Nutzung des eigenen Garagendaches

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sputnik1999
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung des eigenen Garagendaches

Hallo wir haben ein grosses Nachbarschaftsproblem. Wir wohnen seid 30 Jahren in einer Einfamilienhaussiedlung. Die Garagendächer des Nachbarn und unseres Grenzen aneinander. Unser Garagendach wurde als Veranda verwendet. Der Nachbar gab 1994 seine Einwilligung eine Umrandung zu errichten. Leider versäumten wir gleichzeitig eine Umnutzung als Veranda zu beantragen. Seid 1995 wurde die Veranda ohne Beschwerden des Nachbarn genutzt. Es gab auch zur Strasser hin ein Zaunfeld und über Eck zu seiner Garage ein Zaunfeld. 1.80 x 1.80 breit. Die Veranda liegt zu seinem Dach hin. Im Dach gibt es kein Fenster nur eine kleine Dachfenster Luke. Letztes Jahr wurde die Veranda renoviert, Geländer und Zaunfeld erneuert, weiterhin gab es keine Einwände dazu. Aus persönlichen Uneinigkeiten, erstattete er plötzlich Anzeige beim Bauamt wegen der Zaunfeld und der Nutzung der Veranda. Eine Umnutzung kann laut Bauamt nur mit seiner Genehmigung erfolgen ( Die er wegen der Streitigkeiten nicht erteilen wird) Streitpunkt war ursprünglich nicht die Veranda Nutzung - diese wird nur als Druckmittel verwendet. was können wir nun tun? Gibt es ein Gewohnheitsrecht? müssen auch ie Zaunfeld weg die zur Straße (nicht zu ihm) führen? Dürften wir als Sichtschutz eine 1.50 hohe Hecke nutzen? Dürften eine Sichtschutzecke errichtet werden, wenn diese nicht direkt an seine Garage Grenz, also mit 1.00 m Abstand? Kann er die Begrünung untersagen? Dürfen wir diese zur Begrünung und Pflege nutzen und einen Sonnen Schirm aufstellen? Wir suchen nach Möglichkeiten eine Umnutzung zu beantragen, die er nicht unterschreiben muss. Gibt es da und Chance?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sputnik1999):
Eine Umnutzung kann laut Bauamt nur mit seiner Genehmigung erfolgen

Die hat man doch?
Zitat (von Sputnik1999):
Der Nachbar gab 1994 seine Einwilligung eine Umrandung zu errichten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Baufreak
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Zulässigkeit von Grenzgaragen ist in der für Ihr Bundesland geltenden Landesbauordnung geregelt. Ohne die näheren Einzelheiten zu kennen, ist von folgender Rechtslage auszugehen: die Garage selber ist als privilegierter Grenzbau zulässig, durch die Veranda verliert sie diese Privilegierung. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn der betroffene Nachbar im Rahmen des Bauantragsverfahrens seine schriftliche Zustimmung erteilt. Eine über 20 Jahre alte, womöglich mündlich erteilte Einwilligung wird nicht reichen.
Auf Gewohnheitsrecht berufen, wird nicht weiterführen - dies gibt es im Baurecht nicht.
Die Zäune durch Hecken ersetzen, ist auch nicht hilfreich - das Problem ist ja schon die unzulässige Nutzung des Garagendachs.

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