Guten Tag,
ich habe eine Eigentumswohnung in einem 1905 erbauten Haus! Ich wohne im 4OG, über mir war der Dachboden! Dieser Dachboden ist vor einem Jahr zu einer Eigentumswohnung umgebaut wurden. Mit Baugenhemigung und Änderung der Abgeschlossenheitserklärung. Da ich mich nun durch den Lärm belästigt fühle, hätte ich gern gewußt, ob hier der Boden in der Wohnung über mir nach DIN 4109 hätte erstellt werden müssen! Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? In der Baugenhemigung? Was müßte da stehen und wo?
Dankbar für etwas Hilfe!
Vielen Dank und einen schönen Tag!
Gruß,
Arne
Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum DIN
Verbaut?
Verbaut?
Schallschutz ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
In Niedersachsen etwa besagt § 31 NBauO
"Decken über (...) Wohnungen (...) müssen wärme- und schalldämmend sein (...)"
In Niedersachsen, und ich denke auch in den anderen Bundesländern, ist insofern die DIN 4109 als Technische Baubestimmung bekannt gemacht worden, also grundsätzlich verbindlich. Ob es in Ihrem Fall Gründe gibt, die es rechtfertigen, die DIN 4109 nicht zu beachten, weiß ich natürlich nicht.
In den Bauvorlagen zur Baugenehmigung wird der Schallschutz ggf. nachgewiesen, dann könnte man nachvollziehen, ob die DIN 4109 beachtet wurde. Im "vereinfachten Baugenehmigungsverfahren" muss der Entwurfsverfasser jedoch nur "erklären", dass in Sachen Schallschutz alles in Ordnung ist. Dann wird man in der Baugenehmigung in Sachen Schallschutz nichts weiter finden.
Ich würde mich an die Baugenehmigunsbehörde wenden und gezielt nach dem Schallschutz fragen. Wenn aufgrund der Lärmbelästigung Zweifel bestehen, dass die DIN 4109 nicht eingehalten worden ist, würde ich auch das ansprechen.
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