Notarvertrag beim Hausbau

3. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
adamos6444
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarvertrag beim Hausbau

Einen Immobilienmakler hat den Auftrag einen Kaufvertrag durch Notar bekommen, erstellen zu lassen. Ich habe vorzeitig von Vertrag zurückgetreten.
Das Haus+Grundstück befindet sich in einem Wohnpark und wird erneut an einem anderen Interessant verkauft. Ich gehe stark davon aus, dass der gleiche Entwurf des Notarvertrages einem anderen Interessanten gegeben wird.
Uns wurde die Rechnung von Notar berechnet gem. §19 GnotKG KV 21302 Vorzeitige Beendigung des Beurkungdungsverfahrens nach einem der in Nr. 21300 genannten Zeitpunkte §§ 46,36 Geschäftswehr 358.865,00 € in Höhe von 1470,00 € Netto.

Ich habe gelesen dass:
Führt der Notar nach der vorzeitigen Beendigung des Beurkundungsverfahrens demnächst auf der Grundlage der bereits erbrachten notariellen Tätigkeit ein erneutes Beurkundungsverfahren durch, wird die nach diesem Abschnitt zu erhebende Gebühr auf die Gebühr für das erneute Beurkundungsverfahren angerechnet.

Dies würde theoretisch bedeutet, dass wir nicht auf die Kosten sitzen müssen, falls einem anderen Käufer der gleiche Entwurf zur Verfügung gestellt wird, oder verstehe ich es falsch?
ich würde noch sagen in diesem Wohnpark sehen zu 100% alle Vertragsentwürfe identisch aus und für 10 Minuten Arbeit, eine Rechnung in Höhe insgesamt 1777€ finde ich unangemessen.

Danke im Voraus für Hilfe

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von adamos6444):
und für 10 Minuten Arbeit, eine Rechnung in Höhe insgesamt 1777€ finde ich unangemessen.

Das ist ziemlich egal, da diese Gebühren gesetzlich fest gelegt sind. Eben weil das nicht nur "10 Minuten Arbeit" sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
adamos6444
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde mich eher auf den Teil konzentrieren?
Führt der Notar nach der vorzeitigen Beendigung des Beurkundungsverfahrens demnächst auf der Grundlage der bereits erbrachten notariellen Tätigkeit ein erneutes Beurkundungsverfahren durch, wird die nach diesem Abschnitt zu erhebende Gebühr auf die Gebühr für das erneute Beurkundungsverfahren angerechnet.

Wie sollte ich an die Sache rangehen?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1624 Beiträge, 984x hilfreich)

An diesen Kosten werdet ihr nicht vorbeikommen. Mit diese Passus ist nur gemeint, dass die Gebühren angerechnet werden, wenn ihr euch das anders überlegt und doch kaufen wollt.
Auf die Gebühren für einen Kaufvertrag mit einem anderen Käufer wird nichts angerechnet, das ist kostentechnisch ein vollkommen anderes Beurkundungsverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.502 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.707 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen