Hallo Ihr Fachleute,
ich habe eine Garage. Sie liegt in Braunschweig in meinem Wohnhaus (Mehrfamilienhaus) im Keller, Es gibt insgesamt 2 Garagen, die beide von der Straße aus über eine ca. 4m lange Rampe nach unten befahrbar sind. Sie hat 19qm. Ich möchte die Garage nun nicht mehr für ein Fahrzeug, sondern für Holzarbeiten und als Lagerraum nutzen - alles privat. Außerdem will ich dann auch das Tor von einem Garagentor zu einer 2flügligen Holztür umbauen. Wie stelle ich es am geschicktesten an, dass ich das ganz offiziell darf?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten!
Ps: Der Vermieter würde es erlauben und dem gehört das ganze Haus.
-- Editiert von Bewährungshelfer am 10.02.2018 22:07
Nutzungsänderung einer Garage
Verbaut?
Verbaut?
Der Eigentümer (Vermieter) müsste einen entsprechenden Antrag bei der Baubehörde stellen, der im Regelfall abgelehnt werden wird, weil die Baubehörde nicht möchte, daß Garagen zweckentfremdet werden, weil das dazu führt, daß mehr Autos Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Beschlag nehmen.
Versuchen kann der Vermieter es natürlich trotzdem.
Sinnvollerweise lässt man sowas einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt machen, der kann einem sagen, ob es überhaupt reale Erfolgsaussichten gibt, und wenn ja, wie man im konkreten Fall am besten den Antrag begründet.
ZitatWie stelle ich es am geschicktesten an, dass ich das ganz offiziell darf? :
Blick in den Bebauungsplan nach Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze, wird diese nicht erreicht kann man es wohl vergessen.
Blick in die gültige Garagennutzungsverordnung, ob eine Umwidmung überhaupt Erfolg hat.
Ein Planungsbüro welches vom Eigentümer bezahlt wird, kann vor Ort wohl am besten die Einschätzung tätigen.
Meist wird es an der Anzahl der Stellplätze scheitern.
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Solange die geplante 2flüglige Holztür die Garagennutzung nicht verhindert, wird hierfür wohl keine Genehmigung erforderlich sein.
Die Änderung der Tür ist nicht das Problem. Das Problem ist die Änderung der Nutzung.
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