Hallo alle zusammen,
mir ist da gerade etwas zu Ohren gekommen, wozu ich gerne mal euer Schwarm Wissen hätte.
Es geht um folgendes.
Jemand hält sich in Niedersachsen in einen überwiegenden Wohngebiet Zwei Mini*******e. Diese sind beim Vet.amt und der TSK gemeldet und werden nicht in reiner Wohnungshaltung gehalten. Mal schlafen sie im Garten, mal auf der Terrasse und mal im Hundekörbchen im Wohnzimmer. Nun möchten die Halter den Tieren ein eigenes Häuschen in Form eines Offenstall (2.5*2.5*2.5 mtr.) im Garten gönnen und rufen das zuständige Bauamt an. Dort bekommen sie die folgende Antwort. Egal ob Stall/ Offenstall oder Unterstand, egal ob für Hund, Katze, Wachtel, Huhn oder ******* bedarf es immer einer kostenpflichtigen Bauanfrage/ Baugenehmigung und private Anträge werden in der Regel abgelehnt da diese nicht aussagekräftig sind, man soll eine kostenpflichtige Architekten Beratung in Anspruch nehmen und den teuere Pläne erstellen lassen und diese dann einreichen. Viel Erfolg wird dies wahrscheinlich aber auch nicht haben auf Grundlage des Bebauungsplan.
Grundsätzlich habe ich Verständnis das Gebäude einer Prüfung und Genehmigung bedürfen, vor allem bei größeren oder mehreren Kleinen. Das jedoch eine überdachte Terrasse mit 30qm² Grundfläche bei einer max. Tiefe von 3mtr. meldefrei ist aber ein Unterstand für Tiere einer Baugenehmigung bedarf entzieht sich meinen Verständnis.
Mir stellen sich da noch ein paar freche Fragen.
Zum einen, handeln die Mini*******halter sich Ärger ein, indem sie den Minis auf der Terrasse ein Bett hinstellen, also ein Hundekissen oder ähnliches ?
Und zum anderen, wenn ein Rankgitter oder einen Weiden-Tippi gebaut wurde und dann auf natürliche Weise mit Efeu oder sonstiges bewachsen ist, wird das vom Bauamt auch als Unterstand im Sinne eines Gebäude gewertet ?
Liebe Grüße
Nachtrag: Unter den *** Stellen steht das Wort S*C*H*W*E*I*N.
-- Editiert von User am 31. August 2023 14:51
Nutztier Unterbringung im Garten
Verbaut?
Verbaut?
Quellen:
https://www.mein-schoener-garten.de/lifestyle/natur-tiere/mini*******e-im-garten-halten-32946
https://www.selbstversorger.de/mini*******e-halten/
Für die Haltung im Privaten – also auch im Garten – müssen komplexe, gesetzliche Auflagen erfüllt werden, da die Mini*******e als landwirtschaftliche Nutztiere gelten.
Vermutlich spricht schon der örtliche Bebauungsplan dagegen, wenn es nicht außerdem noch andere örtliche oder nachbarrechtliche Auflagen gibt.
Einen Miniatursch***-Offenstall wird die Baubehörde hoffentlich nicht genehmigen und auch nicht zur Nutzung zulassen.
Eine Terrasse an einem Wohnhaus in einem Wohngebiet wird üblicherweise für Menschen gebaut, die Überdachung ist ein Gebäude-Anbau an das Gebäude, auch für Menschen und evtl. ihre Haustiere. Nicht aber für Nutztiere.
Wen eine Verwandlung der Sch..wein... in eine Art Haushund mit Hundekissenplatz stört, wird man abwarten müssen.
Arme Schw ***... kann ich da nur sagen... Wozu der Mensch so alles fähig sein kann. Vermutlich sollen die noch nicht mal ihrem Namen Nutztier für evtl. Selbstversorger alle Ehre machen.
Ein Rankgitter und ein Weiden-Tipi sind keine Gebäude im baurechtlichen Sinne.
@ Anami,
erst einmal Danke für die Antwort.
Darf ich dich mal ganz persönlich und unverfroren fragen warum du in deinen Post schreibst,
... die armen Tiere/ S C H W E I N E ...
... ich hoffe der Offenstall wird nicht genehmigt ... ?
Ich gehe mal ganz frech davon aus, das du persönlich nichts davon hälst Minis im Garten zu halten, was auch völlig okay ist, lass mich jedoch bitte noch etwas dazu schreiben, nicht um deine Meinung zu ändern sondern lediglich um den Sachverhalt etwas zu verdeutlichen.
Die Halter haben sich knapp ein Jahr über Minis informiert und sind mit mir persönlich vor der Anschaffung zum Vet.amt und dieser Termin war überaus positiv. Denn man hat dort mitgeteilt wo man wohnt, wie die Beschaffenheit des Grundstück ist, wie die Haltung sein wird usw. und der Chef des Vet.amt meinte nur er freue sich das es noch Menschen wie meine Bekannten gibt die sich informieren, alle Auflagen einhalten und den Tieren deutlich mehr bieten als der Tierschutz/ Gesetz es verlangt. Zudem sind die bestehenden Gesetzte für große Rassen wie die Mastschw... ausgelegt, es gibt keine für Minis. Minis zählen zwar per Gesetzt zu den Nutztieren werden in aller Regel beim Vet.amt jedoch als Haustier gewertet, sodass auch das Spazieren gehen mit Ihnen erlaubt ist sofern man sie an der Leine lässt und sich von Wäldern fern hält. Und die Minis um die es hier geht haben es sich selbst ausgesucht lieber auf Hundekissen zu liegen und mit Decken zu kuscheln, denn im Garten gab es Mal einen******rungsschutz mit Stroh und Heu für die Minis, den wollten sie jedoch nicht. Die Minis sind ausgelassen, spielen, fressen gut und sind Kern gesund sodass man sagen kann es geht ihnen gut und sind glücklich.
