Nutzungsänderung beantragen?

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Beutler123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 13x hilfreich)
Nutzungsänderung beantragen?

In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1954 mit sieben Wohnungen wurde eine Wohnung jahrzehntelang als Zahnarztpraxis genutzt. In einem Grundriß aus der Bauakte, die dem derzeitigem Eigentümer vorliegen, sind die Räume dieser Wohnung bezeichnet als "Zahnarztpraxis und Wohnung des Eigentümers", Diese Wohnung hat 8 Räume, die im Grundrißplan bezeichnet sind mit "Sprechzimmer", "Labor", "Bestrahlung", "Küche", "Wohnzimmer", "Bad (Wanne und Dusche)", "WC" und "Diele".

Beim Altaktenarchiv des zuständigen Bauamtes existieren weder Baupläne (Grundrisse o.ä.) noch andere Unterlagen, die die Nutzung der vorhandenen Bebauung darstellen. Im Katasterplan ist das Mehrfamilienhaus als Wohnhaus ausgewiesen.

Seit wenigen Jahren wird die Wohnung, die als Zahnarztpraxis genutzt wurde,nur zu reinen Wohnzwecken genutzt.

Muß der Eigentümer diese Nutzungsänderung beim Bauamt anzeigen bzw. ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Grundsätzlich ist jede Nutzungsänderung (von Wohnen in Gewerbe und umgekehrt bzw. auch bei verschiedenen Gewerbenutzungen) genehmigungspflichtig ... soweit aufgrund der Umnutzung höhere Anforderungen ((Brandschutz, Immissionsschutz - evtl. auch erforderliche Stellplätze) zu erfüllen sind.
Zu Überprüfen, was zutrifft, ist tägliches Brot des Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bau-Ingenieur) - den muss der Umnutzungswillige eben beauftragen.

Die Anforderungen für Gewerbenutzung bzw. Gewerbenutzung mit Wohnnutzung in einem Gebäude sind heutzutage höher als für ausschliessliche Wohnnutzung (Brandschutz, Immissionsschutz - evtl. auch erforderliche Stellplätze).
Von daher würde aus heutiger Sicht kein großes Ungemach drohen, wenn man das direkt mit der Baubehörde abklärt.

ABER: wie die baulichen Vorschriften zum Zeitpunkt der Genehmigung waren, weiss ich nicht - 1954 ist ja lange her. Ggf. müsste man die damalige Genehmigungsplanung sowie die tatsächliche Ausführung auf Übereinstimmung überprüfen - außerdem auch hinsichtlich heutiger Genehmigungsfähigkeit.

ZUSÄTZLICH klingt aber in der Fragestellung klingt noch an, dass womöglich die Bauherren-Ausfertigung der damaligen Genehmigungsplanung und der Nachweis einer damals erteilten Baugenehmigung nicht vorliegen (hätte der Erwerber vom Verkäufer erhalten müssen). Zudem ist beim Bauamt ebenfalls keine Ausfertigung mehr vorhanden.
Das wäre übel, denn dann könnte der (neue) Eigentümer ja nicht mal das Bestehen der alten Baugenehmigung an sich nachweisen. D.h. mit einem einfachen Nutzungsänderungsantrag würde das dann auch nichts ... Dann käme zum "normalen" Genehmigungsaufwand für das ganze Gebäude (nach heutigen Anforderungen) ja auch noch Aufmaß und Bestandsaufnahme dazu.
Falls die Eigentümerausfertigung der alten Genehmigungsunterlagen tatsächlich nicht vorhanden ist: Was wurde denn wegen der fehlenden Genehmigungsunterlagen im Notariellen Kaufvertrag vereinbart?

Im Rahmen des Eigentümerwechsel sind ja gewiss auch energetische Nachrüstpflichten zu erfüllen und von daher ist doch sicher schon ein Architekt involviert.
Das Beste ist, genau den zu befragen, denn der kennt sich auch mit den speziellen örtlichen Vorschriften aus und weiss auch mit dem man wie am besten verhandelt.

Wenn es nur um Selbstnutzung ginge, würde ich ja eher sagen "besser keine schlafenden Hunde wecken". Aber bei einem Mehrfamilienhaus und Mietobjekt trägt man als Eigentümer ja auch die Verantwortung für alle "seine" Mieter und hat die Einhaltung von ordnungsgemäßen baulichen Zuständen zu gewährleisten. Falls da tatsächlich mal der schlimmste Fall aufgrund eigener Versäumnisse eintreten sollte, wäre man eben "dran". Das ist also heikel.
Die Brandschutzvorschriften wurde ja nach der Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen seit 1996 massiv angehoben und aktuell stehen ja schon die ersten Bauämter in Deutschland wegen des Londoner Hochhaus******* Kopf (Evakuierung Hochhaus Wuppertal).
http://www.n-tv.de/panorama/Wuppertaler-Hochhaus-wird-evakuiert-article19909168.html

Da ist durchaus mit weiterer Anhebung der Anforderungen zu rechnen und vielleicht kommt jetzt doch einmal ein wirksames Kontrollsystem. D.h. bei Abwarten und "den Kopf in den Sand stecken" könnte es zukünftig noch teurer werden ...




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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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