Nutzung Gartenhütte

8. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kaja0704
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Nutzung Gartenhütte

Hallo, ich bekomme Ende Oktober eine Gartenhütte geliefert. Sie befindet sich im Außenbereich, neben meinem Stallgebäude. Mit der Gemeinde ist es abgeklärt, ich darf die Hütte da aufstellen, wo ich es mir auch gewünscht habe. Klar, ich halte die Bauvorschrift bezüglich der Größe, Machart und Dacheindeckung ein. In die Gartenhütte würde ich noch zwei Stühle reinstellen, dass falls es mal sehr kalt ist oder regnet, ich mich mal für ein paar Minuten drin aufwärmen kann. Darf ich das? denn Gartenhütten dürfen im Außenbereich ja nur aufgestellt werden, wenn sie keine Aufenthaltsräume haben. Ab wann gilt ein Aufenthaltsraum als Aufenthaltsraum?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1342x hilfreich)

Auch auf einem Weinberg darf man sich bei
schlechter******rung in der Gerätehütte
aufhalten.

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#2
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

unter anderem darfst du die Hütte nicht heizen, zb mit propangasheizung.

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#3
 Von 
Kaja0704
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, ja, dass weiß ich dass die Hütte keine Feuerstätte haben darf. Wenn dann ein Elektrolüfter. Die Frage ist halt, inwiefern ich mich in dieser Hütte überhaupt aufhalten darf? Und was ist im rechtlichen Sinne ein Aufenthaltsraum? reicht das schon, wenn ich die Hütte im Winter täglich einige Zeit nutze, um mich aufzuwärmen?

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#4
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)


Und was ist im rechtlichen Sinne ein Aufenthaltsraum?


Als Erstes kommt es drauf an, in welchem Bundesland du wohnst, denn die Definition ist da unterschiedlich.

In NRW zb.: Müssen Aufenthaltsräume min 2.30m Lichte Höhe haben. Die Fenster müssen 1/8 der Grundfläche betragen, dazu kommen noch paar technische Anforderungen. Sie müssen zudem noch von der Gemeinde genehmigt werden!
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inwiefern ich mich in dieser Hütte überhaupt aufhalten darf?

So lange es nötig ist diesen Raum zu benutzen. Werkzeugsuchen, etwas lagern usw.
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reicht das schon, wenn ich die Hütte im Winter täglich einige Zeit nutze, um mich aufzuwärmen?

Abstellräume darf man nicht als Pausenräume nutzen. Weil sie nicht die Sicherheitskriterien eines Aufenthaltsraumes erfüllen. (Größe, Lüftung, Brandschutz)

und solange du da drin nicht heizt kann dir bestimmt keiner vorwerfen das du es als Aufenthaltsraum nutzt.
Dazu zählt auch eine Elektroheizung.

Ich bin kein Anwalt, sondern Bauzeichner und so sehe ich die Sache.




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