Hallo,
heute haben wir im Internet gesehen, daß der Immobilienmakler, der uns eine Doppelhaushälfte vermittelt hat, die andere Hälfte mit dem Foto unseres Hauses verkaufen will. Er hat die Fotos unseres Hauses ohne unser Wissen gemacht und diese auch ohne unser Wissen oder unsere Erlaubnis ins Internet gestellt.
Die Offerte ist so mißverständlich aufgemacht, daß wir schon Leute bei uns hatten, die unser Haus kaufen wollten.
Kann der Makler dies ohne unsere Einwilligung tun?
Wäre nett, wenn ihr euch das mal ansehen könntet...
Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Siggi
-- Editiert von sprungele am 08.02.2005 13:32:26
Nicht genehmigtes Foto von unserem Haus bei Immobilienmakler
Ich würde sagen, Doppelhaus ist Doppelhaus und da ist ein Foto des gesamten Hauses zulässig. Ihr habt doch sicherlich auch nach Fotoansicht Kontakt aufgenommen. Ein Schild neben eurer Klingel könnte Interssierte darauf aufmerksam machen (könnten eure neuen Nachbarn werden), das die andere Hälfte zu verkaufen ist. Vielleicht könnt ihr ja auch den Makler bitten, dass er auf seiner Seite daraufhinweißt, welche Hälfte zum Verkauf steht.
ich denke schon, dass da das persölichkeitsrecht des hauses verletzt wurde *brüll*
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Hallo Mandozer,
eigentlich dachte ich, daß hier mit etwas Ernst an Fragen gegangen wird. Was würdest du sagen, wenn ich ungefragt ein Foto von deiner Frau machen, es an ein Internet-Heiratsinstitut schicken und mit der Überschrift versehen würde "So könnte Ihre Frau aussehen..."...
*NochmehrBrüll*
Es ist unser Haus und ob es im Internet veröffentlicht wird oder nicht, bedarf unserer Einwilligung.
Viele Grüße Siggi
Hallo Mandozer,
eigentlich dachte ich, daß hier mit etwas Ernst an Fragen gegangen wird. Was würdest du sagen, wenn ich ungefragt ein Foto von deiner Frau machen, es an ein Internet-Heiratsinstitut schicken und mit der Überschrift versehen würde "So könnte Ihre Frau aussehen..."...
*NochmehrBrüll*
Es ist unser Haus und ob es im Internet veröffentlicht wird oder nicht, bedarf unserer Einwilligung.
Viele Grüße Siggi
@sprungele: Sicher habt Ihr Recht. Nur der Vergleich stimmt nicht: Zwischen einem Reihenhaus und einer Ehefrau besteht doch ein gewisser Unterschied, selbst dann noch, wenn beides durch einen Makler vermittelt werden kann.
Gruß.
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