Hallo,
ich hoffe, ich bekomme ich Rat zu meinem Fall.
Unser Bau (gartenseitiger Anbau) begann am 29.10.2019 und sollte in drei Wochen enden. Und obwohl keine Abschlagszahlungen vereinbart wurden, habe ich eine geleistet.
Im Vertrag steht lediglich:
"15% Anzahlung sofort nach Beginn der Arbeiten, danach nach Leistungserbringung
Ausführung und Dauer: Start 29.10.2019, Dauer der Arbeiten ca. 3 Wochen.
Sofern anderweitig nichts vereinbart, gilt VOB in Ihrer zurzeit gültiger Fassung entsprechend.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach enthaltenen Positionen."
Nach der ersten Abschlagszahlung wurden die Arbeiten immer langsamer. Als nächster fester Termin wurde der 27.11.2019 genannt, welcher ebenfalls nicht eingehalten wurde.
Nach zwei Wochen! keinerlei Reaktion und keinerlei Arbeit bekam ich eine Aufforderung zu einer weiteren Abschlagszahlung - Überweisung sollte sofort erfolgen, sonst würde man nicht weiter arbeiten. Ich habe nicht bezahlt. Vor allem empfand ich das als eine Art von Erpressung.
Wie geht man in so einem Fall vor? Es muss schnell weitergehen, da die Baustelle (gartenseitiger Anbau) undicht ist und ohne die Betondecke, alles unter Wasser steht bei Regen.
Wie ist das ideale Vorgehen? Baugutachter und Anwalt?
Danke vorab
Nicht fristgerechte Erledigung - Kündigung möglich?
Verbaut?
Verbaut?
ZitatUnd obwohl keine Abschlagszahlungen vereinbart wurden :
Im Vertrag stehts aber anders:
Zitat"15% Anzahlung sofort nach Beginn der Arbeiten, danach nach Leistungserbringung :
ZitatNach zwei Wochen! keinerlei Reaktion :
Hat man irgendwelche gerichtsfesten Fristen gesetzt?
Zitatbekam ich eine Aufforderung zu einer weiteren Abschlagszahlung :
Ist die Zahlung dem Fortschritt objektiv angemessen?
Die 15% wurden am Anfang bezahlt. "Nach Leistungserbringung" hatte ich so verstanden, dass diese erst nach Abschluss der Arbeiten zu bezahlen sind, also die restlichen 85% - und nicht wie "nach jeder Leistungserbrichtung bzw. Position". Da es Anfang gut lief, habe ich aber die eine Abschlagszahlung freiwillig bezahlt. Aber nach wochenlangem Hinhalten will es jetzt keine mehr zahlen.
Ja, es wurde mir - nachdem die 3 Wochen nicht eingehalten wurden, mündlich versprochen, dass die Arbeiten am 27.11. (max. +1 Woche) erledigt sind.
Nein, die geforderte Zahlung enthält Materialanschaffungskosten, also keine für eine abgeschlossene Leistung.
Die derzeitigen geleisteten Beträge decken sich fast mit dem Fortschritt. Ich habe sogar etwa 10% "Guthaben".
-- Editiert von jack_shepard am 15.12.2019 21:53
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Der Auftragnehmer darf keine anderen Positionen in Rechnung stellen. Es sei denn, er weist dich VORHER auf besondere notwendige Leistungen hin, die im Vertrag noch nicht enthalten sind.ZitatDie Abrechnung erfolgt ausschließlich nach enthaltenen Positionen." :
Das steht ja auch gar nicht in deinem Vertrag.Zitatnach jeder Leistungserbrichtung bzw. Position". :
Es kann gut sein, dass die beauftragten Arbeiten ca. 3 Wochen dauern.ZitatDauer der Arbeiten ca. 3 Wochen. :
Leider hast du im Vertrag nicht vereinbart, dass die Arbeiten spätestens am xxx fertig zur Abnahme sein sollen.
Also nur Start ---aber Ziel ist nicht definiert.
Ob das dann schnell geht? Ich bezweifle das. Und wozu ein Baugutachter?ZitatWie ist das ideale Vorgehen? Baugutachter und Anwalt? :
Am 10.11.: angenommen, man habe eine Baugenehmigung für einen Anbau an ein Reihenhaus erhalten und der Anbau sei auch schon fast abgeschlossen.
Was denn nun?
Übrigens: Das ist keine *Baurechts-Frage*.
-- Editiert von Anami am 16.12.2019 10:35
-- Editiert von Anami am 16.12.2019 10:37
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