Nutzungsänderung "Gastronomisches Gebäude" zu Wohngebäude & Tageslichtspots

7. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Traumhaus2019
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung "Gastronomisches Gebäude" zu Wohngebäude & Tageslichtspots

Hallo zusammen,
da wir beabsichtigen ein "gastronomisches Gebäude" (ohne aktives Gewerbe) zu erwerben um dieses zum Wohnen zu nutzen haben wir zwei Fragen, wo sich hoffentlich jemand findet der Auskunft geben kann.

1) In wiefern muss es zu einer Nutzungsänderung kommen wenn das Gebäude keine aktive Gaststätte mehr ist (vielmehr handelt es sich hier um den ehemaligen großen Festsaal) ? Greifen an dieser Stelle die gleichen Vorgaben ?

2) Aus Frage 1 resultierend gäbe es bei einer zwingenden Nutzungsänderung leider die "Neubau" - Verordnung der 1/8 Tageslicht - Regelung. (1qm Fensterfläche berechtigt zu 8qm Wohnraum). Da es sich um einen knapp 80qm großen Raum handelt, den wir aber nicht durch Trockenbau unterteilen wollen, müssten wir buchstäblich die komplette Hausfront durch Glas ersetzen.
Velux z.B. hat aber hervorragende Tageslicht-Spots die sehr viel Tageslicht erzeugen.
Weiß jemand wie das Bauamt diese Spots anteilig berechnen würde, da ja die Lichtausbeute prozentual zur "Glasfläche" auf dem Dach eine ganz andere ist ?

MfG I. Henke

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5 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Traumhaus2019):
da wir beabsichtigen ein "gastronomisches Gebäude" (ohne aktives Gewerbe) zu erwerben
Man kann mit dem Kaufangebot/Inserat/Exposè zur zuständigen Baubehörde gehen und fragen, welcher Nutzung das Gebäude zukünftig überhaupt unterliegen dürfte.
Es gibt die Nutzung als Gewerberäume oder als Wohnräume.
Zitat (von Traumhaus2019):
Weiß jemand wie das Bauamt diese Spots anteilig berechnen würde,
LOL.
Das Bauamt berechnet gar nichts.
Du meinst DFF in runder Form. Anteilig? Ich weiß nicht, wie groß das Gebäude ist, wie groß die Dachfläche ist, wie viele Wohnräume entstehen sollen, wie groß die Räume werden sollen, welche Wohnnutzung sie haben sollen.
Die 1/8 sind Standard. Grundsatz. Mindestmaß. Jeder Standard und Grundsatz erlaubt auch Ausnahmen. Ganz unterschiedlich. Je nach Bundesland, nach Kommune, nach Lage des Gebäudes.
Meine Empfehlung:
Sucht euch eine/n ArchitektIn mit Faible für alte Gebäude und Umnutzungskonzepte. Möglichst eine/n von dort, wo der Saal steht. Der /Die berechnet auch.

Schaut euch mit dem Fachmann/Fachfrau auch vorher besonders den Zustand des Daches an.
Alles, BEVOR ihr kauft.
Zitat (von Traumhaus2019):
da ja die Lichtausbeute prozentual zur "Glasfläche" auf dem Dach eine ganz andere ist ?
Das stimmt. Die 1/8-Regelung nennt aber keine Lichtausbeute. Nur Mindestmaße. Für die Fensteröffnungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Traumhaus2019
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Okay, das Bauamt berechnet nicht (dumm formuliert), die Frage dahinter war eher (die Anlaufstellen sind enorm träge bzgl. Antworten) ob es Erfahrungswerte gibt die besagte 1/8 Regelung durch Nutzung von Tageslichtspots anteilig außer Kraft zu setzen bzw. hinzugezogen werden kann.
Gemeint sind KEINE Dachfenster, sondern tatsächlich Tageslichtspots (kleine flache Kuppeln mit einem starren oder auch flexiblen Rohr (bis zu 6 Meter lang), innen mit reflektierender Beschichtung und Streuring (von Velux z.B.)

