Nutzungsänderung Jagdhütte möglich?

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Max67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung Jagdhütte möglich?

Hallo zusammen,
Wir haben im Wald eine Jagdhütte (war ursprünglich mal eine Scheune), welche mit der Auflage genehmigt worden ist, dass sie immer an den Revierjäger im angrenzenden Wald verpachtet werden muss. Nun ist der eine Pächter weggezogen und wir wollten es neu verpachten, aber der neue Pächter war mit unserer geringen Erhöhung der Pacht nicht einverstanden. Folglich steht sie jetzt leer. Wir würden die Hütte gerne ab und zu privat mal nutzen, nicht als Wohnraum oder Wochenendhaus, sondern ab und zu mal zum grillen am Teich. Gibt es eine Möglichkeit, dass sowas genehmigt wird? Brauche ich dann theoretisch eine komplett neue Baugenehmigung?

Vielen Dank schonmal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Max67):
Folglich steht sie jetzt leer.
Ihr werdet die behördliche Auflage nicht beseitigt bekommen.

Ihr könnt dem neuen Revierjäger einen moderaten Pachtvertrag anbieten, den er nicht ablehnen kann.

Aber zum ab und an mal grillen am Teich--- das hat nichts mit Nutzungsänderung und auch nichts mit Baugenehmigung zu tun.
Ihr seid doch Eigentümer der Hütte.
Wenn kein Pächter sich *opfert*, könnt ihr doch auf eurem Grund und Boden ab und zu mal grillen...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Max67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Pächter, der es abgelehnt hat, war nur der Meinung, dass wir da gar nichts machen dürften, weils ja dafür nicht genehmigt worden ist. Deswegen sind wir uns jetzt unsicher, ob der uns nicht irgendwo anschwärzt . Habe mir schon die Finger Wind gegoogelt und die tollsten Geschichten gelesen, mit Hütte musste abgerissen werden und und und.
Ich hatte gehofft, dass man irgendwie von dieser Auflage wegkommt. ich war letztens im Sauerland in einer ehemaligen Jagdhütte, die vermietet wurde für Wochenendausflüge.
Die hat ja dann scheinbar eine andere Nutzung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Ich würde ganz einfach mal zum zuständigen Amt gehen. Ach nee, geht ja nicht wegen Corona.
Also schriftlich, formlos---
Den Sachverhalt darstellen... alter Pächter verzogen, neuer Pächter will nicht pachten, wir wollen geringfügig nutzen... ?
Was müssen wir tun, um unsere Jagdhütte minimal nutzen zu können?
Das wäre eine Anfrage.
Dann muss das Amt prüfen und bescheiden. Kostet bissel Gebühr, aber man hat dann etwas, auf das man sich beziehen kann.
Damit erspart man sich Schauergeschichten zum worst case im Netz. Oder Ärger mit dem Revierjäger.

Bestimmer ist das Bundesland, der Landkreis, der Ort, evtl. Satzungen und/oder hier Naturschutzbelange der Jägerei. Evtl. muss auch die Jagdaufsicht was dazu sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Ist es eine Auflage oder eine Bedingung?
Könnte sein, dass die Genehmigung hinfällig ist, wenn die Bedingung ist, dass die Hütte entsprechend verpachtet ist.
Allerdings ist Auflage halt Auflage. Zuwiderhandeln würde ich da nicht.
Die Hütte ist sicherlch im Außenbereich, wo eben nicht Jeder einfach eine Hütte bauen und/oder nutzen kann.
Ich würde auch die Behörde fragen. Bauamt, Naturschutzbehörde.

1x Hilfreiche Antwort

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