Hallo
Wir planen den Ausbau unseres Kellers (Souterrain,Keller liegt ebenerdig).
Der Keller ist im original Bauplan als Keller mit Garage, Kleinsiedlung und Kellerraum ausgewiesen,wurde jedoch schon zu wohnzwecken genutzt.
Gesamte Größe 114 qm, hier soll eine 70 qm Einliegerwohnung entstehen. Heizungsanlage und Öltanks durch massives Mauerwerk vom Wohnbereich getrennt.Lichte Höhe 2,50 Meter,in jedem Raum Fenster nach außen, bereits jetzt 2 ebenerdige Zugänge vorhanden.Eingezogen werden sollen 2 Wände,entfernt werden soll eine nichttragende Wand.Eingebaut werden sollen größrer Fenster. Objekt ist Baujahr 1980
Das Investitionsvolumen wird ungefähr 20000 € betragen. Kann mir bitte jemand sagen,was ich so ca. für das Genehmigungsverfahren beim Bauamt sowie und den Architekten investieren darf ? Ist es schwierig,die Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen ? Das wäre super nett,vielen dank.
Gruß Sebastian
Nutzungsänderung Keller-->Souterrainohnung
Verbaut?
Verbaut?
google mal Bauvoranfrage, erster link
Wichtig ist, dass im Keller Anschlüsse für Wasser-/Abwasser sind. Für ausreichend Höhe und Belüftung sowie eigenen Zugang ist ja gesorgt.
Die Nutzungsänderung dürfte nicht schwierig sein, ob du einen Architekten brauchst ist gar nicht mal gesagt,wenn die Versorgungsleitungen bereits liegen und alles schon isoliert/gedämmt ist.
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Danke für die Antwort.Es gibt Anschlüsse und Abwasser und Wasser.Badezimmer ist vorhanden (Toilette und Dusche) usw.
Ich hatte mich beim RA für Baurecht erkundigt und der sagte mir,dass ich,da ich ne Nutzungsänderung beantragen muss und deshalb dann alles nur mit Baugenehmigung usw. läuft.Hat halt auch versicherungstechnische Gründe für mich.
Sicher brauchst du eine Baugenehmigung, nur manchmal ist der architekt nicht notwendig. Hier könnte sogar eine nachträgliche Baugenehmigung möglich sein, es scheint ja bereits alles fertig erstellt zu sein.
Kosten für die Genehmigung (NRW)
Die Grundgebühren für eine Baugenehmigung betragen 6 von Tausend bis 13 von Tausend der Rohbau- beziehungsweise der Herstellungssumme, mindestens jedoch 50 Euro. Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Nutzungsänderungen liegen bei 50 Euro bis 2.500 Euro, zuzüglich der jeweiligen Gebühr für eine Baugenehmigung, sofern auch genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
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