Mein Nachbar hat einen neuen Zaun vor den alten Zaun errichtet, vorher hat er jedoch sein Grundstück aufgeschüttet ca. 30-40 cm. Auf diese Aufschüttung kam ein Zaun mit einer Höhe von über 2m. Von meiner Seite aus sehe ich nun einen Zaun der ca. 2,5m hoch ist. Die Pflanzen, die bis dato den alten Zaun schmückten sehen von Tag zu Tag schlechter aus und man kann offensichtlich einen Zusammenhang zwischen der Errichtung des neuen Zaunes und dem Pflanzen herstellen. Ich habe auch schon das Gespräch mit ihm gesucht jedoch leider erfolglos. Denn eigentlich bin ich kein Freund von Rechtsstreitigkeiten, da es meistens extrem lange Dauert und für beide Seiten meistens im Endeffekt ist. Dennoch wollte ich fragen, ob jemand selber schon mal so eine Erfahrung gemacht hat mit vlt. einem ähnlichen Fall. Was ich noch ergänzend sagen muss ist, dass in meinem Wohngebiet kein Bebauungsplan herrscht. Zudem würde ich gerne mal wissen ob es stimmt, dass die genehmigungsfreie Zaunhöhe von 2m vom niedriger liegenden Grundstück oder von der bebauten Seite gemessen wird.
Neuer Zaun von meinem Nachbar
19. Mai 2022
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Frage vom 19. Mai 2022 | 16:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Zaun von meinem Nachbar
Verbaut?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2022 | 19:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120069 Beiträge, 39825x hilfreich)
ZitatDie Pflanzen, die bis dato den alten Zaun schmückten sehen von Tag zu Tag schlechter aus :
Des Nachbars Pflanzen gehen einen nichts an, egal wie übel sie aussehen.
ZitatIch habe auch schon das Gespräch mit ihm gesucht jedoch leider erfolglos. :
Woran konkret gescheitert?
ZitatDennoch wollte ich fragen, ob jemand selber schon mal so eine Erfahrung gemacht hat mit vlt. einem ähnlichen Fall. :
Ja.
Zitatwürde ich gerne mal wissen ob es stimmt, dass die genehmigungsfreie Zaunhöhe von 2m vom niedriger liegenden Grundstück oder von der bebauten Seite gemessen wird. :
Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Als erstes müsste man also mal schauen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffende Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.
Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, örtliche Bausatzungen, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht, …
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.
#2
Antwort vom 19. Mai 2022 | 19:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDes Nachbars Pflanzen gehen einen nichts an, egal wie übel sie aussehen. :
Die Pflanzen haben ihren Ursprung auf unserem Grundstück inklusive Wurzelwerk, da jedoch von der Nachbarseite die Sonne kommt ist das Wachstum eingestellt, bzw. bildet sich die Pflanze von Tag zu Tag zurück.
ZitatWoran konkret gescheitert? :
Nachbar wollte nicht darüber reden, da er die Lösung mit dem Neuen Zaun so für ihn besser findet (z.B. weniger reinigen)
ZitatDa kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten. :
Es gibt keine meines Wissens keine Vorschriften, es herrscht auch kein Bebauungsplan nur die Bauordnung für NRW ist relevant und in dieser steht ja max. 2m Zaunhöhe nur die Frage ist vor allem wird nun unser Grundstück herangezogen, welches ca. 30 cm tiefer ist oder die Höhe von meinem Nachbar?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 19. Mai 2022 | 23:41
Von
Status: Lehrling (1738 Beiträge, 382x hilfreich)
ZitatNicht von dem. :
Es zählt der gewachsen Boden. Wenn sonst nicht wo was anders steht.
Stimmt zwar,
nur die Umsetzung in der Praxis ist problematisch, und ob die untere Bauaufsichtsbehörde daraufhin wirklich einschreiten will ... maximale Zweifel.
#5
Antwort vom 19. Mai 2022 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120069 Beiträge, 39825x hilfreich)
Zitatund ob die untere Bauaufsichtsbehörde daraufhin wirklich einschreiten will ... maximale Zweifel. :
Notfalls selber klagen, auf eigene Kosten und eigenes Risiko ...
#6
Antwort vom 20. Mai 2022 | 12:41
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 39x hilfreich)
ZitatZudem würde ich gerne mal wissen ob es stimmt, dass die genehmigungsfreie Zaunhöhe von 2m vom niedriger liegenden Grundstück oder von der bebauten Seite gemessen wird. :
Ja, von niedrigen Grundstück. dazu ein Urteil des LG Wuppertal, Urteil vom 09.01.2018 – 1 O 215/14
Laut Urteil muss die Bemessung der Zaun Höhe vom niederen Geländeniveau des Nachbargrundstücks ausgehen.
Weitere Vorschriften aus Baurecht u. Nachbarrechtgesetze NRW
(zur Geländehöhe Baurecht) NRW Bauo § 2 (Fn 5) Begriffe
Abs. (4)
(4) Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche.
(Zur Zaun Höhe Baurecht) NRW BauO § 6 (Fn 8) Abstandsflächen
(6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
6. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.
Die Zaun Höhe von 2 m darf gem. BauO u. Nachbarrechtgesetz § 35 Abs. (2) betragen. Das darf jeder Nachbar für sich in Anspruch nehmen.
(zum Recht des Nachbarn einen Zaun zu errichten Nachbarrechtgesetz)
Nachbarrechtgesetz § 35 Beschaffenheit
(2) Bietet die Einfriedigung gemäß Absatz 1 Satz 1 oder 2 keinen angemessenen Schutz vor Beeinträchtigungen, so hat auf Verlangen des Nachbarn derjenige, von dessen Grundstück die Beeinträchtigungen ausgehen, die Einfriedigung im erforderlichen Umfang auf seine Kosten stärker oder höher auszuführen.
ZitatNicht von dem. :
Es zählt der gewachsen Boden. Wenn sonst nicht wo was anders steht.
Richtig. Da von diesem gewachsenen Boden alle baurechtlich relevanten Berechnungen ausgehen. Abstandsflächen, Gebäudeklassen, Ermittlung der Vollgeschosse, Anleitermöglichkeit der Feuerwehr usw. Grundsätzlich darf die natürliche Geländehöhe nicht verändert werden.
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