Nutzungsänderung als Mieter beantragen möglich

22. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tom0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung als Mieter beantragen möglich

Hallo,

ich würde gerne eine angemietete Wohnung (derzeit Wohnraum) zur Nutzung als Gewerberaum beantragen.
Nun stelle ich mir die Frage ist dies als Mieter überhaupt möglich und muss das nicht eventuell der Vermieter machen, sofern er selber nichts dagegen hat.
Ich dies gerne direkt bei der Wohnungsbesichtigung anbringen.
Natürlich würde ich es gerne dem Vermieter möglichst einfach machen, sodass ich mich komplett um die Nutzungsänderung kümmere. Ich würde den Vermieter auch gerne eine Option anbieten was passiert wenn ich ausziehe.
Denn immerhin muss er erstmal zustimmen für die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerberaum.
Gibt es da eine Möglichkeit das wenn ich ausziehe dies sozusagen rückgängig zu machen, dass der Vermieter wieder normalen Wohnraum hat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124048 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von Tom0815):
Nutzungsänderung als Mieter beantragen möglich

Ja, durchaus.



Zitat (von Tom0815):
Ich dies gerne direkt bei der Wohnungsbesichtigung anbringen.

Was durchaus dazu führen würde, das man den Mietvertrag dann wohl nicht bekommt. Wobei das dann aber auch irrelevant wäre.



Zitat (von Tom0815):
Denn immerhin muss er erstmal zustimmen für die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerberaum.

Vor allem muss die Gemeinde / das zuständige Amt zustimmen.



n
Zitat (von Tom0815):
Ich würde den Vermieter auch gerne eine Option anbieten was passiert wenn ich ausziehe.

Das er den Schaden ersetzt bekommt, ist ja wohl das Mindeste. Man wird wohl keinen Vermieter finden, der darauf verzichtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1953 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Tom0815):
Gibt es da eine Möglichkeit das wenn ich ausziehe dies sozusagen rückgängig zu machen, dass der Vermieter wieder normalen Wohnraum hat?

Interessante Frage. Kam mir bisher noch nicht unter ;)
Mir ist da keine Lösung bekannt.

P.S.: HVS wird da gewiss was "wissen".

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1953 Beiträge, 411x hilfreich)

P.S. P.S.: ja klar gibt es eine Lösung.
Du verpflichtest Dich, einen erneuten Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124048 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
P.S.: HVS wird da gewiss was "wissen".

Nö, ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Man wird wieder einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen und dann abwarten müssen ob er genehmigt wird oder nicht..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Sinnvollerweise stellt man diese Fragen der zuständigen Baubehörde... (Tip: geht auch telefonisch.)

Dann hat man eine Antwort von der zuständigen Behörde, auf die man sich ggf. im weiteren Verlauf der Angelegenheit schon mal berufen kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7874 Beiträge, 1618x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietwohnung-untervermieten-an-Prostituierte-__f588042.html

Ich hoffe, es geht nicht wieder um die Prostituierten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5942x hilfreich)

Zitat (von Tom0815):
Gibt es da eine Möglichkeit das wenn ich ausziehe dies sozusagen rückgängig zu machen, dass der Vermieter wieder normalen Wohnraum hat?
Evtl. ja, evtl. nein. Woher soll man denn jetzt schon wissen können wie die zukünftige Gesetzeslage aussehen wird? Stell dir einfachmal vor was wäre wenn die zukünftige Gesetzeslage es nicht mehr ermöglichen würde die Gewerberäumen in Wohnraum umzuändern?
Ist es denn jetzt überhaupt möglich die Wohnräume in Gewerberäume umzuändern? Wohnst du ein einem Gewerbegebiet? In einem Mischgebiet? in einem Wohngebiet?
Welche Art von Gewerbe soll denn ausgeübt werden? Ist es also überhaupt nötig Gewerberäume zu haben?

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