Nutzung von Gebäuden

22. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.02.2016 13:54:38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)
Nutzung von Gebäuden


Habe ein Grundstück gekauft.
Auf dem Grundstück befinden sich neben dem Wohnhaus auch alte Nebengebäude – Stallungen?

- die Gebäude stehen länger leer – das macht doch nichts, oder?
(es gilt doch die letzte genehmigte Nutzung – oder?)
- wo kann ich mich erkundigen, was die letzte genehmigte Nutzung war?
(Landratsamt?)
- ich kann doch die letzte Nutzung wieder aufnehmen, ohne weiterer Genehmigung - oder?
- wo kann ich nachlesen, was für Nutzungen erlaubt sind (ohne Genehmigung)?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Du kannst z.B. ins Bauaktenarchiv Deiner Stadt gehen, wo ein Exemplar der genehmigten Unterlagen aufbewahrt wird. Von sehr alten Bauvorhaben kann aber auch nichts vorliegen. Im Bauaktenarchiv kannst Du zu den Öffnungszeiten um Akteneinsicht bitten. Du kannst die Akte nicht mitnehmen, aber von einzelnen oder allen Seiten eine Fotokopie bekommen - meist nicht kostenlos.
Im Vorfeld kannst Du auch schon einmal dort anrufen. Die vorhandenen Bauvorhaben sind katalogisiert. So kann man Dir relativ schnell sagen, ob Unterlagen zu Deinem Grundstück vorhanden sind.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Du kannst und solltest auch den Verkäufer fragen bzw. explizit auffordern, Dir die Baugenehmigungsunterlagen zu übergeben - dazu ist er nämlich verpflichtet und die brauchst Du auch, um ggf. gegenüber Behörden die genehmigte Nutzung nachzuweisen, falls bei den Behörden nichts mehr vorliegt.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-verkaeufer-verschweigt-die-fehlende-baugenehmigung_045847.html
http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?t=212

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.02.2016 13:54:38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Auf dem Grundstück befinden sich neben dem Wohnhaus auch alte Nebengebäude.

- die Gebäude stehen länger leer – das macht doch nichts, oder?
(es gilt doch die letzte genehmigte Nutzung – oder?)
- ich kann doch die letzte Nutzung wieder aufnehmen, ohne weiterer Genehmigung - oder?
- wo kann ich nachlesen, was für Nutzungen erlaubt sind (ohne Genehmigung)?
(z.B. kann ich in einem genehmigten Hühnerstall Pferde unterbrinden - selbstverständlich unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten.)

Ich weiß, daß man eine mindere Nutzung erlaubt ist, also ein Schweinestall in ein Pferdestall umbauen bzw umnutzen.


-- Editiert von #andrea# am 23.02.2016 11:46

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#4
 Von 
guest-12326.02.2016 13:54:38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

Mich würde die Abstufungen der Nutzungen (Tierarten) sehr interessieren.

Die intensivste landw. Nutzung ist die Schweinehaltung.
Bei dieser Nutzung muß man viele Auflagen beachten, wie. z.B. Abstände, Geruchsimmision, usw. .....

Wo kann ich dies nachlesen?
Irgendwo muß doch solch eine Liste geben, wo kann ich diese finden?

-- Editiert von #andrea# am 25.02.2016 13:02

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