Guten Tag,
bei uns sind zur Zeit mehrere Neubaugebiete im Gespräch. Die betreffenden Flächen sind meine Wissens zur Zeit als Außenbereich gekennzeichnet.
Die Neubaugebiete bzw. die entsprechenden Grundstücke sollen über eine relativ große Fläche verfügen, sodass sie vor allem für junge Familien interessant sind.
Damit findet ja sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes statt, wenn ich dies richtig verstanden habe ?
Besteht indes die Möglichkeit ein anderes Grundstück (Haus entspricht genau der Größe des Hauses, d.h es ist kein direkter Bereich für einen Garten vorhanden) auf diesem bereits ein Haus steht zu vergrößern ?
Also im Sinne die Zunahme von Außenbereich zu Innenbereich in diesem eine Terrasse, Gartenhütte etc. gebaut werden kann ?
Im Vergleich zu einem Neubaugebiet sind die alten Grundstücke ja sehr bescheiden was ihre Größe angeht.
Gemäß des des Raumordnungsgesetz kann so wie ich es interpretiert habe der Bebauungsplan - „die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinde und in der Verantwortung der zukünftigen Generationen zu gewährleisten" - dementsprechend geändert werden ?
Im Sinne einer Anpassung an die heutigen Anforderungen wenn ich Möglichkeit besteht.
Aus meiner Sicht besteht ansonsten ein massives Defizit bzw. ein großer Nachteil zwischen einem neuen Bauplatz und einem bereits bebauten Grundstück von früherer Zeit.
Ich freue mich auf eure antworten!
Neubaugebiet - altes Grundstück
20. März 2021
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Frage vom 20. März 2021 | 10:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubaugebiet - altes Grundstück
Verbaut?
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#1
Antwort vom 20. März 2021 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (37223 Beiträge, 6246x hilfreich)
Ja, dazu meine Empfehlung:Zitatwenn ich dies richtig verstanden habe ? :
Abwarten, bis das Neubaugebiet entspr. geplant ist, d.h. der Außenbereich dort geändert wird , dann alles zum B-Plan wird...Dann einen entspr. Antrag stellen.
Ja, früher war das eben so. Das ist weder Defizit noch Nachteil.ZitatIm Vergleich zu einem Neubaugebiet sind die alten Grundstücke ja sehr bescheiden was ihre Größe angeht. :
Ja, wenn die Gemeinde Neubaugebiete ausweisen will, wird die bestehende *Raumordnung* geändert.
Fraglich dürfte sein, WO diese Neubaugebiete nun erschlossen werden sollen. Tangiert die Gemeinde-Vision eure Außenbereichsgrundstücke?
Oder geht es um:
dort&dort wird der Außenbereich geändert für Neubauten--- und deshalb will ich hier&hier jetzt eine Gartenhütte auf mein Außenbereichsgrundstück bauen---?
Das sehe ich nicht.ZitatAus meiner Sicht besteht ansonsten ein massives Defizit bzw. ein großer Nachteil zwischen einem neuen Bauplatz und einem bereits bebauten Grundstück von früherer Zeit. :
Es steht dir vermutlich frei, ein solch größeres Grundstück zu erwerben, damit du dich entspr. entfalten kannst.
#2
Antwort vom 20. März 2021 | 12:10
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 179x hilfreich)
ZitatGemäß des des Raumordnungsgesetz kann so wie ich es interpretiert habe der Bebauungsplan - „die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinde und in der Verantwortung der zukünftigen Generationen zu gewährleisten" - dementsprechend geändert werden ? :
Im Sinne einer Anpassung an die heutigen Anforderungen wenn ich Möglichkeit besteht.
Aus meiner Sicht besteht ansonsten ein massives Defizit bzw. ein großer Nachteil zwischen einem neuen Bauplatz und einem bereits bebauten Grundstück von früherer Zeit.
Das ist richtig. Die Gemeinde kann bei der Erstellung von Bebauungsplänen freier wirken u. sie gestalten. Bedeutet aber nicht, dass der einzelne Bürger verlangen kann, dass bereits bestehende Bebauungspläne nach seinem Willen geändert werden um sich in den Außenbereich auszudehnen.
Der Punkt ist Klimaschutz/Flächenversiegelung. Das eigene Recht endet da, wo man das Recht eines anderen einschränkt. Der Staat schütz durch seine Verordnungen die natürlichen Lebensgrundlagen weiterer Generationen und die Tiere.
Was möchtest du hören? Dass ein Anspruch darauf besteht? Einfach einmal bei der Gemeinde nachfragen, deren Antwort muss dann akzeptiert werden.
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#3
Antwort vom 20. März 2021 | 12:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Anami,
ZitatOder geht es um: :
dort&dort wird der Außenbereich geändert für Neubauten--- und deshalb will ich hier&hier jetzt eine Gartenhütte auf mein Außenbereichsgrundstück bauen---?
