Hallo wer kann mir bzgl. Nutzungsänderung bitte weiterhelfen?
Sachverhalt:
Ein Kellerraum der in der TE auch so ausgewiesen ist,soll als Wohnraum ausgebaut und genutzt werden. Ist dieses laut Bauordnung eine bauliche Veränderung - Nutzungsänderung und muss demnach genehmigt werden oder nicht. In diesem Punkt wiedersprechen sich die veschiedenen Aussagen.
1. Aussage: Der Um - Ausbau ist verfahrensfrei also erlaubt.
2. Aussage : Es handelt sich hierhei um eine genehmigungspflichtige Änderung. Bevor ich hier irgend einen Fehler mache sollte ich doch eine bombensicher Antwort habe.
Vielen Dank.
Nutzungsänderung
1. April 2006
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Frage vom 1. April 2006 | 11:07
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 57x hilfreich)
Nutzungsänderung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 1. April 2006 | 22:10
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Jeder Eigentümer und die zuständige Baubehörde muss zustimmen.
Gruß
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