Einen Immobilienmakler hat den Auftrag einen Kaufvertrag durch Notar bekommen, erstellen zu lassen. Ich habe vorzeitig von Vertrag zurückgetreten.
Das Haus+Grundstück befindet sich in einem Wohnpark und wird erneut an einem anderen Interessant verkauft. Ich gehe stark davon aus, dass der gleiche Entwurf des Notarvertrages einem anderen Interessanten gegeben wird.
Uns wurde die Rechnung von Notar berechnet gem. §19 GnotKG KV 21302 Vorzeitige Beendigung des Beurkungdungsverfahrens nach einem der in Nr. 21300 genannten Zeitpunkte §§ 46,36 Geschäftswehr 358.865,00 € in Höhe von 1470,00 € Netto.
Ich habe gelesen dass:
Führt der Notar nach der vorzeitigen Beendigung des Beurkundungsverfahrens demnächst auf der Grundlage der bereits erbrachten notariellen Tätigkeit ein erneutes Beurkundungsverfahren durch, wird die nach diesem Abschnitt zu erhebende Gebühr auf die Gebühr für das erneute Beurkundungsverfahren angerechnet.
Dies würde theoretisch bedeutet, dass wir nicht auf die Kosten sitzen müssen, falls einem anderen Käufer der gleiche Entwurf zur Verfügung gestellt wird, oder verstehe ich es falsch?
ich würde noch sagen in diesem Wohnpark sehen zu 100% alle Vertragsentwürfe identisch aus und für 10 Minuten Arbeit, eine Rechnung in Höhe insgesamt 1777€ finde ich unangemessen.
Danke im Voraus für Hilfe
Notarvertrag beim Hausbau
Verbaut?
Verbaut?
Zitatund für 10 Minuten Arbeit, eine Rechnung in Höhe insgesamt 1777€ finde ich unangemessen. :
Das ist ziemlich egal, da diese Gebühren gesetzlich fest gelegt sind. Eben weil das nicht nur "10 Minuten Arbeit" sind.
Ich würde mich eher auf den Teil konzentrieren?
Führt der Notar nach der vorzeitigen Beendigung des Beurkundungsverfahrens demnächst auf der Grundlage der bereits erbrachten notariellen Tätigkeit ein erneutes Beurkundungsverfahren durch, wird die nach diesem Abschnitt zu erhebende Gebühr auf die Gebühr für das erneute Beurkundungsverfahren angerechnet.
Wie sollte ich an die Sache rangehen?
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An diesen Kosten werdet ihr nicht vorbeikommen. Mit diese Passus ist nur gemeint, dass die Gebühren angerechnet werden, wenn ihr euch das anders überlegt und doch kaufen wollt.
Auf die Gebühren für einen Kaufvertrag mit einem anderen Käufer wird nichts angerechnet, das ist kostentechnisch ein vollkommen anderes Beurkundungsverfahren.
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