Hallo,
ich würde gerne eine angemietete Wohnung (derzeit Wohnraum) zur Nutzung als Gewerberaum beantragen.
Nun stelle ich mir die Frage ist dies als Mieter überhaupt möglich und muss das nicht eventuell der Vermieter machen, sofern er selber nichts dagegen hat.
Ich dies gerne direkt bei der Wohnungsbesichtigung anbringen.
Natürlich würde ich es gerne dem Vermieter möglichst einfach machen, sodass ich mich komplett um die Nutzungsänderung kümmere. Ich würde den Vermieter auch gerne eine Option anbieten was passiert wenn ich ausziehe.
Denn immerhin muss er erstmal zustimmen für die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerberaum.
Gibt es da eine Möglichkeit das wenn ich ausziehe dies sozusagen rückgängig zu machen, dass der Vermieter wieder normalen Wohnraum hat?
Nutzungsänderung als Mieter beantragen möglich
22. November 2022
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Frage vom 22. November 2022 | 19:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung als Mieter beantragen möglich
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#1
Antwort vom 22. November 2022 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (124048 Beiträge, 40315x hilfreich)
ZitatNutzungsänderung als Mieter beantragen möglich :
Ja, durchaus.
ZitatIch dies gerne direkt bei der Wohnungsbesichtigung anbringen. :
Was durchaus dazu führen würde, das man den Mietvertrag dann wohl nicht bekommt. Wobei das dann aber auch irrelevant wäre.
ZitatDenn immerhin muss er erstmal zustimmen für die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerberaum. :
Vor allem muss die Gemeinde / das zuständige Amt zustimmen.
n
ZitatIch würde den Vermieter auch gerne eine Option anbieten was passiert wenn ich ausziehe. :
Das er den Schaden ersetzt bekommt, ist ja wohl das Mindeste. Man wird wohl keinen Vermieter finden, der darauf verzichtet.
#2
Antwort vom 22. November 2022 | 23:57
Von
Status: Lehrling (1953 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatGibt es da eine Möglichkeit das wenn ich ausziehe dies sozusagen rückgängig zu machen, dass der Vermieter wieder normalen Wohnraum hat? :
Interessante Frage. Kam mir bisher noch nicht unter
Mir ist da keine Lösung bekannt.
P.S.: HVS wird da gewiss was "wissen".
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#3
Antwort vom 23. November 2022 | 00:00
Von
Status: Lehrling (1953 Beiträge, 411x hilfreich)
P.S. P.S.: ja klar gibt es eine Lösung.
Du verpflichtest Dich, einen erneuten Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.
#4
Antwort vom 23. November 2022 | 00:07
Von
Status: Unbeschreiblich (124048 Beiträge, 40315x hilfreich)
ZitatP.S.: HVS wird da gewiss was "wissen". :
Nö, ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Man wird wieder einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen und dann abwarten müssen ob er genehmigt wird oder nicht..
#5
Antwort vom 23. November 2022 | 01:01
Von
Status: Senior-Partner (6466 Beiträge, 1526x hilfreich)
Sinnvollerweise stellt man diese Fragen der zuständigen Baubehörde... (Tip: geht auch telefonisch.)
Dann hat man eine Antwort von der zuständigen Behörde, auf die man sich ggf. im weiteren Verlauf der Angelegenheit schon mal berufen kann.
#6
Antwort vom 23. November 2022 | 09:43
Von
Status: Schlichter (7874 Beiträge, 1618x hilfreich)
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietwohnung-untervermieten-an-Prostituierte-__f588042.html
Ich hoffe, es geht nicht wieder um die Prostituierten
#7
Antwort vom 23. November 2022 | 12:30
Von
Status: Weiser (17334 Beiträge, 5942x hilfreich)
Evtl. ja, evtl. nein. Woher soll man denn jetzt schon wissen können wie die zukünftige Gesetzeslage aussehen wird? Stell dir einfachmal vor was wäre wenn die zukünftige Gesetzeslage es nicht mehr ermöglichen würde die Gewerberäumen in Wohnraum umzuändern?ZitatGibt es da eine Möglichkeit das wenn ich ausziehe dies sozusagen rückgängig zu machen, dass der Vermieter wieder normalen Wohnraum hat? :
Ist es denn jetzt überhaupt möglich die Wohnräume in Gewerberäume umzuändern? Wohnst du ein einem Gewerbegebiet? In einem Mischgebiet? in einem Wohngebiet?
Welche Art von Gewerbe soll denn ausgeübt werden? Ist es also überhaupt nötig Gewerberäume zu haben?
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