Und wenn wir alle mal ganz ehrlich sind, lebt doch keines unserer Haustiere und/oder Nutztiere artgerecht, weil wir Menschen halt eben nicht mehr in und mit der Natur leben und die Tiere domestiziert haben.
Aber zurück zum Thema, da man ja das beste für die Tiere möchte. Du denkst also gegen ein Natur Tippi und/ oder Schlafplätze auf der Terrasse kann das Bauamt nichts machen, habe ich das soweit richtig verstanden ?
LG
*** = W i t t e r u n g s s c h u t z
-- Editiert von User am 31. August 2023 16:51
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ZitatUnd zum anderen, wenn ein Rankgitter oder einen Weiden-Tippi gebaut wurde und dann auf natürliche Weise mit Efeu oder sonstiges bewachsen ist, wird das vom Bauamt auch als Unterstand im Sinne eines Gebäude gewertet :
Ein Weiden Tippi, wird nicht lange stehen, die S...könnten es zerlegen, deshalb wohl ein Unterstand.
@ Loni12
also die Minis von denen ich hier schreibe haben keinerlei Zerstörungswut oder ähnliches. Die Halter haben mehrere Zäune aus Haselstämme und Haselzweigen und die wurden bisher nicht mal angknabbert. Ich denke wenn man ein paar Zweige in den Boden steckt/ verankert würde das eine Weile halten.
LG
Ich persönlich habe etwas gegen die Haltung von Nutztieren in Gärten von Wohngebieten.
Aber du hast deine Frage unter Baurecht gestellt, also gehts nicht um mich oder die kleinen Nutztiere, sondern um das geplante/gewünschte Gebäude für diese.
Insofern hoffe ich, dass die zuständige nds. Baubehörde einen Antrag entspr. bearbeitet. Was man am Telefon als Aussage bekam, klingt jedenfalls wie: Das wird schon mal nicht ganz einfach.
Den Sachverhalt müsst ihr mit der Behörde und sicher auch mit den Nachbarn im Wohngebiet klären.
Und ja, weder ein Tipi aus Weidenruten noch ein Rankgitter noch ein Kissen für die Tierchen auf der Terrasse sind baurechtlich relevante Teile. Dazu muss eine Baubehörde nicht befragt werden und es gibt dafür weder Antrags-noch Anzeigepflicht.
Was hat das mit deiner Baurechtsfrage zum Offenstall/Unterstand von 15 m³ für kleine Nutztiere wie diese zu tun?ZitatUnd wenn wir alle mal ganz ehrlich sind :
Versucht doch, die veterinär-amtlichen Schönreden dem Bauamt klar zu machen.
ZitatGebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. :
Der Ofenstalll ist damit per Definition ein Gebäude. Er ist nicht verfahrensfrei, weil er im Anhang nicht aufgeführt wurde. Die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreiheit nach § 62 NBauO dürften kaum vorliegen.
Für die Erstellung der Antragsunterlagen ist eine bauvorlageberechtigung nach §53 NBauO erforderlich.
Zitatin einen überwiegenden Wohngebiet :
Die grundsätzlich zulässige Nutzung kann § 4 der BauNVO entnommen werden.Näheres dürfte im B-Plan geregelt sein. Die Errichtung einer Stallung dürfte kaum zulässig sein.
ZitatViel Erfolg wird dies wahrscheinlich aber auch nicht haben auf Grundlage des Bebauungsplan. :
Der Rest ist Polemik. Wenn Dir die aktuellen Gesetze, Verordnungen usw. nicht gefallen, beschreite den politischen Weg und versuche eine Änderung zu veranlassen
ZitatZum einen, handeln die Mini*******halter sich Ärger ein, indem sie den Minis auf der Terrasse ein Bett hinstellen, also ein Hundekissen oder ähnliches ? :
Und zum anderen, wenn ein Rankgitter oder einen Weiden-Tippi gebaut wurde und dann auf natürliche Weise mit Efeu oder sonstiges bewachsen ist, wird das vom Bauamt auch als Unterstand im Sinne eines Gebäude gewertet ?
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Es kommt halt darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Hochwasserschutz können ebenfalls noch relevant sein.
Der Bebauungsplan wurde ja schon erwähnt, die NBauO ebenfalls.
Wenn man alles zusammengetragen hat, kann man weitersehen, was am sinnigsten wäre.
Zitatprivate Anträge werden in der Regel abgelehnt da diese nicht aussagekräftig sind, man soll eine kostenpflichtige Architekten Beratung in Anspruch nehmen und den teuere Pläne erstellen lassen und diese dann einreichen :
Ja, wenn man mal die Anträge von Laien neben die Anträge legt die von Fachleuten gemacht wurden, dann sieht schon eklatante Unterschiede...
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