Notarkosten Teilungserklärung

25. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Notarkosten Teilungserklärung

Hallo,haben gemeinsam ein Haus gekauft(Wert 380.000).Möchte die abgeschlossenen Wohneinheiten durch 2 teilen.Die Pläne wurde schon von der Stadt bearbeitet und genehmigt!Brauchen jetzt lediglich die den Stempel des Notars.Was kann sowas kosten??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn es darum geht, das gemeinsame Haus in so aufzuteilen, das es hinterher ein Gebäude mit Eigentumswohnungen ist, die man einzeln verkaufen kann: dann wird mehr gebraucht als nur der Stempel eines Notars.
Man braucht dafür eine vernünftige Teilungserklärung, in der genau geregelt ist, was zu welcher Wohnung gehört, was Gemeinschaftseigentum ist, und welche Kosten von den jeweiligen Wohnungseigentümern zu zahlen sind. Wer an dieser Stelle spart, wird später sein blaues Wunder erleben.
Geh mal in das Forum WEG, und lese dort mal, welche Probleme es geben kann, wenn die Teilungserklärung nicht gut gemacht wurde!

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18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

> hier sind die 3 Varianten vorgestellt. Bei den 2 günstigeren Lösungen wird es i.d.R. hinterher viel teurer als gleich die teurere Variante ...

Die Aufteilungspläne zwecks Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung werden i.d.R. nach den Vorgaben des Notar erstellt oder sogar direkt vom Notar "endbearbeitet", damit sie auch mit der zu erstellende Teilungserklärung übereinstimmen.

Zwar kann man auch ohne Notar Aufteilungspläne vom Architekten erstellen lassen und die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Aber beispielsweise weiss der Architekt nicht, welche Räume/Flächen nach WEG Sondereigentum sein können bzw. wie Sondereigentum beschaffen sein muss, was zwingend Gemeinschaftseigentum sein muss etc.

Natürlich muss die Teilungserklärung WEG-Recht entsprechen, aber für den Fall einer zukünftigen Vermietung sollte sie auch mietrechtkonform sein (z.B. hinsichtlich der Betriebskostenumlage). > Hier zu möglichen Fehlerquellen.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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