Zu deiner Rückfrage:
Ich besitze hinter meinen Haus ein weiteres Grundstück und würde dies gerne als Garten nutzen bzw ein Teil davon. Dies gehört nach meinem Verständnis jedoch zum Außenbereich. Mein Haus umfasst so ziemlich genau die Fläche meines Innenbereichs so wie vor Jahrzehnten damalig üblich.
Damit ich das Grundstück bzw den Außenbereich für mich als Garten nutzbar machen könnte, so habe ich es verstanden müsste der Bebauungsplan geändert werden, sodass eine Terrasse, Gartenhütte, etc rechtlich abgesegnet wäre.
Der Bebauungsplan kann jedoch nur entsprechend des Flächennutzungsplanes geändert werden.
Im Dorf wurden einige Neubaugebiete erschlossen bzw sind in Planung. Die entsprechenden Grundstücke fallen meines Wissens unter den Außenbereich. Damit für diese Bereiche ein Bebauungsplan erstellt werden kann, muss meines Wissens im Vorfeld dafür der Flächennutzungsplan geändert werden.
Neubaugebiete bzw die entsprechenden Grundstücke werden heutzutage ganz anders ausgelegt bzw Garten und Co. im Innenbereich eingeplant.
Meine Frage ist nun ob im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplan die Möglichkeit besteht mein Bebauungsplan zu ändern. Bzw mein Grundstück durch Hinzunahme vom Außenbereich meines angrenzenden Grundstückes zu vergrößern.
Liebe Grüße
#4
Antwort vom 20. März 2021 | 14:18
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 179x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun ob im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplan die Möglichkeit besteht mein Bebauungsplan zu ändern. Bzw mein Grundstück durch Hinzunahme vom Außenbereich meines angrenzenden Grundstückes zu vergrößern. :
Als Laie kann ich dazu nichts besseres sagen als schon vorher.
Nein. Der Flächennutzungsplan stellt ein verwaltungsinternes Planwerk dar u. besitzt für die komplette Kommune Gültigkeit, Bebauungsplan nur für einen gewissen Teil einer Gemeinde.
Im Allgemeinen besteht kein Recht auf Änderung eines Bebauungsplanes wenn die Festsetzungen durch Baumaßnahmen bereits verwirklicht sind u. die zugrundeliegende Baugenehmigung bestandskräftig ist.
ZitatNeubaugebiete bzw die entsprechenden Grundstücke werden heutzutage ganz anders ausgelegt bzw Garten und Co. im Innenbereich eingeplant. :
Würde ich nicht so sehen. Heute sind die Neubaugrundstücke im Schnitt zw. 400 und 600 m², früher waren es 800 bis 1000 m².
Ich vermute die Gemeinde hat schon ihre Stellungnahme- Änderung Bebauungsplan mit Ausdehnung in den Außenbereich- gegeben?
#5
Antwort vom 20. März 2021 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (37223 Beiträge, 6246x hilfreich)
Nicht unbedingt. Es gibt in diversen Bundesländern, Landkreisen, Kommunen auch diverse Ausnahmeregelungen. Evtl. auch für Gartenhütten. Kommt eben drauf an, wo das Drama spielt...Zitatmüsste der Bebauungsplan geändert werden :
Nur, weil woanders in der Kommune Neubauten mit B-Plan X geplant wird, wird der für dein Grundstück geltende B-Plan Y noch lange nicht geändert.ZitatMeine Frage ist nun ob im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplan die Möglichkeit besteht mein Bebauungsplan zu ändern. :
https://www.deutscher-bauzeiger.de/bauamt/bebauungsplan/bebauungsplan-aendern/
#6
Antwort vom 21. März 2021 | 10:23
Von
Status: Unbeschreiblich (49325 Beiträge, 17351x hilfreich)
Zitat:Ich besitze hinter meinen Haus ein weiteres Grundstück und würde dies gerne als Garten nutzen bzw ein Teil davon.
Was steht der Nutzung als Garten entgegen?
Zitat:Damit ich das Grundstück bzw den Außenbereich für mich als Garten nutzbar machen könnte, so habe ich es verstanden müsste der Bebauungsplan geändert werden, sodass eine Terrasse, Gartenhütte, etc rechtlich abgesegnet wäre.
Gibt es für Dein Grundstück überhaupt einen Bebauungsplan? Das ist bei alten Häusern nicht zwingend der Fall.
Woher weißt Du überhaupt, was zum Außen- und was zum Innenbereich gehört?
Gibt es in Deiner Gemeinde eine Außenbereichssatzung?
Zitat:Meine Frage ist nun ob im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplan die Möglichkeit besteht mein Bebauungsplan zu ändern.
Wenn das Baugebiet direkt an das Neubaugebiet angrenzt, dann könnte das gehen. Klarheit bekommt man aber nur durch Rückfrage bei der Gemeinde.
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