Hallo,
in unserer Nachbarschaft wird für ein Militärgelände ein Bebauungsplan erstellt. Hierbei soll ein 8 Stockwerke hoher Turm errichtet werden. Übliche Bebauung im Stadtteil ist max. 4. Stockwerke. Dieser Turm wird in den Monaten Mai bis Juli unsere Photovoltaikanlage für ca. 1h verschatten. Bei der Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanes habe ich dies angebracht. Die Antwort habe ich unten kopiert. An wen habe ich da Schadenersatzansprüche, die Stadt oder den zukünftigen Bauherren?
Anfrage im Bebauungsplanverfahren und Antwort:
Der Bürger verweist darauf, dass sich auf dem Gebäude der Schelklystraße 82
eine Photovoltaikanlage mit 6kWp befindet, von der 4,2kWp in westliche Richtung ausgerichtet sind.
Der Bürger befürchtet, dass durch den 8 Geschosse hohen Turm auf dem Hospitalgelände eine Verschattung dieser Anlage in den Monaten April bis August entstehen wird und dass dies zu einer Reduzierung der Leistung der Anlage führen
wird. Er fordert, dass diese Verschattung zu berechnen und dem Anlagenbetreiber zu entschädigen ist.
Behandlung:
Das angesprochene geplante Gebäude ist ein wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Konzeptes, das einen baulichen Hochpunkt an der Karlsruher Straße
zwischen den langestreckten Bestandsgebäuden vorsieht. Nach überschlägiger
Berechnung kann es in den Monaten Mai bis Juli zu einer Verschattung des angesprochenen Gebäudes für jeweils eine Stunde am Tag kommen. Sollten daraus relevante Beeinträchtigungen der bestehenden Photovoltaikanlage entstehen, ist dies durch ein Gutachten nachzuweisen
Neuer Bebauungsplan in der Nachbarschaft -- Verschattung unserer Photovoltaikanlage
5. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 5. Dezember 2019 | 12:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Bebauungsplan in der Nachbarschaft -- Verschattung unserer Photovoltaikanlage
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32145 Beiträge, 5653x hilfreich)
Wenn der Schaden tatsächlich eingetreten ist und durch ein entspr. Gutachten mit einer Euro-Summe nachgewiesen wurde--- dann an den zukünftigen Eigentümer Anspruch anmelden.ZitatAn wen habe ich da Schadenersatzansprüche, die Stadt oder den zukünftigen Bauherren? :
Eigenartig, ein schlanker 8Geschosser fügt sich dort ins Städtebauliches Konzept ein?
-- Editiert von Anami am 05.12.2019 14:09
#2
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 14:27
Von
Status: Gelehrter (10693 Beiträge, 4206x hilfreich)
ZitatEigenartig, ein schlanker 8Geschosser fügt sich dort ins Städtebauliches Konzept ein? :
So mancher Stadtplaner möchte eben für seine Gemeinde einen Höhepunkt, oder für sich ein Denkmal, setzten und so eine, weithin sichtbare "Landmarke", macht schon was her.....
-- Editiert von spatenklopper am 05.12.2019 14:29
Und jetzt?
Schon
267.823
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten