Hallo zusammen,
Wir haben im Wald eine Jagdhütte (war ursprünglich mal eine Scheune), welche mit der Auflage genehmigt worden ist, dass sie immer an den Revierjäger im angrenzenden Wald verpachtet werden muss. Nun ist der eine Pächter weggezogen und wir wollten es neu verpachten, aber der neue Pächter war mit unserer geringen Erhöhung der Pacht nicht einverstanden. Folglich steht sie jetzt leer. Wir würden die Hütte gerne ab und zu privat mal nutzen, nicht als Wohnraum oder Wochenendhaus, sondern ab und zu mal zum grillen am Teich. Gibt es eine Möglichkeit, dass sowas genehmigt wird? Brauche ich dann theoretisch eine komplett neue Baugenehmigung?
Vielen Dank schonmal
Nutzungsänderung Jagdhütte möglich?
Verbaut?
Verbaut?
Ihr werdet die behördliche Auflage nicht beseitigt bekommen.ZitatFolglich steht sie jetzt leer. :
Ihr könnt dem neuen Revierjäger einen moderaten Pachtvertrag anbieten, den er nicht ablehnen kann.
Aber zum ab und an mal grillen am Teich--- das hat nichts mit Nutzungsänderung und auch nichts mit Baugenehmigung zu tun.
Ihr seid doch Eigentümer der Hütte.
Wenn kein Pächter sich *opfert*, könnt ihr doch auf eurem Grund und Boden ab und zu mal grillen...
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Pächter, der es abgelehnt hat, war nur der Meinung, dass wir da gar nichts machen dürften, weils ja dafür nicht genehmigt worden ist. Deswegen sind wir uns jetzt unsicher, ob der uns nicht irgendwo anschwärzt . Habe mir schon die Finger Wind gegoogelt und die tollsten Geschichten gelesen, mit Hütte musste abgerissen werden und und und.
Ich hatte gehofft, dass man irgendwie von dieser Auflage wegkommt. ich war letztens im Sauerland in einer ehemaligen Jagdhütte, die vermietet wurde für Wochenendausflüge.
Die hat ja dann scheinbar eine andere Nutzung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde ganz einfach mal zum zuständigen Amt gehen. Ach nee, geht ja nicht wegen Corona.
Also schriftlich, formlos---
Den Sachverhalt darstellen... alter Pächter verzogen, neuer Pächter will nicht pachten, wir wollen geringfügig nutzen... ?
Was müssen wir tun, um unsere Jagdhütte minimal nutzen zu können?
Das wäre eine Anfrage.
Dann muss das Amt prüfen und bescheiden. Kostet bissel Gebühr, aber man hat dann etwas, auf das man sich beziehen kann.
Damit erspart man sich Schauergeschichten zum worst case im Netz. Oder Ärger mit dem Revierjäger.
Bestimmer ist das Bundesland, der Landkreis, der Ort, evtl. Satzungen und/oder hier Naturschutzbelange der Jägerei. Evtl. muss auch die Jagdaufsicht was dazu sagen.
Ist es eine Auflage oder eine Bedingung?
Könnte sein, dass die Genehmigung hinfällig ist, wenn die Bedingung ist, dass die Hütte entsprechend verpachtet ist.
Allerdings ist Auflage halt Auflage. Zuwiderhandeln würde ich da nicht.
Die Hütte ist sicherlch im Außenbereich, wo eben nicht Jeder einfach eine Hütte bauen und/oder nutzen kann.
Ich würde auch die Behörde fragen. Bauamt, Naturschutzbehörde.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten