Nutzung Parkplatz Eigentum

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)
Nutzung Parkplatz Eigentum

Hi,
jetzt habe ich wiederholt im Briefkasten Post von einem Miteigentümer (6-Fam.-Haus) gehabt, wo er mich auffordert diese an meinen Mieter weiterzuleiten.

Er stört sich daran dass mein Mieter ein abgemeldetes Fahrzeug (seit ca. 8 Wochen) stehen hat. Er tituliert dieses als Schrott und hat mich auch schon telefonisch informiert dass er dafür sorgen würde dass dieses vom Hof/Grundstück verschwindet!

Rechtlich hat er keine Handhabe, ist mir schon klar, nun meine Frage da mich dies sakrisch nervt, ich und auch Bekannte von mir sehen dies als Mobbing an, soll ich den Miteigentümer anzeigen. Verständnis wird dieser keines zeigen denn er läßt andere kaum zu Wort kommen. Ich parke seit Jahren und in Absprache mit den anderen Eigentümern nicht direkt auf meinem im Plan eingezeichneten Parkplatz, da dort gerne die Leute die im Haus wohnen im Sommer draußen sitzen. Nun hat dieser böse Mit-Eigentümer einen Fahradständer auf meinem Original-Parkplatz aufgestellt, ohne mich um Erlaubnis zu fragen. Ich würde nun aus Protest, diese Dinge alle entfernen lassen und meinen eingezeichneten Parkplatz nutzen.
Die Hausverwaltung habe ich schon aufgefordert hier zu schlichten die tut einfach gar nix, reagiert nicht mal. Heute habe ich ihr mitgeteilt dass ich nun einen Fach-Anwalt einschalten werde. Wird sich dann hier was tun. Ist dies nicht auch die Pflicht einer Hausverwalterin die Parkplätze kennzeichene zu lassen. 2 Eigentümer haben eine Garage, da mußten wir alle dass Dachdecken bezahlen, dann kann sie doch für 2 weitere Eigentümer wohl die Parkplätze einzeichnen lassen. Ich fühle mich hier komplett verarscht...nur zahlen aber keine Rechte als Eigentümer.

Gruß
Akinci

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Um die Parkplätze einzeichnen zu lassen müsste m.E. auf einer ETW ein Beschluss gefasst werden.

An den Miteigentümer schreibe einen Brief, dass du keine Veranlssung siehst, deinen Mieter aufzufordern, sein Auto zu entfernen, da dieses schließlich nur abgemeldet sei und kein 'Schrotthaufen' sei.
Dann forderst du ihn weiterhin auf den von ihn aufgestellten Fahrradständer bis zum XX Tag zu entfernen, da dieser sich auf deinem Parkplatz befinde und du dort das alleinige Nutzungsrecht hast und zukünftig gedenkst diesen Parkplatz zu nutzen. Sollte er den Radständer nicht bis zu dem Tag abbauen, wirst du die Entfernung vornehmen und ihm den Ständer aushändigen.

Für diesen Schreibkram brauchst du keinen Anwalt (kostest dich nur Geld).

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Text den mir meine Verwalterin gesendet hat, nachdem ich ihr mit Finanzamt und Anwalt gedroht hatte:

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Finanzamt, Fachanwalt etc. einzuschalten. Meine Aufgaben sind das Verwalten des Gemeinschaftseigentums. Ihr Abstellplatz steht im Sondereigentum (so wurde mir das mitgeteilt, als ich die Verwaltung übernommen habe) , also gehört es nicht zu meinen Aufgaben, über die Nutzung des Sondereigentums zu befinden. Das gleiche gilt für Ihre Wohnung, ich bin nicht für Ihre Mieter zuständig. Alleinige Ansprechpartnerin sind nur Sie. Wenn Herr XY möchte, dass das/die Autos vom Hof verschwinden müssen, so kann er dies nur direkt bei Ihnen fordern. Ich habe auch gegenüber Herrn XY keine Stellung bezogen, auch nicht über die Angelegenheit mit ihm oder anderen Personen geredet. Sollten Sie mir allerdings verbindlich mitteilen, dass die Abstellplätze allen gehören, wäre dies selbstverständlich anders. Aber dann müsste entschieden werden, wer die Parkplätze nutzen darf und was darauf abgestellt wird.

Gruß
Akinci

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Sorry, dass ich jetzt erst antworte, hatte eine OP.

Wenn deine Verwalterin schreibt, dass sie nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig sei, so gehe ich mal davon aus, dass das stimmt. In diesem Falle hätte sie natürlich Recht, dass sie die Streitigkeiten zwischen dir und dem Miteigentümer bzw. dem Mieter nicht zuständig ist. Darum verfahre ruhig so, wie ich oben vorgeschlagen habe. Was willst du mit einer Anzeige beim Finanzamt bzw. Einschaltung eines Fachanwaltes erreichen? Der Anwalt kostet dich nur Geld und das Finanzamt wird bei Streitigkeiten auch nicht tätig.

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Hi,
ich habe das so gemacht wie du mir geraten hast. Nun frage ich täglich meinen Neffen ob der Fahrradständer noch da ist. Ich habe eine Frist bis zum 31.5.07 gesetzt. Es wird so sein dass der andere Eigentümer das Teil nicht entfernen wird.

Das Finanzamt habe ich mir erlaubt mit ins Boot zu bringen, da unsere Hausverwalterin das Hausdach nebst 2 Garagendächern hat schwarz ausbessern lassen für schlappe 9 TSD Euro und da krieg ich die Krise.
Außerdem ärgert es mich dass die Parkplätze nicht eingezeichnet werden wegen Sondernutzungsrecht und ich aber das neu decken der beiden Garagen (auch Sondernutzungsrecht) mitbezahlt habe. Da stimmt doch was nicht.

Ich werde also am Freitag abend auf den Hof gehen und dem anderen Kameraden den Fahrradständer auf seinen Parkplatz stellen!
Dann geht der ab wie eine Rakete, dass seh ich schon kommen. Und wenn ich die Polizei rufe werden die sicher nicht kommen, da es ja um Privateigentum geht...Klasse da werd ich dann wohl am Freitag abend Amok laufen!

Gruß
Akinci

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Für die Dacharbeiten ist der Auftraggeber die Gemeinschaft, hoffentlich hast du dir da nicht selber ans Bein gepinkelt. Schön wenn dann alle Eigentümer die Sozialbeiträge usw nachzahlen dürfen.
Wegen der Parkplätze schau noch einmal in die Teilungserklärung.

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