Nutzungsänderung - Ladengeschäft als Jugendhaus

26. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Nutzungsänderung - Ladengeschäft als Jugendhaus

Hallo miteinander,
ich habe folgendes Problem, ich habe seit Jahren ein Ladengeschäft in einem Mischgebiet an eine Weinhandlung als Verkaufsstelle vermietet. Diese ist ausgezogen und ich konnte seitdem keinen Nachmieter finden. Nun habe ich die AWO als neuen Mieter gewinnen können. Diese möchte dort ein Jugendhaus mit Beratung einrichten. Der Antrag auf Nutzungsänderung wurde von mir gestellt, jedoch wurden die umliegenden Anlieger angeschrieben, ob diese damit einverstanden sind. Leider habe ich erfahren, dass mehrere umliegende Anwohner Widerspruch eingelegt haben, mit der Begründung es sei mit einer zunehmenden Lärmbelastung, Vermüllung der umliegenden Anwesen sowie verstärkt mit Vandalismus durch die Jugendlichen zu rechnen, da es sich hierbei um Jugendliche mit sozial problematischem Umfeld handelt. Nun meine Frage, haben die Anwohner eine Chance die Nutzungsänderung, bzw. Neuvermietung zu verhindern?
Vielen Dank im voraus
Peter

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-- Editiert Pentane am 26.08.2013 12:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1954x hilfreich)

Ich möchte mal so anfangen: wenn Dein Antrag von der Bauaufsicht genehmigt würde, wären mit der Genehmigung auch zu erfüllende/einzuhaltende Lärmschutzauflagen verbunden.

Sicher hast Du Dir schon Gedanken gemacht, wie Du die Auflagen erfüllen kannst und was Dich das kosten wird.
Aber selbst wenn die Höchstwerte nicht überschritten werden würden, hätte die Anwohner sicher eine höhere Belastung als jetzt noch. Da ich weiss, was bei uns in der Stadt um das Jugendhaus so los ist, kann ich die Bedenken der Anwohner gut nachvollziehen.

Bestimmt hast Du Dir auch schon überlegt, wie Du mit späteren Beschwerden/Schadensersatzforderung wegen etwaiger Lärmbelästigungen, Vermüllung, Vandalismus/Beschädigungen durch "Kunden" des Jugendhauses umgehen wirst - als Vermieter hängst Du dann ja auch mit drin. Nicht viele hätten tatsächlich die Nerven, das freiwillig auf sich zu nehmen und viele Kommunen geben derartige Einrichtungen deshalb gerne in die Hände anderer.

quote:
Nun meine Frage, haben die Anwohner eine Chance die Nutzungsänderung, bzw. Neuvermietung zu verhindern?

JA - weil die nachbarschaftlichen Belange zur Genehmigungserteilung zu berücksichtigen sind - natürlich kommt es dabei darauf an, wie und in welcher Form genau diese Nutzung als Jugendhaus mit Beratungsstelle sich darstellt - mit welchen Auswirkungen also tatsächlich zu rechnen ist (dazu hattest Du ja nichts näheres geschrieben)

http://www.fr-online.de/bad-vilbel/bad-vilbel-jugendhaus-die-laerm-bedenken-bleiben,1472868,22771202.html

http://www.judicialis.de/Verwaltungsgerichtshof-Baden-W%C3%BCrttemberg_10-S-1559-01_Urteil_26.06.2002.html

Natürlich kann das auch funktionieren - am besten, wenn es viele Kinder/Jugendliche im direkten Anwohnerkreis gibt, die das Jugendhaus besuchen. Das scheint mir aber hier eher nicht der Fall, wenn bereits Widersprüche laufen ...

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

quote:
Nun habe ich die AWO als neuen Mieter gewinnen können


Das kann man auch anders sehen: Die AWO ist froh, Sie als neuen Vermieter gewonnen zu haben. Es ist nämlich verdammt schwer für soziale Träger, einen Vermieter zu finden. Sie könnten ja auch mal anfragen, ob die AWO evtl. eine andere Nutzungsmöglichkeit für das Mietobjekt hätte. So werden momentan viele Kindertagesstätten eröffnet. Kleinkinder vermüllen eher selten die Umgebung und begehen ja auch weniger Vandalismus, und mit Kinderlärm muß man sowieso, der Rechtslage nach, leben.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
welche "Lärmbelästigung" zu erwarten ist, kann ich in der Tat nicht sagen. Tatsache ist, dass das Viertel im Lauf der Jahre sowieso immer weiter runter gekommen ist, und es für mich als Vermieter sehr schwierig ist den Laden anderweitig zu vermieten, denn da kann sich im ganzen Umkreis kaum mehr ein Ladengeschäft halten. Die AWO mag froh sein, dass sie einen Vermieter gefunden hat, der das auf sich nimmt, ich bin froh, dass ich einen Mieter gefunden habe. Selbst bin ich schon vor langer Zeit weg gezogen aus diesem Viertel. Mit zunehmendem Maße werden hier auf Grund des sozialen Brennpunktes "soziale Anlaufstellen" eingerichtet. Das Haus neben meinem Laden z.B. wurde vor Jahren von der Gefangenenhilfe aufgekauft, und dort werden auf Bewährung entlassene Straftäter einquartiert. Lärm, Geschrei, Polizei, Drogenprobleme, Vermüllung und Vandalismus sind da an der Tagesordnung.
Die Stadt hat die Hausbesitzer bereits mehrfach zur Sauberhaltung der Gehsteige ermahnt, weil der Vermüllung durch "Vandalen" kaum mehr Herr zu werden ist, sollen die Haubesitzer eben einen privaten Reinigungsdienst beauftragen oder weg ziehen wenn es ihnen nicht passt.
Ich denke, wenn die Gefangenenhilfe ihren "Reha-Knast" genehmigt bekommen hat, sollte das bei mir doch auch kein Problem sein. Ich finde es sogar gut, wenn diese "Anlaufstellen" in den "Brennpunkten" wo sie benötigt werden, konzentriert werden, dann können die Leute wenigstens anderswo in Ruhe und Frieden leben. Wenn es den Anwohner da nicht gefällt, dann sollen sie sich nicht beschweren sondern einfach weg ziehen, so habe ich das schließlich auch gemacht. Das Argument, dass ihre Häuser in dem Viertel dadurch einen erheblichen Wertverlust beim Verkauf erleiden, kann ich zwar nachvollziehen, ist aber nicht mein Problem, wenn da eben keiner wohnen will, und die Häuser dann nichts mehr wert sind. Sollen sie doch ihre Häuser an das dort "heimische Klientel" vermieten.

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