Da das Dach eh komplett neu gemacht werden müsste (Preis ist bekannt) steht nun die Frage im Raum ob es (damit ein Amt zufrieden ist) überhaupt was bringt damit zu arbeiten oder ob starr auf eine Fensterfläche beharrt wird.
MfG I. Henke

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Traumhaus2019):
steht nun die Frage im Raum ob es (damit ein Amt zufrieden ist) überhaupt was bringt, damit zu arbeiten oder ob starr auf eine Fensterfläche beharrt wird.
Sorry, aber auch das kann man nicht beantworten in einem Internetforum.
Zumindest ich habe keine Erfahrung, wie *mein zuständiges* Bauamt bei einem solchen speziellen Sachverhalt entscheiden würde. Ich müsste auch erst eine gut begründete und vorbereitete Anfrage stellen.

https://www.velux.de/produkte/tageslichtlampe-tageslichtspot-lichtkamin
Bekannt sind mir diese Lichtkuppeln durchaus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Nachgehakt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Traumhaus2019):
1) In wiefern muss es zu einer Nutzungsänderung kommen wenn das Gebäude keine aktive Gaststätte mehr ist (vielmehr handelt es sich hier um den ehemaligen großen Festsaal) ? Greifen an dieser Stelle die gleichen Vorgaben ?

Bei einer Nutzungsänderung handelt es sich immer um eine Änderung der genehmigten Benutzungsart. Gaststätte nun Wohnhaus. Genau wie Errichtung eines Gebäudes bedarf es einer Baugenehmigung. Hier gelten die gleichen Vorgaben des Baurechtes.

Zitat (von Traumhaus2019):
2) Aus Frage 1 resultierend gäbe es bei einer zwingenden Nutzungsänderung leider die "Neubau" - Verordnung der 1/8 Tageslicht - Regelung. (1qm Fensterfläche berechtigt zu 8qm Wohnraum). Da es sich um einen knapp 80qm großen Raum handelt, den wir aber nicht durch Trockenbau unterteilen wollen, müssten wir buchstäblich die komplette Hausfront durch Glas ersetzen.
Velux z.B. hat aber hervorragende Tageslicht-Spots die sehr viel Tageslicht erzeugen.
Weiß jemand wie das Bauamt diese Spots anteilig berechnen würde, da ja die Lichtausbeute prozentual zur "Glasfläche" auf dem Dach eine ganz andere ist ?


Meiner Meinung dazu:
Die Belichtung des Raumes kann durch eine Kombination aus Lichtspots und Fernster in der Fassade realisiert werden. Ich nehme an, der Saal hat eine entsprechend große Tiefe. Hier wäre die Ausleuchtung, auch wenn die Fensterflächen den Vorgaben entsprechen würden, im hinteren Bereich nicht wirklich optimal. Da bei flachen Dächern eine größere Fensterfläche erforderlich wäre und um eine gute Lichtausbeute zu gewährleisten, könnten Spots mit Aufkeilrahmen eine Alternative sein um die Ausbeute dieser zu optimieren. Die Anzahl könnte minimiert werden.
Für den Fenstereinbau in der Fassade ist eine mittige Platzierung für eine gleichmäßige Verteilung des Tageslichtes am günstigsten. Es steht leider offen ob schon Fenster vorhanden sind, die genutzt werden könnten.

Signatur:

Ein reger Geist sieht die Dinge immer wieder aus einem anderen Blickwinkel Luc de Clapiers V.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Wie es der Zufall will, war ich gestern bei Tageslicht in einem alten Gebäude. Umgenutzt aus einem alten Bahnhofsnebengebäude. Es wurden 3 Einheiten aus dem langen *Saal* entwickelt. Inzwischen sogar unter Denkmalschutz (mit Ausnahme Dachöffnung)
1. Einheit ca. 150 qm, Fensterfläche nur an einer Giebelseite, dort auch die Eingangstür und offene Küche.
Neues Satteldach mit Aufsparrendämmung
geschätzte Dachneigung: 30°
Geschätzte Raumtiefe: 8m
Geschätze Raumhöhe bis First: 6 m

Belichtung von oben durch Velux-DFF in Reihe ab First, immer zwischen den Sparren.
In Summe ca. 20-25 DFF. Quasi nur *echtes Himmelslicht* ;) ---von ganz oben.
Die vorh. abgetrennten Seiten/Nebenräume (WC, Lager, etc.) werden künstlich belichtet.

Mal nachdenken und durchrechnen lassen. Vom Architekten.
Wärmeschutz dürfte der Knackpunkt sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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