Neue Gauben + Aufsparrendämmung, Problem mit Firsthöhe?

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Andreas0612
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Neue Gauben + Aufsparrendämmung, Problem mit Firsthöhe?

Guten Abend,

wir sind Besitzer eines Reihenendhauses in Baden-Württemberg. Das Haus ist Baujahr 1960. Direkt neben dem Haus befindet sich eine angrenzende Garage, welche ebenfalls uns gehört. Diese Garage ist auf die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut und ist 4,5m breit.

Wir wollen jetzt das Dach den Hauses sanieren lassen und im Zuge dessen gleich noch eine Gaube einbauen. Wegen der Gaube benötigen wir einen Bauantrag (Bauantrag + Statik macht ein Architekt).
Bei einem Vorgespräch mit dem Bauamt wurde dem Architekt durch den Sachbearbeiter mitgeteilt, dass alles, so wie er das sieht, genehmigt werden wird, bis auf die Aufsparrendämmung, da sich dadurch die Firsthöhe erhöhen wird. Diese sei vorgegeben und darf nicht überschritten werden.

Ich habe das erstmal so hingenommen und habe mich heute darüber mit unserem Zimmermann / Dachdecker unterhalten. Er hat mir gesagt, dass eine Dämmung, um die KFW-Förderung zu bekommen, gar nicht möglich sei, ohne die Sparren aufzudoppeln oder mit einer Aufsparrendämmung zu arbeiten. Die Dachhöhe würde sich auf jeden Fall um ca. 20cm erhöhen.

Dieses Problem hat natürlich der Architekt auch schon dem Sachbearbeiter vom Bauamt erklärt. Er meinte darauf hin, dass wir dann einfach die Traufe (First) tiefer machen sollen, damit die Dachneigung geringer wird und dann könnten wir ja auch eine Dämmung drauf machen.
Laut Zimmermann / Dachdecker müssen dann aber alle Balken bearbeitet werden und viel baulicher Aufwand (neuer Lastverteiler, Dach auch auf der Seite abbauen wo keine Gaube hin kommt, usw...) hinzu kommen. => Hohe Kosten.

Der Zimmerman meinte, er hätte noch nie erlebt, dass es bei einer Wärmedämmung / energieeinsparende Maßnahme Probleme wegen der Höhe gegeben hat und er macht ca. 20 Dächer im Jahr, auch auf Reihenhäuser, in genau der beschriebenen Weise.

Ich habe jetzt am Freitag Nachmittag einen Termin mit dem Architekten und wollte mich deswegen hier vorab mal schlau machen. Leider kenne ich mich mit Gesetzestexten nicht so gut aus, habe aber schon die ganze LBO von Baden-Württemberg durch geschaut. Ich finde allerdings nichts passendes, woraus hervor geht, dass z.B. einer Erhöhung des First zulässig ist, wenn dadurch eine energiesparende Maßnahme umgesetzt wird.
Lediglich unter §50 habe ich etwas gefunden, allerdings geht es dabei um verfahrensfreie Vorhaben. So wie ich das verstanden habe, wäre das alles gar kein Problem, wenn ich einfach nur das Dach dämmen + neu eindecken würde. Dann darf sich (bitte Korrigieren wenn falsch) die Dachhöhe ändern und ich muss noch nicht einmal einen Bauantrag stellen! Da ja aber auch noch eine Gaube hinzu kommt, muss dass ganze ja dann über einen Bauantrag laufen.

Kann es sein, dass die Aufsparrendämmung (und damit verbunden die Erhöhung des Dachs) in Ordnung wäre, wenn wir einfach nur das Dach dämmen + neue Ziegel drauf machen, aber nicht genehmigt wird, wenn wir noch eine Gaube dazu bauen? (Das Dach der Gaube ist natürlich nicht höher als der First, ca. 1m tiefer!)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank bereits im Voraus,
Andreas

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Neben der LBO gelten ja auch entsprechende regionale Vorschriften (z.B. Bebauungsplan).

Die Aussage des Mitarbeiters deutet mal in die Richtung, sollte man also mal prüfen.




Zitat:
Der Zimmerman meinte, er hätte noch nie erlebt, dass es bei einer Wärmedämmung / energieeinsparende Maßnahme Probleme wegen der Höhe gegeben hat

Ich hatte auch noch nie einen Unfall mit meinem Porsche. Dennoch gibt es sie ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas0612
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich gehe auch davon aus, dass es einen Bebauungsplan gibt. Aber wie ist das mit dem oben erwähnten §50. Habe ich das richtig verstanden, dass da dann auch ein Bebauungsplan egal ist?

Was mir komisch vor kommt ist die Tatsache, dass eine regionale Vorschrift mich daran hintern "darf", dass ich mein Dach nicht nach den staatlichen "Vorgaben" (KfW) aufwerten darf. Ohne eine zusätzliche Dämmung von 6cm, welche außen auf die Sparren muss, würde ich ja noch nichtmal ENEV einhalten => es geht gar nicht ohne eine Erhöhung des Dachs.

Gibt es noch weitere Tipps?

Vielen Dank und liebe Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Habe ich das richtig verstanden, dass da dann auch ein Bebauungsplan egal ist?

Nö, dann muss man keinen Antrag/Genehmigung vorweisen. Von der beachtung der regional geltenen Bauvorschriften befreit das nicht.



Zitat:
Was mir komisch vor kommt ist die Tatsache, dass eine regionale Vorschrift mich daran hintern "darf", dass ich mein Dach nicht nach den staatlichen "Vorgaben" (KfW) aufwerten darf.

Zum einen ist das gerade im Bereich des Baurechtes durchaus üblich, das der Bund den Rahmen vorgibt und dann die Ausgestaltung regional erfolgt.
Zum anderen ist das ja schlicht falsch, da man ja gar nicht an der Aufwertung gemäß KfW-Vorgaben gehindert wird. Man kann sogar die gewählte Variante ausführen, muss das Objekt nur entsprechend vorbereiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Was mir komisch vor kommt ist die Tatsache, dass eine regionale Vorschrift mich daran hintern "darf", dass ich mein Dach nicht nach den staatlichen "Vorgaben" (KfW) aufwerten darf. Ohne eine zusätzliche Dämmung von 6cm, welche außen auf die Sparren muss, würde ich ja noch nichtmal ENEV einhalten => es geht gar nicht ohne eine Erhöhung des Dachs.


Die staatliche Vorgaben liefertt die ENEV - Die KFW vergibt "nur" Kredite. Auf Grund der Niedrigzinslage verzichten momentan viele Bauherrn auf die KFW Kredite, da sich andere Bankkredite auch rechnen. Es kommt aber immmer darauf an, was man für ein KFW-Paket schnürt, nicht überbewerten

Firsthöhen sind meist in lokalen Bebauungsplänen festgelegt und neben den Anforderungen an die Bauordnung einzuhalten.

Man könnte noch folgendes versuchen:

Einbau einer höherwertigen Dämmung und Reduzierung der Schichtdicke der Dämmschicht. WLG 035 ist Standard. Es gibt auch höherwertigere Dämmstoffe mit niedrigerer WLG (nicht vergessen, diese Dämmwolle ist auch etwas teurer).

Sparrenaufdopplung an der Unterseite der Sparren anordnen, was sicherlich kein Bauherr möchte, weil Raum auf der Innenseite verloren geht. Dies wird sehr oft bei Reihenhäusern praktiziert, wo nur ein Haus saniert wird und die Dachfläche erhalten werden muss.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen