Gesetz und im B-Plan schlau.
Wenn Sie das richtig anfangen und fordern ihn
mit Fristen etc. zur Mitwirkung auf - dann zahlt
er den Zaun sogar ggf. noch zu 50% mit!!!
Dauert etwas länger aber der innerliche Genuß
ist enorm. Bevor Sie sich aber Zeitlebens
nun ein Riesen********* züchten würde ich es doch einmal im Guten versuchen und versuchen die Wogen zu glätten.
Vielleicht sieht er es ja auch einmal ein.

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#6
 Von 
Eicki
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das hätte ich ja probiert. aber mein nachbar ist ein echter deutscher, der weiß nix mit seiner intelligenz anzufangen und diskutieren kann er auch nicht. dann kommt noch hinzu, das er nicht freundlich ist und alles für selbst verständlich ansieht. meiner meinung nach ist der etwas gestört und ich rede so wenig wie möglich mit ihm.

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